Freundlichkeit im Forum

  • Hallo,


    einfach nur enttäuschend hier.

    Der Erste Beitrag in einem anderen Thread, den ich geschrieben habe, wird so etwas von brüskierend und abweisend beantwortet von miwe4 , vermutlich auch, ohne ihn wirklich gelesen zu haben, dass ich mich frage, was dieses Forum überhaupt für eine Daseinsberechtigung hat.

    Mit Austausch hat das sicher nichts zu tun.

  • miwe4

    Hat das Thema freigeschaltet.
    • Offizieller Beitrag

    Ich habe Dich zu Deinem Beitrag Versorgungsausgleich als Sonderausgaben absetzen freundlich darauf hingewiesen, dass dieser seit 2008 (!) bestehende Sachverhalt doch eigentlich hinreichend geklärt sein müsste und ohne Kenntnis aller Vertragsinhalte sowie des Urteils keine einkommensteuerliche Aussage getroffen werden könne. Zudem sei eben dem Forum eine Steuerberatung aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet, weshalb ich Dich an Deinen Fachanwalt bzw. die steuerberatenden Berufe verwiesen habe. Zudem habe ich um Verständnis dafür gebeten, dass wir uns an diese, unsere Möglichkeiten begrenzende, gesetzliche Vorschrift halten und den Thread geschlossen.

  • Mit Austausch hat das sicher nichts zu tun.

    Da bin ich aber ganz anderer Meinung.


    Wenn ich auch beim Hausverwalter tätig bin, so werden hier Probleme besprochen, wo die, die Auskunft geben können, gerne auch das über diesen Weg tun.


    Ich habe eben sicherlich 1 Stunde per TeamViewer einem Fragenden viel helfen können. Und dafür ist das Forum gedacht, nicht um hier steuerrechtliche Auskünfte zu erhoffen.

    Miwe4 hat es klar und deutlich gesagt, daran ist doch nichts auszusetzen, im Gegenteil.

  • In meinem Beitrag stand an einer Stelle, dass es ausschließlich um eine Antwort gehen sollte, ob diese Regelung auch gilt für die Beträge, die im Rahmen des Versorgungsausgleichs vom Arbeitgeber an die Rentenversicherung überweisen werden.


    Was wäre jetzt dabei gewesen, diesen Passus auch mit einem einfachen Ja oder Nein zu beantworten?

    Was ist daran bitte direkte Steuerberatung, die es notwendig machen würde, kostenpflichtig einen Steuerberater oder Anwalt kostenpflichtig zu besuchen?

    Wo ich es dann in der Erklärung unterbringe, finde ich dann schon allein.


    Aber offensichtlich wollt Ihr Wissenden hier nicht wirklich helfen, oder?

  • Aber offensichtlich wollt Ihr Wissenden hier nicht wirklich helfen, oder?

    Nun, das ist eine Unterstellung, dazu muss man jetzt wirklich nichts mehr sagen.

    Warum geht Ihr eigentlich nicht auf den übrigen Inhalt ein.

    Könntet Ihr doch locker das Gegenteil nachweisen.

    Was ist dabei, eine solche Ja oder Nein Antwort zugeben, anstatt so einen Fauxpas zu begehen und den eigentlichen Thread, in dem ich ursprünglich geantwortet hatte, einfach zu schließen, nachdem ich als Fragesteller tüchtig bloßgestellt und abgewatscht worden bin.

    Macht Euch so etwas Spaß oder warum ist das hier so?

  • anstatt so einen Fauxpas zu begehen und den eigentlichen Thread, in dem ich ursprünglich geantwortet hatte, einfach zu schließen, nachdem ich als Fragesteller tüchtig bloßgestellt und abgewatscht worden bin.

    Du bist weder bloßgestellt noch abgewatscht worden - das machst du gerade selber mit deinem Lamento hier.

    Wenn ich deinen Ursprungsbeitrag richtig lese, kann man nicht nur mit Ja oder Nein antworten, denn wir kennen die Regelungen mit deiner Ex nicht. Und davon hängt das Ja oder Nein ab, weil die Ex nämlich dann die Beträge versteuern muss! Und hier ist dann wieder die von Euch getroffene Regelung maßgebend - übernimmst du die Steuern?

    Lies dich einmal zur Thematik "Anlage U" etwas ein.

