Das Altteil kann der Kunde zurückfordern als Sicherheit dass auch ein Neuteil eingebaut wurde, demnach kann diese Lösung mit der Altteilesteuer doch kein Zwang sein, ausserdem gibt es Teileaustausch ohne dass das Altteil aufgearbeitet wird, defekter Auspuff ect.pp
Red mal mit (D)einem Steuerberater oder wenn Du jemand kennst der in Vollzeit ne Werkstatt betreibt wie der das macht.
Also ich verstehe das so, wenn Du für das Altteil dem Kunden nichts zahlst, musst Du lediglich MwSt. 19% von 10% des Neuteilpreis auf das Konto 1799 buchen.
Wenn der Kunde für das Altteil Geld bekommt, kommt auf das Konto 1799 die MwSt. 19% von 10% Neuteilpreis+Vergütung des Altteils.
Trotzdem empfinde ich das als Doppelbesteuerung, wenn das Altteil bei der Rücknahme mit Umsatzsteuer belegt wird und beim aufgearbeiteten Teil auf den kompletten Verkaufspreis nochmal.