Betrieb PV-Anlage + zusätzlich Gewerbe Nebenerwerb

  • Hallo Zusammen,

    hätte mal eine Frage zur Steuerlichen Erfassung.


    Bin seit 2015 beim Finanzamt Steuerlich erfasst mit dem Betrieb meiner PV Anlage.


    Mache Jährlich meine EUR und Umsatzsteuererklärung. (Keine Kleinunternehmer Regelung)


    Nun möchte ich mich nebenher mit einem Gewerbe noch selbstständig machen.

    Gewerbeschein beantragen, etc.


    Muss das Ganze in einem Eigenen Kontext beim Finanzamt angemeldet werden, läuft das bei der PV Geschichte mit rein

    oder wie muss man hier vorgehen?

    Hättet Ihr ggf. einen Tip/Info?


    Aktuell muss ich keine mtl. Umsatzsteuer Voranmeldung machen, trifft mich das dann wieder?


    Vielen Dank

    Grüße

    Matz

  • Muss das Ganze in einem Eigenen Kontext beim Finanzamt angemeldet werden,

    erst einmal das Gewerbe bei der Kommune/Gemeinde anmelden. (Die geben das ans Finanzamt weiter)

    läuft das bei der PV Geschichte mit rein oder wie muss man hier vorgehen?

    die PV-Geschichte wird beim anderen Gewerbe mit rein laufen 1.Betrieb / 2.Betrieb

    Aktuell muss ich keine mtl. Umsatzsteuer Voranmeldung machen, trifft mich das dann wieder?

    kommt auf die Höhe der Umsätze an. Mögl. ist auch Quartal oder jährlich

  • Hallo Zusammen,

    folgende Konstellation. Ich bin seit 2015 PV Anlagenbesitzer und speise auch Strom ein.

    Bedeutet, dass ich seitdem auch Regelbesteuert bin und fürs Finanzamt als Unternehmer tätig.
    Habe Anfangs brav meine UStVa gemacht und später dann halt meine jährliche UStErkl. abgegeben.

    Jetzt 2023 habe ich ein Nebengewerbe gegründet. Also am Ordnungsamt Gewerbeschein beantragt.


    Wie wird das nun Finanztechnisch gesehen? Kommt das zu der PV Sache on top einfach oben mit drauf,

    oder gibts es da eine klare Trennung, Eigene Umsatzsteuererklärung, Steuernummer, U-St ID, etc...


    Bzw. läuft die Frist (5Jahre) wieder erneut los um ggf. in die Kleinunternehmerregelung zu wechseln?
    Wollte mir das mal anschauen und erstmal Regelbesteuert weiterlaufen, aber mir das offen halten evtl. in einem Jahr in die Kleinunternehmer Schiene zu wechseln,

    was ja nach 5 Jahren machbar wäre...


    Vielleicht kann mir ja jemand ein paar Tipps geben.

    Vielen Dank

    Grüße

    Mats

  • Kommt das zu der PV Sache on top einfach oben mit drauf, ...

    Wenn Du Alleineigentümer der PV-Anlage bist, ja.


    Ansonsten einfach mal zu Deinem gleichlautenden und bereits beantworteten Thread aus dem Vorjahr verschoben. ;)

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Betrieb PV Anlage + zusätzlich Gewerbe Nebenerwerb“ zu „Betrieb PV-Anlage + zusätzlich Gewerbe Nebenerwerb“ geändert.
  • Prinzipiell richtig, aber leider nicht mehr ganz der gleiche Kontext...

    Sorry für den Doppelpost.

    In erster Linie geht es mir darum, wird man in so einem Fall 1.Betrieb, 2.Betrieb die gleichen steuerlichen Daten heranziehen können, Steuernummer, UStID?

    Aber vor allem um folgende Fragestellung:

    Da ich ja nun im 8 Jahr "Umsatz Regelbesteuert" bin und das erstmal so belasse, kann ich z.B. in 6 Monaten in die Kleinunternehmerregelung wechseln? und wie geht man dann damit um wenn in diesen 6 Monaten bereits Dinge für den Betrieb ohne Vorsteuer angeschafft wurden?


    Grüße

    Matthias

  • Prinzipiell richtig, aber leider nicht mehr ganz der gleiche Kontext...

    Doch, genau derselbe Kontext.


    Da ich ja nun im 8 Jahr "Umsatz Regelbesteuert" bin und das erstmal so belasse, kann ich z.B. in 6 Monaten in die Kleinunternehmerregelung wechseln? und wie geht man dann damit um wenn in diesen 6 Monaten bereits Dinge für den Betrieb ohne Vorsteuer angeschafft wurden?

    Das wurde doch damit schon beantwortet:

    die PV-Geschichte wird beim anderen Gewerbe mit rein laufen 1.Betrieb / 2.Betrieb

    Kommt das zu der PV Sache on top einfach oben mit drauf, ...

    Wenn Du Alleineigentümer der PV-Anlage bist, ja.

    Du selber kannst nur einmal Unternehmer sein, zu dem aber diverse Betriebe/Unternehmen gehören können.

  • Sorry vielleicht seh ich grad vor lauter Bäumen den Wald nicht... oder google schon zulange.

    Du selber kannst nur einmal Unternehmer sein, zu dem aber diverse Betriebe/Unternehmen gehören können.

    - Somit auch nur eine Besteuerungsform für die diversen "Betriebe"?

    - Besteuerungsformwechsel also auch weiterhin z.B. in 6 Monaten bzw. zum Ende des Wirtschaftsjahres möglich?

  • Kurz erklärt meint §2 Abs. 1: Umsatzsteuerlich bist du eine Einheit. Deine UstID und deine Steuernummer für die Umsatzsteuer gelten für alle Deine Gewerbe. Du kannst nicht mit einem Gewerbe Kleinunternehmer und mit einem umsatzsteuerpflichtig sein.