  • @neida


    In meinem ersten Beitrag schrieb ich aber auch das hier:


    "Da ich dieser Versorgungsausgleich ja an die Rentenversicherung abgeführt wird, weiß ich nicht so recht, ob das so einfach geht.

    Meine geschiedene Ehefrau ist auch Rentnerin und erhält ja sowieso, im Rahmen ihrer Rentenpunkte daraus Zahlungen auf ihre Rente und muss in jedem Fall eine Steuererklärung machen."


    Ich habe keine persönliche Absprache mit meiner Ex. Das hat ja ein Richter für mich übernommen und im Scheidungsurteil bereits festgelegt.


    Und aus dem Grund hatte ich ja auch über dem Bild schon die Frage gestellt, ob genau diese Zahlungen an die RV durch meine Firma, von meinem Gehalt, auch damit gemeint sind.


    Ich habe das jetzt mal als Ausgleichszahlung im Sparbuch bei Unterhalt deklariert und nicht als Ausgleichsleistung oder so.

    Da wird dann gar keine Anlage U durch die Software erstellt.

    Und es ist auch nirgends etwas vorhanden, was meine Ex unterschreiben sollen könnte komischerweise.

  • Du hast aber wahrheitsgemäß zu erklären und nicht so, dass es deinen Wünschen entgegen kommt! Die Ausgleichsleistung ist Unterhalt für deine Ex und muss als solche deklariert werden. Und bei richtiger Eingabe wird das Formular "U" in dreifacher Form erstellt, das der Unterschrift deiner Ex bedarf, da sie dann versteuern muss.

  • @neida


    Ich glaube nicht, dass das Unterhalt ist.

    Im Scheidungsurteil ist der Versorgungsausgleich festgelegt und in Rentenpunkte umgerechnet worden und auch, welchen Betrag das monatlich anfänglich ausmacht.

    Diese Regelung ist meiner Behörde mitgeteilt worden und die haben bereits einen Mobat nach der Scheidung angefangen, diesen Betrag an die RV abzuführen, wie ich gestern feststellen durfte.


    Heißt, dass ich gar nichts direkt an meine Ex zahle.


    Sie hat zunächst im gleichen Monat zu ihrer bestehenden Rente diesen Betrag 1zu1 als Aufschlag erhalten.


    Da sie selbst eine Steuerklärung abgeben muss, versteuert sie in ihrer Rente ja diese Zahlungen schon.


    Und da muss sie sicher nicht noch mal den gleichen Betrag zusätzlich versteuern, nur weil ich plötzlich herausgefunden habe, dass ich den Versorgungsausgleich von der Steuer absetzen kann, was ja Doppelbesteuerung wäre, denn sie bekommt deshalb das Geld ja nicht noch einmal zusätzlich.

    Für sie bleibt alles, wie bisher, denke ich.


    Und wie gesagt, es gibt eine Auswahl bei der Art des Unterhalts, nämlich Ausgleichszahlung und Ausgleichsleistung.

    Einmal wird eine Anlage U im Sparbuch angelegt, bei der anderen Variante nicht.

    Das muss doch einen Grund haben oder?


    Die avisierte Erstattung ist in beiden Varianten gleich.

    • Offizieller Beitrag

    Und da muss sie sicher nicht noch mal den gleichen Betrag zusätzlich versteuern, nur weil ich plötzlich herausgefunden habe, dass ich den Versorgungsausgleich von der Steuer absetzen kann, was ja Doppelbesteuerung wäre, denn sie bekommt deshalb das Geld ja nicht noch einmal zusätzlich.

    Für sie bleibt alles, wie bisher, denke ich.

    Einmal wird eine Anlage U im Sparbuch angelegt, bei der anderen Variante nicht.

    Das muss doch einen Grund haben oder?

    Ich darf Dich noch einmal darauf hinweisen, dass hier keine Steuerberatung stattfinden darf. Wie ebenfalls schon dargelegt, müsste man dazu ohnehin alle vertraglichen Vereinbarungen kennen, auch die seitens des Gerichts vorgegebenen. Nur dann kann man zutreffend subsumieren. Deshalb noch einmal der Hinweis den seit 2008 bestehenden Sachverhalt doch bitte durch seinen Fachanwalt oder einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe zu klären. Den Thread schließe ich daher nunmehr, weil nur noch die rechtliche Würdigung des von uns nicht prüfbaren Sachverhalts zur Diskussion steht. Vielen Dank für Dein Verständnis.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.