Verlustvortrag / Steuererklärung Student

  • Hallo,


    ich habe bis Oktober 2017 ganz normal gearbeitet, habe mich dann jedoch dazu entschieden zu studieren.


    Durch Überstunden und Resturlaub war ich noch bis Ende November 2017 angestellt. Von Januar bis November 2017 wurde auch schon eine Steuererklärung abgegeben.

    Nun möchte ich für die vergangenenen Jahre eine studentische Steuererklärung erstellen und stehe vor einigen Fragen.

    Ich habe Oktober 2017 Studiengebühren bezahlt, hatte schon Fahrtkosten etc. und ab Dezember 2017 musste ich meine Krankenversicherung zahlen.

    Laut Recherche geht eine Steuererklärung nur 4 Jahre rückwirkend, jedoch konnte ich schon mehrmals lesen, dass man bis zu 7 Jahre rückwirkend einen "Verlustvortrag" einbringen kann.

    Deshalb die Frage, wie kann ich diesen in Wiso 2018 erstellen? Und wie verhält sich das damit, das ich noch bis 30.11 angestellt war, aber schon Kosten für mein Studium hatte?


    Die zweite Frage ist dann allgemein gehalten. Ich habe mir schon die Testversion von Wiso Steuer 2019 heruntergeladen, jedoch weiß ich nicht wirklich wie ich erkenntlich mache, dass ich Student bin und z.B. keine Lohnsteuerbescheinigungen habe. Das "Handbuch" kann mit einem Studenten leider auch nichts anfangen.


    Ich hoffe das mir hier geholfen werden kann.

    • Offizieller Beitrag

    Ich hoffe das mir hier geholfen werden kann.

    Hast Du wirklich mal ein bisschen über die erweiterte Forumssuche mit geeigneten Stichworten recherchiert und gelesen? Da ist wirklich alles zu finden, was Du jetzt gefragt hast.

    • Offizieller Beitrag

    Von Januar bis November 2017 wurde auch schon eine Steuererklärung abgegeben.

    Nee, die Steuererklärung ist für das gesamte Jahr.

    Ich habe Oktober 2017 Studiengebühren bezahlt, hatte schon Fahrtkosten etc. und ab Dezember 2017 musste ich meine Krankenversicherung zahlen.

    Laut Recherche geht eine Steuererklärung nur 4 Jahre rückwirkend,

    Dann bist Du doch drin: Steuererklärung rückwirkend abgeben - Noch bis Silvester Geld zurück (buhl.de)


    Siehe auch hier: Steuererklärung für Studenten: Hol dir dein Geld zurück (buhl.de)


    Ansonsten wie miwe4 schon schrieb: auch die Forumssuche nutzen.

  • Dann bist Du doch drin: Steuererklärung rückwirkend abgeben - Noch bis Silvester Geld zurück (buhl.de)

    Aber nur, wenn 2017 noch geändert werden kann. Da ja für 2017 schon abgegeben wurde, ist die Frage, ob auch schon ein Bescheid vorliegt und dieser noch "offen" ist, was ich bezweifle.

    • Offizieller Beitrag

    Aber nur, wenn 2017 noch geändert werden kann. Da ja für 2017 schon abgegeben wurde, ist die Frage, ob auch schon ein Bescheid vorliegt und dieser noch "offen" ist, was ich bezweifle.

    Den Bedenken würde ich zustimmen:

    Von Januar bis November 2017 wurde auch schon eine Steuererklärung abgegeben.

    Und da die Einkommensteuer eine Jahressteuer bzw. eine Veranlagung für das Kalenderjahr ist, sollte das Ding ohne einen Vorbehalt der Nachprüfung i.S. § 164 Absatz 1 AO, der eher unwahrscheinlich ist, durch sein.

    • Offizieller Beitrag

    Aber nur, wenn 2017 noch geändert werden kann. Da ja für 2017 schon abgegeben wurde, ist die Frage, ob auch schon ein Bescheid vorliegt und dieser noch "offen" ist, was ich bezweifle.

    Ja, stimmt. Die Frage ist wirklich, wann abgegeben wurde? Hatte das jetzt so gelesen, daß der TE sich erst jetzt damit beschäftigt. Aber das muß er uns sagen.

