Hallo,
ich habe letztes Jahr zusätzlich zu meiner angestellten ärztlichen Tätigkeit Impfdienst in den Impfzentren in Berlin gemacht.
Wie und wo muss ich das angeben??
Vielen Dank für die Hilfe!
Martin
Hallo,
ich habe letztes Jahr zusätzlich zu meiner angestellten ärztlichen Tätigkeit Impfdienst in den Impfzentren in Berlin gemacht.
Wie und wo muss ich das angeben??
Vielen Dank für die Hilfe!
Martin
Wie und wo muss ich das angeben??
Auf welcher vertraglichen Basis denn?
Wie und wo muss ich das angeben??
Über gesonderte Honorarvereinbarungen? Dann bist Du bei den selbständigen Einkünften i.S. § 18 EStG nebst Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Hallo liebe Community,
nach langer Internet Recherche habe ich leider nichts gefunden, wie man Einkünfte als Impfarzt in der Steuererklärung korrekt angibt. Ich hoffe daher, dass sich jemand hier diesbezüglich auskennt.
Dass man 3000€ als Übungsleiterpauschale angeben kann, habe ich schon herausgefunden. Aber wie gibt man das an und was passiert mit dem Rest, der zu versteuern ist.
Vielen lieben Dank im Voraus!
lg Tilman
nach langer Internet Recherche habe ich leider nichts gefunden, wie man Einkünfte als Impfarzt in der Steuererklärung korrekt angibt. Ich hoffe daher, dass sich jemand hier diesbezüglich auskennt.
Ich habe es mal mit einem vom Thema her identischen Thread zusammengeführt und die Überschriften zusammengefasst.
Steuerfreiheit-nebenberufliche-Taetigkeit-2021-03 Bayerisches Landesamt für Steuern .pdf
Dass man 3000€ als Übungsleiterpauschale angeben kann, habe ich schon herausgefunden.
Wobei ich als Laie nicht verstehe, was das mit der Übungsleiterpauschale zu tun hat?
Dass man 3000€ als Übungsleiterpauschale angeben kann, habe ich schon herausgefunden.
Wobei ich als Laie nicht verstehe, was das mit der Übungsleiterpauschale zu tun hat?
Ich auch nicht, aber irgendwie musste man denen etwas Gutes tun. Und irgendeine vereinfachende Regelung musste man ja finden. Da nimmt man halt, was man schon hat.
Wobei die Ärzte bei den Vergütungen ja schon sehr viel besser gestellt sind/waren als die vielen "kleinen" Helfer und Helferinnen. Aber ist halt einheitlich und vereinfachend.
Ich auch nicht, aber irgendwie musste man denen etwas Gutes tun.
Ach, das läuft wirklich darüber. War mir nicht klar.
Hallo,
ich habe ein ähnliches Problem. Ich habe 2021 auch nebenberuflich als Impfarzt gearbeitet und mache nun die Steuererklärung. Ich habe meine Einnahmen unter der Übungsleiterpauschale erfasst. Nun muss ich noch den Teil, der über den 3000€ liegt versteuer. Hierzu sagt mir das Programm, dass ich diesen Teil unter "Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug" eintragen soll. Und jetzt kommt mein Problem: Die hieraus errechnete Nachzahlung ist meines erachten zu hoch. Da die ärztliche Tätigkeit nur Lohnsteuerpflichtig ist (ich habe mit 42% gerechnet) denke ich, dass hier noch die Umsatzsteuer mit berücksichtigt ist. Kann mir jemand helfen es korrekt in das Programm einzutragen?
Vielen Dank!
dass hier noch die Umsatzsteuer mit berücksichtigt ist.
ärztliche Leistungen sind doch nicht USt.-pflichtig
Und jetzt kommt mein Problem: Die hieraus errechnete Nachzahlung ist meines erachten zu hoch.
Und wie kommst Du darauf?
Da die ärztliche Tätigkeit nur Lohnsteuerpflichtig ist (ich habe mit 42% gerechnet) denke ich, dass hier noch die Umsatzsteuer mit berücksichtigt ist.
