Allgemeinzähler für Heizung wird nicht abgerechnet

  • Ein freundliches Hallo!

    Folgendes Problem:

    Ich habe einen Hauptzähler für Strom angelegt und diesem Zähler untergeordnet einen einen Allgemeinzähler mit Zuordnung "Allgemeinzähler für Heizung" erstellt. Die Beschreibung dafür ist genau das was ich will, also dass die Verbräuche dieses Zählers auf die Heizkosten verteilt werden. Zählerstände eingegeben, dazu die Rechnung für die Stromkosten des Hauptzählers.

    Wenn ich jetzt aber die Neben- und Heizkostenabrechnung erstelle, wird der komplette Betrag der Rechnung für den Hauptzähler bei den Nebenkosten (Abrechnung über Quadratmeter) verteilt und nicht, wie gedacht > Aufteilung Hauptzähler in Neben und Heizkosten nach Zählerständen und Kosten wie angegeben.

    Was mache ich nur falsch?

  • Hallo,


    leider habe ich keine Antwort, sondern genau dasselbe Problem. Hat jemand dazu schon eine Lösung? Ich bin Anfänger mit der WISO Vermieter Software.


    Der e-mail Support, den ich am 25. September das erste Mal angeschrieben habe, antwortet 2 Wochen nicht. Telefonisch werde ich jetzt schon zum 2. Mal nach einer halben Stunde Warten aus der Leitung geworfen. Wäre sehr dankbar über Hilfe!

  • Ich habe einen Hauptzähler für Strom angelegt und diesem Zähler untergeordnet einen einen Allgemeinzähler mit Zuordnung "Allgemeinzähler für Heizung" erstellt.

    In einer Nebenkostenabrechnung sind Stromkostenzähler mit Verteilung von Kosten nicht möglich.

    1. wird in den Nebenkosten kein WOhnungsstrom berechnet.

    2. der Allgemeinstrom = Beleuchtungsstrom kann, wenn kein separater Stromzähler zur Verfügung steht, nur mit der Empfehlung des Deutschen Mieter Bundes pauschal berechnet werden

    3. der Betriebsstrom der Heizung, wenn nicht mittels separatem Stromzähler messbar, kann mittels der Kosten zwischen 3-6% der reinen Brennstoffkosten ermittelt udn in die Heizkosten eingerechnet werden.


    Hier gibt es keine Stromzähler einzugeben udn irgendwelche Berechnungen machen zu lassen. Das ist falsch und entspricht nicht den entsprechenden Verordnungen.

    Macht es euch doch einfach, unsd rechnet so ab, dann seid ihr immer auf der richtigen Seite.

  • Hallo zusammen,


    ich habe auch das gleiche Problem. Möchte gerne den Betriebsstrom der Heizanlage nach der Erfassung des vorhandenen (separaten) Stromzählers berechnen, und nicht nach einer Pauschale. Vor dem Hintergrund drastisch gestiegener Energiepreise, sowohl für Brennstoff wie auch Strom, ist die Verwendung einer pauschalen Berechnung wohl eher fragwürdig. Und wenn schon ein Stromzähler für die Heizanlage zur Verfügung steht, warum dann nicht auch danach berechnen?


    Wie die Eingabe im Programm genau funktioniert, habe ich auch noch nicht herausgefunden. Ich weiß nicht ob die Zuordnung der Zähler so verwendet werden kann, oder ob dazu die Anlage einer zusätzlichen Kostenart mit Zuordnung zur Heizanlage nötig ist.

    Nur was mir in dem ersten Foto des Themenerstellers auffällt, ist, dass die Zuordnung des Allgemeinzählers auf den vorgeschalteten Hauptzähler lauten sollte und nicht auf "Strom allgemein".


    Wenn das aber nicht geht, würde ich einfach die Zähler aus der Eingabe rauslassen und die Stromkosten der Heizung über eigene Berechnung einfügen. Also schon an dem Verbrauch des Extrazählers orientiert und selbst mit Bezug zum Strompreis des Anbieters anteilig ausrechnen und als Rechnung (selbst ermittelt) erfassen. Kostenart: "sonstige Heizkosten" mit Zuordnung zur entsprechenden Heizanlage. Umlage erfolgt dann automatisch über Heizkostenabrechnung.

  • Und noch was fällt mir gerade auf,


    im dritten Bild ist die Kostenart "Allgemeinstrom" ausgewählt! Das kann so natürlich nicht gehen, weil dann sowieso über m² und in kalter Nebenkostenabrechnung erfolgt.

    Kostenart müsste "sonstige Heizkosten" sein mit Zuordnung zur Heizanlage. Dann fließt es in die Heizkostenabrechnung ein.

  • Dann fließt es in die Heizkostenabrechnung ein.

    Wenn du einen separaten Stromzähler für die Heizung hast, dann kannst du doch direkt die Kosten als "Betriebsstrom Heizung" einsetzen, dann bitte mit dieser Bezeichnung udn buchst es in die Heizkosten. Dann werden diese Kosten anteilig dem Wärmeverbrauch berechnet.

