Betriebs- und Hausgeldabrechnung

  • Hallo zusammen,


    ich habe die Verwaltung für ein kleines MFH übernommen. Als Hausverwaltungslaie habe ich jetzt das Jahr 2021 nachgerechnet.

    Die Betriebskostenabrechnung passt auch, nur bei der Hausgeldabrechnung habe ich noch Probleme.


    Es gibt eine regelmäßige Zahlung der Eigentümer in der die Betriebskostenvorauszahlung und Hausgeldvorauszahlung für alle Einheiten enthalten ist.

    Jetzt habe ich die Buchung aufgeteilt und zum einen das Konto Nebenkosten VZ für Wohnungen und zum anderen Hausgeldvorschüsse verwendet.


    Bei der Hausgeldabrechnung werden die Kosten korrekt ermittelt (Hausgeld und Betriebskosten) für die Eigentümer werden aber nur die Hausgeldvorschüsse abgezogen. Die Betriebskosten VZ werden nicht dargestellt.


    Ich gehe davon aus, dass ich die Zahlung der Eigentümer komplett als Hausgeldvorschuss buchen muss. Nur wie buche ich dann die Betriebskosten VZ für die Mieter? Brauche ich da ein Verrechnungskonto?


    Für Hinweise bin ich dankbar


    Grüße

    Christoph

  • Hallo!


    Eigentümervorschüsse
    Hausgeld auf das Konto 8800

    Heizkosten auf das Konto 8840


    Mieter:

    Kaltmiete 8100

    NK-VZ auf 8110

    HK-VZ aus 8120


    Wenn Ausgaben z.B. eine Gebäudeversicherung besteht, wird diese korrekt vom Hausverwalter verteilt. (Gültigkeitszeiträume beachten)


    Keine Verrechnungskonten nötig.

  • Hallo zusammen,


    vielen Dank für Eure Hilfen.


    errjot: Ich werde mal in den FAQ suchen


    KleinerVerwalter: genau diese Konten habe ich verwendet (bis auf Heizkosten, da die Whg eigene Heizungen). Daher verstehe ich den Hausverwalter 365 auch nicht. So wie ich die Auswertung verstehe sieht der HV die Betriebskosten (umlagefähig und nicht umlagefähig) als Teil des Hausgelds an.


    Grüße


    Christoph

  • Jetzt habe ich die Buchung aufgeteilt und zum einen das Konto Nebenkosten VZ für Wohnungen und zum anderen Hausgeldvorschüsse verwendet.

    Du musst da nix manuell machen. Bei selbstnutzenden Eigentümern brauchst du eigentlich keine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Die kriegen eine Hausgeldabrechnung. Und da werden die Hausgeldvorschüsse zugrunde gelegt.

    Wenn du auch Mietenverwaltung machst, fließen die Nebenkosten VZ in die Nebenkostenabrechnung ein. Die Nebenkostenabrechnung kriegt der Mieter. Der Eigentümer erhält nur die Hausgeldabrechnung.

    Tatsächlich stehen in der Hausgeldabrechnung auch die umlagefähigen Positionen drin, die auch in der Nebenkostenabrechnung wieder auftauchen. Allerdings werden dieselben in der Hausgeldabrechnung nach Geldflussprinzip und in der Nebenkostenabrechnung nach Leistungsprinzip abgerechnet. Daraus ergeben sich regelmäßig Differenzen. Wenn du bei den einzelnen Buchungen jeweils den korrekten Abrechnungszeitraum eingepflegt hast, macht die Software das automatisch richtig.

    Oder habe ich dein Problem nicht verstanden? Dann frag nochmal ;)

  • Hallo,


    Grubel: es handelt sich nicht um selbstgenutzten Eigentum. Wobei ich es auch wirklich nicht verstehe wo mein Fehler liegt.


    Vielleicht noch mal zur Erklärung:

    MFH mit drei Whg. Alle drei sind vermietet.

    Mieteinnahmen inkl. Betriebskosten werden durch die Eigentümer vereinnahmt. DIes wird in einem auf das Konto der Hausverwaltung überwiesen. Die Buchung wird über die Funktion "Buchung aufteilen" auf sechs Konten aufgeteilt (drei mal 8110 für die Betriebskosten und drei mal 8800 für das Hausgeld).

    Beim erstellen der Betriebskostenabrechnung für den Mieter wird der Vorschuss korrekt ausgewiesen. Bei der Abrechnung des Hausgeldes gibt es die Position Betriebskosten umlagefähig, Betriebskosten nicht umlagefähig und Hausgeldvorschuss. Der sich ergeben Nachschuss zur Kostentragung berücksichtigt die Vorschusszahlungen auf dem Konto 8110 nicht und somit stimmt der Betrag nicht.


    Ich hoffe es ist somit etwas klarer geworden.


    Grüße


    Christoph

  • Bei den Objekten, die ich verwalte, sind die Beträge, die als NK-Vorauszahlung von den Mietern und die Hausgeldzahlungen, die von den Eigentümern gezahlt werden, nicht deckungsgleich. Es kommen auch bei den Abrechnungen (NK und Hausgeldabrechnung) unterschiedliche Beträge heraus. Die Einnahmen auf 8800 und 8110 sind nicht identisch. Die Einnahmen auf 8110 haben in der Hausgeldabrechnung auch nichts zu suchen.


    Bei mir sind es auch sechs verschiedene Buchungen - und nicht nur eine Buchung, die per "Buchung aufteilen" verteilt wird. Das liegt aber daran, wie die Buchung auf dem Bankkonto eingeht. Das kann ich von hier nicht beurteilen.