  • Die Steuererklärung für 2017 wurde 2018 schon abgegeben und die Rückerstattung wurde auch schon durch das Finanzamt getätigt. Deswegen ja die Frage, ob es dann überhaupt möglich ist noch etwas zusätzliches abzugeben, für die 1 bis 2,5 Monate (je nachdem wie man es betrachtet) in denen man nicht mehr Arbeitnehmer war.

    Aber was ich jetzt hier so lese, gehe ich davon aus, das das Jahr 2017 durch ist, da schon etwas abgegeben wurde.



    Die geposteten Links hatte ich schon gesehen, aber es war mir überhaupt nichts klar. Nach nochmal längerer Recherche habe ich es jetzt so verstanden, das ich bei Wiso Steuer eine neue Steuererklärung starte und alles was mit dem Studium zu tun hat unter Anlage N packe. Was dann den angesprochenene Verlustvortrag entspricht. Alle anderen Sachen die normalerweise als Arbeitnehmer angegeben werden, bleiben offen.

  • Deswegen ja die Frage, ob es dann überhaupt möglich ist noch etwas zusätzliches abzugeben, für die 1 bis 2,5 Monate (je nachdem wie man es betrachtet) in denen man nicht mehr Arbeitnehmer war.

    Noch einmal: eine Steuererklärung wird immer für das ganze Jahr abgegegen, nicht für eine gewisse Anzahl von Monaten. Du kannst hier keine neue Erklärung mehr abgeben, der Bescheid ist schon längst bestandskräftig (in der Regel ein Monat nach Eingang des Bescheides bei dir oder ein Monat und drei Tage ab Datum im Bescheid). Vorläufigkeit nach § 164 AO dürfte nicht vorliegen - musst du im Bescheid finden in den Anmerkungen und ganz oben über der Berechnung stehen die Vorläufigkeitshinweise.


    Du musst für jedes Jahr eine Steuererklärung machen und benötigst hierfür auch die entsprechenden Versionen (oder über Mein Elster). Du kannst nicht alles in eine Erklärung packen. Und der Verlustvortrag muss vom Finanzamt festgestellt werden - jedes Jahr neu auf den 31.12. des Jahres. Dann erst kann verrechnet werden - entweder mit Rücktrag oder Vortrag.

    • Offizieller Beitrag

    Aber was ich jetzt hier so lese, gehe ich davon aus, das das Jahr 2017 durch ist, da schon etwas abgegeben wurde.

    So wird es sein.


    Nach nochmal längerer Recherche habe ich es jetzt so verstanden, das ich bei Wiso Steuer eine neue Steuererklärung starte und alles was mit dem Studium zu tun hat unter Anlage N packe. Was dann den angesprochenene Verlustvortrag entspricht.

    Nein, durch ist durch. Man kann nicht zwei Einkommensteuererklärungen für denselben Veranlagungszeitraum abgeben.

  • Noch einmal: eine Steuererklärung wird immer für das ganze Jahr abgegegen, nicht für eine gewisse Anzahl von Monaten.

    Dachte es wäre aus meinem letztes Post ersichtlich worden, dass mir das mittlerweile auch bewusst geworden ist.


    Nein, durch ist durch. Man kann nicht zwei Einkommensteuererklärungen für denselben Veranlagungszeitraum abgeben.

    Die Frage bezog sich allgemein auf die Funktion des Wiso Steuer Programm. Also für 2018, 2019, 2020 und 2021.

    • Offizieller Beitrag

    Nein, durch ist durch. Man kann nicht zwei Einkommensteuererklärungen für denselben Veranlagungszeitraum abgeben.

    Die Frage bezog sich allgemein auf die Funktion des Wiso Steuer Programm. Also für 2018, 2019, 2020 und 2021.

    Das war so nun wirklich nicht daraus zu lesen. Dann ist das Thema des Threads aber erledigt, weshalb ich den Thread jetzt hier schließe,


    Sofern sich im Rahmen künftiger Erklärungen und der Programmbedienung neue Fragen ergeben, bitte für jedes Problem ggf. einen eigenen Thread einrichten und keinen Endlosthread Marke 1., 2., 3..

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.