Eheähnlicher Lebenspartner - naturalunterhaltsberechtigt oder nicht

  • Hallo zusammen,


    ich glaube ich habe einen Bug im Unterhaltsteil gefunden (oder ich bin komplett auf dem falschen Dampfer :D )


    Man liest im oberen Teil der Maske, dass der eheähnliche Lebenspartner ohne Nachweise naturalunterhaltsberechtigt ist.


    ALLERDINGS: Nach Eingabe von Unterhaltsleistungen und von mir bezahlter KV-Beiträge, sagt mir das Programm ganz unten das Gegenteil:


    Der zweite Teil des ersten Satzes trifft schon mal nicht zu (keine Einkünfte).


    Ist der eheähnliche Lebenspartner nun unterhaltberechtigt oder nicht? IMHO widerspricht sich das Programm hier.


    Bedanke mich schon mal für gute Ratschläge!



    P.S.: Sind in diesem Zusammenhang "nichtehelicher Lebenspartner" und "eheähnlicher Lebenspartner" Synonyme?

    • Offizieller Beitrag

    Tippe also weiterhin auf "Bug"

    Das sehe ich anders.


    Nachtrag: Stelle gerade fest, dass die Anlage Unterhalt trotz der Ansage im letzten Absatz erzeugt wird. Tippe also weiterhin auf "Bug"

    Mich würden da eher bereinigte Screenshots der getätigten Eingaben interessieren, da bei einem entsprechenden Standardfall in meiner Testdatei alles zutreffend und erwartungsgemäß berechnet wird.


    ALLERDINGS: Nach Eingabe von Unterhaltsleistungen und von mir bezahlter KV-Beiträge, sagt mir das Programm ganz unten das Gegenteil:

    Bei Geltendmachung von Naturalunterhalt?

    Man liest im oberen Teil der Maske, dass der eheähnliche Lebenspartner ohne Nachweise naturalunterhaltsberechtigt ist.

  • Bei Geltendmachung von Naturalunterhalt?

    Ja.


    Auch wenn ich testweise NUR Naturalunterhalt "ja" für eheähnlicher Lebenspartner auswähle, gibt mir das Programm den im obigen Screenshot zu sehenden letzten Absatz ("werden nicht berücksichtigt")


    Der Fehler ist doch meines Erachtens - mal unabhängig von meinen Eingaben - schon in dem Umstand begründet, dass behauptet wird, "werden nicht berücksichtigt" sowie "Es wird keine Anlage für den Unterhalt erzeugt". Und wenn ich die StErkl. dann anschaue/ausdrucke/abgebe ist die Anlage Unterhalt eben doch dabei - incl. der gemachten Angaben

  • eheähnlicher Lebenspartner

    ich schätze da sollten Details geklärt werden bzgl. gleichgeschlechtlich oder nicht?

    Eheähnliche Partnerschaft oder eingetragene Eheähnliche Partnerschaft?

    Eheähnlich eingetragene Partnerschaften Mann u. Frau sind, im Gegensatz zu gleichgeschlechtlichen Partnerschaften nicht möglich.

    vllt. haperts da drann

    • Offizieller Beitrag

    Auch wenn ich testweise NUR Naturalunterhalt "ja" für eheähnlicher Lebenspartner auswähle, gibt mir das Programm den im obigen Screenshot zu sehenden letzten Absatz ("werden nicht berücksichtigt")

    Wie gesagt, bei mir nicht und alles wird zutreffend berechnet:


    Deshalb generell einmal die Frage, ob Du für das Programm auch automatisch die aktuellen Programmupdates hast installieren lassen. Ansonsten das Update mal manuell anstoßen.

  • "eingetragene eheähnliche Partnerschaft" gibt es nicht

    Entweder "eheähnliche (Lebens-)Partnerschaft" oder "eingetragene (Lebens-)Partnerschaft"

    Letzteres wird (größtenteils) wie eine Ehe behandelt. Wenn ich diese auswähle geht schon mal gar nichts. Meiner bei mir lebenden Ehefrau kann ich ja auch keine (absetzbaren) Unterhaltsleistungen zukommen lassen.

    Die Dame ist einfach meine Freundin (ganz normal), die nix verdient und deshalb von mir unterstützt wird, in Form von "Naturalunterhalt" - sie wohnt bei mir und ich füttere sie durch. Ergo sittlich verpflichtet, ergo unterhaltsberechtigt.

  • Auch wenn ich testweise NUR Naturalunterhalt "ja" für eheähnlicher Lebenspartner auswähle, gibt mir das Programm den im obigen Screenshot zu sehenden letzten Absatz ("werden nicht berücksichtigt")

    Wie gesagt, bei mir nicht und alles wird zutreffend berechnet:


    Deshalb generell einmal die Frage, ob Du für das Programm auch automatisch die aktuellen Programmupdates hast installieren lassen. Ansonsten das Update mal manuell anstoßen.