  • Hallo KleinerVerwalter,


    die Beträge sind bei mir auch nicht gleich. Das mit per Buchung aufteilen liegt daran, dass die Eigentümer dies die Mieten vereinahmen und dies mit einer Buchung an die Hausverwaltung weitergeben. Dies macht ja auch keinen Unterschied. Ist denn bei Ihnen auf der Hausgeldabrechnung die Beträge für Betriebskosten umlagefähig, Betriebskosten nicht umlagefähig und Hausgeldvorschuss enthalten? Und wenn ja, in welcher Höhe ist der Hausgeldvorschuss ausgewiesen?


    Grüße


    Christoph

  • Hallo kleiner Verwalter,


    vielen Dank für den Screen-Shot. Ich war die letzten Tage unterwegs, daher erst jetzt das Danke.

    Das sieht ja erst einmal so wie erwartet aus.

    Sind in den Hausgeldvorschüssen die Einnahmen durch die umlagefähigen Betriebskosten (also die Einnahmen auf 8110) enthalten? So wie ich Dich verstanden habe ist dies eigentlich falsch. Welche Zahlen sind denn in der Nebenkostenabrechnung zu sehen? Es müssten dort doch dann Teile der Hausgeldabrechnung auftauchen?


    Grüße


    Christoph

  • Sind in den Hausgeldvorschüssen die Einnahmen durch die umlagefähigen Betriebskosten (also die Einnahmen auf 8110) enthalten?

    Hausgeldvorschüsse zahlt der Eigentümer an die Hausverwaltung.
    Umlagefähige Betriebskosten zahlt der Mieter an den Eigentümer.

    Da der Eigentümer in deinem Fall die Mieteinnahmen an die Hausverwaltung weiterleitet, sind tatsächlich die umlagefähigen Betriebskosten in den Hausgeldvorschüssen drin. Aber buchalterisch gesehen kannst du das komplett auseinanderhalten. Warum hast du den unnötigen Ehrgeiz, die Nebenkosten des Mieters in einem Aufwasch mit den umlagefähigen Nebenkosten für den Eigentümer zu verbuchen? Das sind zwei getrennte Vorgänge.

  • Hallo Christoph,


    nein, dort sind keine Einnahmen von 8110 enthalten, da es sich um die "Hausgeldabrechnung" handelt.


    Hier mal ein- und dieselbe Wohnung in der Abrechnung dargestellt. Einmal für den Mieter und einmal für die Eigentümer.


    Die NK-Abrechnung für die Mieter:


    Die Hausgeld-Abrechnung für die Eigentümer:


    Wie Du siehst sind da lauter verschiedene Zahlen drin :=). Das liegt auch an Abgrenzungen...

  • Hallo Kleiner Verwalter,


    danke das hilft schon mal. Wie würdest Du dann folgendes buchen


    1. Mieter an Vermieter (500 € Miete + 50 € NK), also 550 €

    2. Vermieter an HV (50 € NK + 40 € Hausgeld für nicht umlagefähige Kosten), also 90 €


    Hatte die Buchung vom Vermieter an die HV bisher auf 8110 (50€) und 8800 (40 €) aufgeteilt.


    Grüße

    Christoph

  • Hallo Christoph,


    Du hast sowohl den Mieter als auch den Eigentümer angelegt? Blöde Frage, wahrscheinlich, aber trotzdem :=).


    Zahlungseingang auf das Girokonto der WEG (egal von wem), insgesamt 90,- €,
    Buchung wird aufgeteilt:


    - 50,- € auf 8110 (nur Betriebskosten, keine Heizkosten) mit Zuordnung zu einem Mietvertrag (Whg 03)
    => dieser Betrag wird nur in die NK-Abrechnung übernommen


    - 40,- € auf 8800 (nur Betriebskosten, keine Heizkosten) mit Zuordnung zu einem Eigentümer (Whg 03)
    => dieser Betrag wird nur in die Hausgeldabrechnung (im Bereich Betriebskosten) übernommen


    Also, prinzipiell machst du doch alles richtig. Wo liegt das (gedankliche) Problem?

  • Ah, der Eigentümer zahlt nur für die nicht umlagefähigen Kosten? Das kann eigentlich nicht sein. Er muss seinen Beitrag zu ALLEN Betriebskosten zahlen, ob umlagefähig oder nicht ist völlig egal.


    Du kannst die 50,- € nicht doppelt verbuchen, falls das das gedankliche Problem sein sollte.

  • Hallo Christoph,

    manchmal liegt es nur an einem kleinen Haken. Hast du unter Stammdaten-->Eigentümmer den Haken wie folgt gesetzt:


    Ich rechne identisch wie du ab.

    Die Eigentümer Zahlen monatlich einen Betrag, in dem die Nebenkostenzahlungen der Mieter, die Rücklagenzahlungen und das Hausgeld enthalten sind. Ich splitte die Buchung entsprechend:



    Am Ende wird in der NKA für den Mieter und in der HAusgeldabrechnung für den Vermieter alles korrekt dargestellt.


    Hausgeldabrechnung Vermieter/Eigentümer:


    Nebenkostenabrechnung Mieter:

  • Hallo rz_dus,


    ich war im Urlaub daher etwas verspätet die Antwort.


    Das muss es sein. Vielen Dank. Ich dachte schon ich spinne :)


    Allen nochmal vielen Dank an alle.


    Grüße

    Christoph