Welche Konten benutze ich zur Buchung der Altteilsteuer und wie bekomme ich das im SKR03 hin.

  • Das Altteil kann der Kunde zurückfordern als Sicherheit dass auch ein Neuteil eingebaut wurde, demnach kann diese Lösung mit der Altteilesteuer doch kein Zwang sein, ausserdem gibt es Teileaustausch ohne dass das Altteil aufgearbeitet wird, defekter Auspuff ect.pp


    Red mal mit (D)einem Steuerberater oder wenn Du jemand kennst der in Vollzeit ne Werkstatt betreibt wie der das macht.



    Austauschverfahren, Kfz-Branche / 4 Wann und wie die Umsatzsteuer auf die Altteile ...
    4.1 Lieferung von Altteilen Die Lieferungen von Altteilen durch die am Kraftfahrzeug-Austauschverfahren beteiligten Unternehmer werden nicht zur Umsatzsteuer…
    www.haufe.de

    Altteilsteuer: Das steckt dahinter
    Wenn Kfz-Betriebe Austauschteile des Fahrzeugs behalten, die sie für einen Kunden reparieren und dafür neue Ersatzteile einbauen, müssen sie steuerlich einiges…
    www.deutsche-handwerks-zeitung.de


    Also ich verstehe das so, wenn Du für das Altteil dem Kunden nichts zahlst, musst Du lediglich MwSt. 19% von 10% des Neuteilpreis auf das Konto 1799 buchen.

    Wenn der Kunde für das Altteil Geld bekommt, kommt auf das Konto 1799 die MwSt. 19% von 10% Neuteilpreis+Vergütung des Altteils.


    Trotzdem empfinde ich das als Doppelbesteuerung, wenn das Altteil bei der Rücknahme mit Umsatzsteuer belegt wird und beim aufgearbeiteten Teil auf den kompletten Verkaufspreis nochmal.

  • Michael1972


    Das ist von der Finanzverwaltung verpflichtend gefordert und ja, wenn der Kunde das Altteil mitnehmen würde , müsste ich diese Steuer nicht für Ihn abführen, statt dessen würde er von mir noch eine Rechnung über den Pfandbetrag bekommen.


    Einen Steuerberater habe ich nicht, ich bin absoluter Einzelkämpfer nur das Problem bekomme ich allein nicht gelöst.


    Deine Hilfestellungen die du mir bisher zukommen lassen hast sind auch alle irgend wo richtig aber das entscheidende wo ich nicht weiter komme ist, wie bringe ich das in meinem SKR03 gebucht dass es stimmt. Das Konto 1799 ist inzwischen im SKR03 belegt also müsste man sich ein anderes anlegen, aber einfach nur anlegen ist nicht.

    Die Umsatzsteuer muss einen Umsatzerlös haben um später auch automatisch in der Voranmeldung und in der Umsatzsteuererklärung zu landen.

    Wenn ich das Buche habe ich, weil ja Baraufgabe, einen Umsatz in meinen Büchern den ich wieder irgend wie ausbuchen muss und zwar Regelkonform.

    Wenn ich also den fiktiven Wert gegen 8400 Buche hab ich automatisch einen Gewinn den ich ja wiederum versteuern müsste. Und jetzt müsste ich hierfür eine Korrekturbuchung machen um das 8400 wieder um den Wert aber ohne Steuer wegen der Baraufgabe zu reduzieren.

    Die Großen KFZ-Betriebe müssen meist Bilanzieren und arbeiten mit dem Speziellen Kontenrahmen SKR51 aber der ist so groß und aufwendig das ich maximal 5% davon nutzen könnte und darum arbeite ich mit dem SKR03. Der hat auch schon mehr als ich brauche aber eben diese eine Funktion nicht.

    Ich hoffe der Text macht sinn, hab ihn in Windeseile nebenher getippt.


    Ich probier weiter, wenn jemand hier Ideen zu hat einfach schreiben, sollte ich zu einer ganbaren Lösung kommen werde ich sie hier eintragen.

  • defekter Auspuff ect.pp

    Du bist gut ^^ hab ich noch nie gehört "Tausch-Auspuff" der wird vor Ort geschweißt oder übern Acker damit

    Bis auf den Kat. Der bringt Geld.

    Aber Gutschrift für Reifenkarkassen o. Austauschkühler etc. kenne ich aus eigener Erfahrung.

    Also. Entweder wie Du schreibst, einen Mitbewerber (Konkurenz) oder Handwerksklammer fragen. Wozu sonst muss denn jeder selbständige Unternehmer Zwangsbeiträge zahlen, als dass man sich hilfesuchend auch mal an die wenden kann.