    Danke für den Screenshot!


    Und genau das ist bei mir nicht so! Programm ist aktuell (28.10 Build 2720)


    Strange! Bei mir spukt's! 8|

    Ob ich das noch rauskriege... :/ :/


    Aso, und, wichtig: ich bearbeite 2020!! Benutze also das Sparbuch 2021!!

    Beruhigend zu wissen, dass es für 2021 dann wohl richtig angezeigt wird...

    • Offizieller Beitrag

    Die Dame ist einfach meine Freundin (ganz normal), die nix verdient und deshalb von mir unterstützt wird, in Form von "Naturalunterhalt"

    Diese kleinen, aber entscheidenden, Infos sollte man dann aber schon im Startpost geben.


    sie wohnt bei mir und ich füttere sie durch. Ergo sittlich verpflichtet, ergo unterhaltsberechtigt.

    Nein. Und erst recht nicht als Naturalunterhalt.

    • Offizieller Beitrag

    Aso, und, wichtig: ich bearbeite 2020!! Benutze also das Sparbuch 2021!!

    Beruhigend zu wissen, dass es für 2021 dann wohl richtig angezeigt wird...

    Was man dann auch im Startpost erwähnen sollte. Ändert allerdings nichts an der Rechtslage und dem Prozedere.

  • "eingetragene eheähnliche Partnerschaft" gibt es nicht

    sry verschrieben.

    es ging mir ja darum ob diese Person zusätzlich (zu ihren staatlichen Zuschüssen welche sie vllt. erhält,) irgendeinen gesetzlich begründeten Anspruch hat von Dir durchgefüttert zu werden.


    Hat sich erledigt.

  • Nein. Und erst recht nicht als Naturalunterhalt.

    Okay, das würde jetzt eher in Richtung Steuerrecht gehen...


    Das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ("eheähnliche Gemeinschaft") wird durch Richterrecht geprägt. Das Sparbuch weist in seinen Hilfetexten (rechts und unter den "?") darauf hin.

    Meiner Meinung nach geht das mit dem Unterhalt....

    Das Sparbuch 2022 ist auch meiner Meinung. Da wird es richtig berücksichtigt UND richtig angezeigt (im Gegensatz zu 2021er Version wo "nur" die Berücksichtigung korrekt ist)


    Mir ging es um die widersprüchliche Anzeige im Programm, gar nicht so sehr um den rechtlichen Aspekt.


    Fehler gefunden - Thema erledigt

    Vielen Dank für die Geduld und die Denkanstöße!

    • Offizieller Beitrag

    Meiner Meinung nach geht das mit dem Unterhalt....

    Aber nicht wenn:

    Die Dame ist einfach meine Freundin (ganz normal), die nix verdient und deshalb von mir unterstützt wird, in Form von "Naturalunterhalt" -

    Da müsstest Du dann schon bei eheähnlicher Gemeinschaft sein.


    Und noch wichtiger:
    Dazu kommt ja noch die vom Gesetzgeber gestellte Hürde der Kürzung öffentlicher Mittel bei der unterstützten Person aufgrund der bestehenden Hausgemeinschaft, damit eine Abzugsfähigkeit i.S.d. § 33a EStG gegeben ist. Und ein gewissenhaft prüfendes Mitglied der Finanzverwaltung sollte und wird da den Finger in die Wunde legen.

  • Da müsstest Du dann schon bei eheähnlicher Gemeinschaft sein.

    Ja richtig, das muss so sein!

    Und noch wichtiger:
    Dazu kommt ja noch die vom Gesetzgeber gestellte Hürde der Kürzung öffentlicher Mittel bei der unterstützten Person aufgrund der bestehenden Hausgemeinschaft, damit eine Abzugsfähigkeit i.S.d. § 33a EStG gegeben ist. Und ein gewissenhaft prüfendes Mitglied der Finanzverwaltung sollte und wird da den Finger in die Wunde legen.

    Ja, auch richtig. Die Finanzverwaltung geht aber hier davon aus, dass eine derartige Kürzung von der öffentlichen Hand - aufgrund der Lebensgemeinschaft -ohnehin vorgenommen worden wäre.

    • Offizieller Beitrag

    Die Finanzverwaltung geht aber hier davon aus, dass eine derartige Kürzung von der öffentlichen Hand - aufgrund der Lebensgemeinschaft -ohnehin vorgenommen worden wäre.

    Nein, das kommt auf den Einzelfall an und ist im Zweifel zu belegen bzw. glaubhaft zu machen. Ansonsten wäre ja wirklich jede WG prädestiniert für einen Fall des § 33a EStG. So einfach ist es denn nun eben auch wieder nicht.

    • Offizieller Beitrag

    und von mir bezahlter KV-Beiträge

    sind auch kein Naturalunterhalt!

    Da habe ich @flythesun auch schon drauf hingewiesen, scheint ihn aber nicht zu interessieren. ;)