Verlängertes Wirtschaftsjahr Anlage L

  • Hallo,


    ich beabsichtige vom abweichenden Wirtschaftsjahr (01.07. - 30.06.) auf das Kalenderjahr umzusteigen. Mit der Erklärung 2020 soll dies geschehen. Gewinnermittlungsart ist Durchschnittssätze nach 13a. Nun muss ich gegebenermaßen das WJ verlängern vom 01.07.2020 - 31.12.2021 und anteilig 6 von 18 Monaten erklären. Gibt es hier eine technische Lösungsmöglichkeit in der Anlage L bei Steuer:Mac? Bei Eingabe des Zeitraums bekomme ich eine Fehlermeldung, dass das Wirtschaftsjahr länger als 12 Monate ist und es übernimmt mir dieses nicht.


    Vielen Dank schonmal für die Hilfe.


    Viele Grüße,


    Steffen Mager

    • Offizieller Beitrag

    Zumindest technisch und rechnerisch ginge es doch so:



    Und den Sachverhalt dann noch unter den ergänzenden Angaben zur Erklärung erläutern.


    Ansonsten müsste das der Support mittels Ticket lösen. Den Thread dann bitte insoweit auf dem Laufenden halten.

  • Hallo vielen dank,


    ich muss es mal mit den Flächenangaben versuchen ob der richtige Wert raus kommt. Ansonsten muss man eben entsprechend Rücksprache mit dem Finanzamt halten, da es ja eigentlich das verlängerte und kein Rumpfwirtschaftsjahr wird.


    vielen Dank aufjedenfall schonmal. Ich werde auf dem laufenden halten ob es ordentlich funktioniert.


    Viele Grüße,


    Steffen

    • Offizieller Beitrag

    da es ja eigentlich das verlängerte und kein Rumpfwirtschaftsjahr wird.

    Was aber jeder anhand der Daten und Deiner gesonderten Erläuterung im Rahmen der ergänzenden Angaben zur Erklärung erkennen und nachvollziehen kann.

  • Nun muss ich gegebenermaßen das WJ verlängern vom 01.07.2020 - 31.12.2021

    Das gibt es nicht - du hast ein Wirtschaftsjahr vom 1.7.2020 bis 30.6.2021 und ein Rumpfgeschäftsjahr vom 1.7.2021 bis 31.12.2021. Man kan ein Jahr nicht verlängern, weder im Steuerrecht noch im Handelsrecht.

    • Offizieller Beitrag

    Nun muss ich gegebenermaßen das WJ verlängern vom 01.07.2020 - 31.12.2021

    Das gibt es nicht - du hast ein Wirtschaftsjahr vom 1.7.2020 bis 30.6.2021 und ein Rumpfgeschäftsjahr vom 1.7.2021 bis 31.12.2021. Man kan ein Jahr nicht verlängern, weder im Steuerrecht noch im Handelsrecht.

    Lies mal zu dieser aktuellen Besonderheit nach. ;)