  • Michael1972


    Das Konto 1799 ist im Aktuellen SKR03 als Systemkonto anders eingesetzt und benannt


    heißt jetzt Umsatzsteuer aus Innergemeinschaftlichem Erwerb 5% (Systemkonto)


    Eine Umsatzsteuer kann ich nicht direkt buchen Ich brauche einen Bezug zu einem Erlöskonto.

    Es ist eine Verrückte sache und wenn man es am ende des Jahres betrachtet geht es vermutlich um ca 30€ im Jahr aber so ist das halt :)


    Ich dank dir für deinen Einsatz.

  • lavender


    das ist garnicht so einfach mit dem Nachfragen da alle an Regeln gebunden sind.


    Beispiel Unfallreparatur:


    Wenn ein Unfall passiert ist ja nicht nur das Auto kaputt sondern auch jede Menge Gesetze bzw Rechte berührt. Ich als werkstatt darf aber nur den Kunden in sachen Reparatur seines Wagens beraten auch wenn ich wüsste wie das sonst zu regulieren wäre muss ich ihn natürlich zur rechtsberatung an einen Rechtsanwalt verweisen. Wenn ich das machen würde bekomme ich eins auf den Deckel.

    Und so verhält sich das hier auch. Ich müsste zum Steuerberater gehen und eine HWK würde hier nichts helfen, die würde mir den Steuerberater vermitteln.

  • defekter Auspuff ect.pp

    Du bist gut ^^ hab ich noch nie gehört "Tausch-Auspuff" der wird vor Ort geschweißt oder übern Acker damit

    Bis auf den Kat. Der bringt Geld.

    Aber Gutschrift für Reifenkarkassen o. Austauschkühler etc. kenne ich aus eigener Erfahrung.

    Also. Entweder wie Du schreibst, einen Mitbewerber (Konkurenz) oder Handwerksklammer fragen. Wozu sonst muss denn jeder selbständige Unternehmer Zwangsbeiträge zahlen, als dass man sich hilfesuchend auch mal an die wenden kann.

    Ja damit wollte ich ja nur erwähnt haben, dass ja nicht zwangsläufig bei allen Austauschteilen so eine unsinnige Abgabe Pflicht sein kann.

    Ich würde einen Steuerberater löchern ob das so sein muss in jedem Fall.

    Wie gesagt der Kunde kann das Altteil verlangen, dann gibts kein Altteil und keine Steuer drauf. Oder muss mans zur Strafe trotzdem bezahlen....


    Kuriose Sache das. Ja Handwerkskammer könnte man mal anrufen und fragen, vielleicht gibts sogar ne Schulung für Buchhaltung im KFZ Gewerbe oder so

  • Ich würde einen Steuerberater löchern ob das so sein muss in jedem Fall.

    nicht nur in diesem Fall. Habe ich vor Jahren schon in folgendem....

    Kaufe ein Auto von privat...ist nichts mit VSt.-ziehen.

    Verkaufe das gleiche Fzg. weiter, muss Du die USt. dafür abführen. (obwohl das der Erstkäufer schon getan hat.)

    Kaufe nun das Fahrzeug welches Du vor 5 min. verkauft hast, von dieser Privatperson zurück, kannst Du erneut keine VSt. ziehen, obwohl Du für den Verkauf die USt. (MwSt.) ans FA abführen musstest. StBer. hat nur süffisant gegrinst und gemeint: "Ist nun mal so, damit der Staat (also wir) nicht verarmen"


    Okay, off Topic aus. Hilft iMo nicht weiter...habe auch wenig Zeit., werde aber versuchen das Problem nachzustellen.

  • Naja da hatte der Kollege nur keine Ahnung wie man Gebrauchtwaren handelt. KFZ Händler kaufen fast immer Gebrauchtwagen von Privatleuten, um beim Verkauf nicht benachteiligt zu werden gibt es die Differenzbesteuerung die auf Gebrauchtwaren, Kunstgegenstände, Sammlerstücke und Antiquitäten angewendet wird, ansonsten wären diese Geschäftsfelder garnicht möglich für gewerblichen Verkauf.

  • Naja da hatte der Kollege nur keine Ahnung wie man Gebrauchtwaren handelt.

    Das FZ wurde nicht über einen Händler, sondern direkt von Privat erworben. Also keine RG keine VSt.

    ja so wie es immer ist wenn ein Händler von Privat kauft. Es gibt nur einen Kaufvertrag als Beleg sonst nix. Versteuert mit Umsatzsteuer wird nur die Differenz zwischen Verkaufs und Einkaufspreis um den Nachteil auszugleichen, dass beim Einkauf keine Vorsteuer gezogen werden kann.