Ärztliche Impfdienste - Einkünfte als Impfarzt korrekt versteuern, wie?

  • Guten Tag,


    weiß jemand von euch wie man das bei der Steuererklärung angeben muss wenn man nur als Impfarzt tätig ist (auf selbständiger Honorarbasis)

    und keiner anderen Tätigkeit nachgeht? Greift dann auch das MTA Reformgesetz und sind dadurch die Einnahmen befreit von den Sozialabgaben?

    Unter welcher Sparte müssen die Einnahmen bei der Steuererklärung angegeben werden?


    Vielen Dank für die Hilfe!

  • Ich habe 2021 ebenfalls viel in den Corona-Impfzentren in Sachsen, Berlin und Brandenburg gearbeitet.

    Dazu habe ich mehrere Fragen, ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.


    Gilt dies als selbstständige Tätigkeit?

    Muss ich eine EÜR machen?

    Kann man die Fahrtkosten als Dienstfahrten abrechnen? (also sowohl Hin- als auch Rückfahrt absetzbar)


    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

    Du hast aber schon gelesen, was wir hier im Thread und im Forum generell zu diesem Thema geschrieben haben, oder?

  • Ich habe 2021 ebenfalls viel in den Corona-Impfzentren in Sachsen, Berlin und Brandenburg gearbeitet.

    als was?

    Mit oder ohne Vertrag, angestellt oder selbständig, wie wurde bezahlt, wurden soziale Leistungen mit ausgezahlt. + ca. 50 weitere ?

    Als Ärztin auf Honorarbasis. Das Gehalt wurde zu brutto komplett ausgezahlt, die Steuern zahle ich erst dieses Jahr.


    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

    Du hast aber schon gelesen, was wir hier im Thread und im Forum generell zu diesem Thema geschrieben haben, oder?

    Wenn ich es richtig verstanden habe, gilt die Arbeit als selbstständige/freiberufliche Arbeit und ich muss eine EÜR ausfüllen. Stimmt das so?

  • Habs mir soweit selbst beantwortet:


    - Impfdienst ist nicht Sozialversicherungspflichtig

    - Impfdienst ist Umsatzsteuerfrei

    - Impfdienst kann für 2021 als "Übungsleiter" angegeben werden, damit 3000€ steuerfrei

    - Versicherungen etc. die man als Arzt typischerweise ausgibt, gehören damit in die EÜR

    - Anfahrtskosten ebenso..


    Falls noch jemand Tipps hat, immer her damit! :P

    • Offizieller Beitrag

    - Versicherungen etc. die man als Arzt typischerweise ausgibt, gehören damit in die EÜR

    - Anfahrtskosten ebenso..

    Aber nicht soweit die Aufwendungen auf eine Tätigkeit i.S.d. § 3 Nr, 26, 26a EStG entfallen. Da gilt entweder steuerfreie Aufwandsentschädigung oder höhere tatsächlich nachgewiesene BA. Gerade deshalb gibt man ja beides in der Software ein, damit diese entsprechend reagiert bzw reagieren kann.


    Aber wirklich auch schon zigfach im Forum drauf hingewiesen. Und die Software tut es auch. ;)

  • Hallo,

    Entschuldigt bitte die dummen Fragen 🙈

    Und ja, ich habe alle Beiträge zu diesem Thema bereits gelesen, konnte aber keine Antwort finden.

    1. Ich habe in NRW während der Elternzeit geimpft. Da ich einen Honorarvertrag hatte, gehe ich davon aus, dass ich unter "Freiberufliche und selbstständige Arbeit" richtig bin, und nicht unter "Nebenberuflich", und daher die Elternzeit völlig egal ist?


    2. Ich habe nun meinen Verdienst unter "Laufend steuerpflichtige Einkünfte" summiert, und hatte gedacht, dass nun eine dicke Nachzahlung angezeigt wird. Dies ist aber gar nicht der Fall. Die Nachzahlung beträgt nun gerade mal 5% der Einnahmen aus der Impftätigkeit. Ich hatte mich jetzt auf fast 50% eingestellt.


    3. In der EÜR habe ich gewählt "Umsatzsteuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug ". Richtig?


    4. Betriebsausgaben sind für mich nur die Fahrtkosten zu den Impfzentren. Och habe die km angegeben und diese wurden mit 0,30 Euro/km einbezogen.

    Hier bekomme ich aber trotzdem den Hinweis, dass Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht als Reisekosten gelten. Wo kommen denn dann die Fahrtkosten hin bzw warum mache ich dann eigentlich eine EÜR?


    Sorry für die vielen Fragen. Ich war bemüht, alles selbst herauszufinden. Aber mir macht es doch große Sorgen, dass ich nun nur diese paar Euro nachzahlen soll....


    Lieben Dank!

  • Dumme Fragen gibt es nicht, nur Fragen die in hier in dieser Form leider nicht beantwortet werden dürfen. Ich denke, Du wirst einen Angehörigen der steuerberatenen Berufe fragen müssen. Wenn Du Glück hast, bekommst Du noch eine Hinweis von den Spezialisten. Des Weiteren ist es immer besse einen eigenen Beitrag zu erstellen, da so die Suche für spätere Fragesteller vereinfacht wird. Viel Erfolg!