Kann ich die vermietete Wohnung über Wärmemengenzähler abrechnen, während die anderen über Wohnfläche abgerechnet werden?

  • Guten Tag,

    ich bin neu hier im Forum, nutze das Buhl-Immobilienprogramm seit 2-3 Jahren. Jetzt habe ich ein Problem,

    Wir haben ein Mehrfamilienhaus, in dem wir eine Wohnung selbst bewohnen, eine weitere als Ferienwohnung fungiert und die 3. Wohnung vermietet ist. Zur letzteren gehört ein Wärmemengenzähler.

    Bisher hatte ich die Heizkosten über Fläche abgerechnet, habe aber Mitte 2020 einen Wärmemengenzähler für die Mietwohnung installieren lassen, Wir beziehen Flüssiggas.

    Kann ich die vermietete Wohnung über Wärmemengenzähler abrechnen, während die anderen über Wohnfläche abgerechnet werden?

    Wenn ja, bitte erläutern Sie mir dann die Einstellungen.

    Vielen Dank im Voraus.

    StM

  • Wie willst du denn gewährleisten, dass die Abrechnung für den Mieter noch nachvollziehbar wird? Du benötigst einen Schlüssel für alle Wohnungen, sonst kann dein Mieter die Abrechnung verwerfen - Quadratmeter und Wärmemengezähler für einen Sachverhalt, das geht nicht und führt dazu, dass du auch noch die monatlichen Vorauszahlungen zurück zahlen musst (aller Wahrscheinlichkeit nach). Es sind hier zwei völlig unterschiedliche Schlüssel und eine Abrechnung nach Quadratmeter bringt eine andere Verteilung als eine solche nach Wärmemengenzähler. Der kann nur verwendet werden, wenn es auch eine Zähler für die gesamte abgegebene Wärmemenge im Haus gibt und das liegt nicht vor.

  • Kann ich die vermietete Wohnung über Wärmemengenzähler abrechnen, während die anderen über Wohnfläche abgerechnet werden?

    Nein, das geht nicht. Entweder alle Wohneinheiten haben einen Wärmemengenzähler, oder es muss ein anderer Einheit genommen werden. Es ist mir schleierhaft, dass (vermutlich) ein Fachmann so ein Gerät einbaut und die anderen beiden Einheiten unberücksichtigt lässt. Wenn es so ist, würde ich diesen Fachmann nicht mehr in mein Haus lassen.


    Du kannst in diesem Sinne nur mittels Wohnfläche abrechnen, wobei das bei einer Ferienwohnung dann teuer wird, denn wenn kein Gast da ist laufen die Kosten weiter.


    Sollte es eine Möglichkeit geben, dass du auch die beiden anderen Wohnungen mit einem WMZ ausrüsten zu können, mach es. Ansonsten ist das niocht anders machbar.

  • Was zählt denn der Wärmemengenzähler? Der macht doch nur Sinn, wenn man die Anzahl der Wärmeeinheiten der separaten Wohnung ins Verhältnis setzen kann, mit der Anzahl der gleichen Wärmeeinheiten, die die Heizung insgesamt produziert. Wenn echt nur eine von drei Wohnungen einen WMZ hat, dann herzlichen Glückwunsch und einen riesen Applaus für den Fachmann, der sowas verbaut.

    Wenn du aber überall WMZ hast, und deine Frage nur lautet, ob du abrechnungstechnisch daran gebunden bist, dann würde ich sagen: Es kommt drauf an. Denn die eigengenutzte Wohnung und die Ferienwohnung unterliegt ggf. nicht der Betriebskostenverordnung. Dann kriegt halt der eine Mieter eine korrekte Abrechnung nach Wärmemengenzähler. Und die anderen Mieter können ja völlig unabhängig von vorhandenen Wärmemengenzählern andere Verteilschlüssel aufgedrückt kriegen. Bei Gewerbemietverträgen (Ferienwohnung?) hat man da ja Vertragsfreiheit.

  • Dann kriegt halt der eine Mieter eine korrekte Abrechnung nach Wärmemengenzähler. Und die anderen Mieter können ja völlig unabhängig von vorhandenen Wärmemengenzählern andere Verteilschlüssel aufgedrückt kriegen. Bei Gewerbemietverträgen (Ferienwohnung?) hat man da ja Vertragsfreiheit.

    Oha, da lies mal die entsprechenden Verordnungen, solche Empfehlung würde ich nicht geben.

  • Dann kriegt halt der eine Mieter eine korrekte Abrechnung nach Wärmemengenzähler. Und die anderen Mieter können ja völlig unabhängig von vorhandenen Wärmemengenzählern andere Verteilschlüssel aufgedrückt kriegen. Bei Gewerbemietverträgen (Ferienwohnung?) hat man da ja Vertragsfreiheit.

    Oha, da lies mal die entsprechenden Verordnungen, solche Empfehlung würde ich nicht geben.

    Lieg ich da falsch? Ich kenne ein Haus mit 4 Wohnungen und zwei Gewerbeeinheiten. Die Gewerbemietverträge sind so gestrickt, dass eine Nebenkostenabrechnung gemäß Mietvertragsvereinbarung sogar regelmäßig höhere Nebenkostenabrechnungen generiert, als die tatsächlichen Nebenkosten sind...

  • regelmäßig höhere Nebenkostenabrechnungen generiert, als die tatsächlichen Nebenkosten sind...

    Das ist aber merkwürdig, sowas kenne ich nicht. Und ich betreue ein Gewerbepark mit 10 Einheiten, da stimmt alles so wie es sein soll.

  • Ich habe die Mietverträge auch nicht abgeschlossen - nur umgesetzt, was vereinbart war. Vor meiner Zeit wurde das extrem hemdsärmelig gemacht: Pauschalmieten ohne jährlicher Abrechnungen. Seit ich dabei bin, macht der Eigentümer bessere Geschäfte.