Warum sollte in der Einkommensteuerfestsetzung eine Umsatzsteuer errechnet/festgesetzt werden? Mal ganz abgesehen von der rechtlichen Lage nach dem UStG.
Hierzu sagt mir das Programm, dass ich diesen Teil unter "Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug" eintragen soll.
Mir nicht. Dann hast Du es nicht wie von uns hier im Thread und auch in anderen Threads beschrieben eingetragen.
Habe meinen Fehler 1min nach meinem Beitrag gesehen. Gehe jetzt in die Ecke mich schämen...
Hallo!
Ich bin festangestellt im Krankenhaus und haben nebenbei Impfdienste geleistet...muss ich dann bei "soll die Adresse des Betriebs angeben, weil keine Steuernummer vorhanden ist" "JA" oder "NEIN" ankreuzen?
Ob nichtselbständige Tätigkeit oder selbständige (freiberufliche) Tätigkeit bestimmt sich immer nach den vertraglichen Gegebenheiten im Einzelfall!
Hallo!
Ich habe auch 2021 nebenberuflich im Impfzentrum (Niedersachsen, Honorarvereinbarung) gearbeitet und es wie hier beschrieben in der Steuererklärung angegeben (allerdings habe ich bei der "Steuernummer des Betriebes übernehmen, weil keine vorliegt" habe ich "nein" angegeben, war das falsch?) und nun habe ich Post bekommen, ich hätte eine unternehmerische Tätigkeit aufgenommen und solle den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" übermitteln.
Ging das noch jmd so? Gibt es da etwas zu beachten?
Bitte verzeiht mir die dummen Fragen, ich stehe fanz kurz vor der Geburt und irgendwie überfordert mich das Thema gerade...
Viele Grüße!
nebenberuflich im Impfzentrum (Niedersachsen, Honorarvereinbarung)
und es wie hier beschrieben in der Steuererklärung angegeben (allerdings habe ich bei der "Steuernummer des Betriebes übernehmen, weil keine vorliegt" habe ich "nein" angegeben, war das falsch?) und nun habe ich Post bekommen, ich hätte eine unternehmerische Tätigkeit aufgenommen und solle den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" übermitteln.
Und somit genau richtig bei § 18 EStG.
Ging das noch jmd so? Gibt es da etwas zu beachten?
Müsste eigentlich bei jedem mit dieser Fallgestaltung so der Fall sein, weil dann evtl. ein anderer Bearbeiter im FA zuständig wird und eine neue Steuernummer zu erteilen ist.
Super, vielen Dank. Dann starte ich mal (ich muss das elektronisch übermitteln und mich erstmal einarbeiten, wie ich nei Elster reinkomme, habe bisher alles über mein WISO Programm gemacht) und hoffe, ich kriege das hin.
So viel Aufwanf für die paar Dienste letztes Jahr
oh, nun habe ich folgendes gefunden:
Demnach handelt es sich in Niedersachsen doch um nicht selbstständige Arbeit? Aber wo hätte ich denn nun das eintragen sollen? Und vor allem: sie schreiben, die Übungsleiterpauschale kann trotzdem genutzt werden?
Ohje, jetzt bin ich völlig überfordert
Also ich glaube inzwischen, in Fällen wie meinem (Niedersachsen, Vertrag zwischen KV und Land) hätte ich die Einnahmen unter "Besonderheiten bei Arbeitnehmern" und "Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug" sowie bei den "steuerfreien Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit" und dort dann als Übungsleiter angeben sollen.
Gehe ich da Recht in der Annahme?
Vielleicht hilft das ja dann auch jmd anderem weiter:-)
Demnach handelt es sich in Niedersachsen doch um nicht selbstständige Arbeit? Aber wo hätte ich denn nun das eintragen sollen?
Wie oben beschrieben, kommt es auf dem Einzelfall an. Es gibt solche und solche Verträge/Honorarvereinbarungen sowie solche und solche Impfzentren. Es gibt ja auch durch Ärzte organsierte Impfzentren.
Und vor allem: sie schreiben, die Übungsleiterpauschale kann trotzdem genutzt werden?
Das ist von der Einkunftsart unabhängig und kann sowohl bei § 18 EStG als auch bei § 19 EStG zum Tragen kommen.