    So geschieht das im Hausverwalter, halt dort mit Konten, die es bei Vermieter nur mit Text geht, dieser muss vermutlich auch erst angelegt werden.


    Beim Allgemeinstrom = Beleuchtungsstrom werden die reinen Kosten unter Allgemeinstrom gebucht und nach m² verteilt.

  • Frohe Weihnachten zusammen,


    ich habe ein ähnliches Problem, die Antworten haben aber nicht weitergeholfen.


    Rahmendaten: 3-Familienhaus, 1 WG davon selbst bewohnt

    Je Wohnung hat einen eigenen Stromzähler vom Energieversorger

    Am Stromkreis des Eigentümers hängen die Zähler für den Allgemeinbereich und für die Heizung

    Abrechnung der Heizkosten über externen Dienstleister

    Soweit sogut.


    Wenn ich nun als Hauptzähler den eigenen Wohnungszähler ansetze und als Allgemeinzähler die Zähler für den Allgemeinstrom und für den Heizstrom, dann ermittelt das Programm eine Messdifferenz und verteilt die Gesamtkosten anteilig auf die Wohneinheiten.

    Das Problem ist wohl, dass das Programm davon ausgeht, dass es einen Hauptzähler gibt mit den Unterzählern für jede Wohnung und Allgemeinzähler für Allgemeinstrom und Heizung. Hat jemand Ahnung wie man das umgehen kann?

    Ich hatte versucht keinen Hauptzähler anzulegen und nur die Allgemeinzähler, damit eine Zuordnung möglich ist. Aber sobald ein Allgemeinzähler erstellt wird, wird ein Hauptzähler verlangt. Dann könnte ich jeweils einen Hauptzähler für Allgemeinstrom erstellen und einen Allgemeinzähler dazuordnen und einen Hauptzähler für den Heizstrom und einen Allgemeinzähler für den Heizstrom, aber das Programm lässt nur einen Hauptzähler zu.


    Das nächste Problem ist die Verteilung des Heizstromes. Da ich die Abrechung der Heizkosten über einen externen Dienstleister habe und das so im Programm hinterlegt habe, ist keine Verteilung des Heizstroms nach diesem Schlüssel möglich. Es ist die Anlage einer Heizungsanlage erforderlich und das Programm möchte über diese Anlage die Kosten verteilen, aber das geht nicht, da die Abrechnung über einen externen Dienstleister erfolgt.


    Ich hatte die Abrechnung bisher immer selbst per Excel erledigt und wollte mir mit dem Programm Erleichterung verschaffen, aber wie es scheint ist das Programm nur für 0815-Anwendungen konzipiert, oder könnt ihr mich eines besseren belehren.


    Herzliche Grüße

  • Das nächste Problem ist die Verteilung des Heizstromes. Da ich die Abrechung der Heizkosten über einen externen Dienstleister habe und das so im Programm hinterlegt habe, ist keine Verteilung des Heizstroms nach diesem Schlüssel möglich.

    Warum hat der Dienstleister die Stromkosten nicht bekommen ? Dann hätten die mit abgerechnet werden können. Mit WISO-Vermieter lassen sich Heizkosten elegant selbst abrechnen, ohne Dienstleister. Das spart Kosten. Zudem gibt es auch extra ein Allgemeinzähler für Heizung im Programm.

    Ich habe schon mehrfach Daten vom Dienstleister übernommen und in das Programm eingefügt. Anschließen wurde der Dienstleister gekündigt.

    Wenn Sie mir eine Backupdatei an ferienwohnung_binz@web.de schicken kann ich gerne drüberschauen. Wenn es recht ist.

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  • Das nächste Problem ist die Verteilung des Heizstromes. Da ich die Abrechung der Heizkosten über einen externen Dienstleister habe und das so im Programm hinterlegt habe, ist keine Verteilung des Heizstroms nach diesem Schlüssel möglich.

    Warum hat der Dienstleister die Stromkosten nicht bekommen ? Dann hätten die mit abgerechnet werden können. Mit WISO-Vermieter lassen sich Heizkosten elegant selbst abrechnen, ohne Dienstleister. Das spart Kosten. Zudem gibt es auch extra ein Allgemeinzähler für Heizung im Programm.

    Ich habe schon mehrfach Daten vom Dienstleister übernommen und in das Programm eingefügt. Anschließen wurde der Dienstleister gekündigt.

    Wenn Sie mir eine Backupdatei an ferienwohnung_binz@web.de schicken kann ich gerne drüberschauen. Wenn es recht ist.

    Vielen Dank für Ihre Antwort. Die Stromkosten hatte ich bisher selbst abgerechnet, aber zukünftig macht das Sinn diese dem Dienstleister mitzuteilen. Ich habe mir auch schon überlegt die Abrechnung selbst zu erstellen. Ich habe aber ein kleines Problem. In unserem Bad ist eine Schleife als Art Fußbodenheizung eingebaut, welche aktuell der Dienstleister über einen Aufschlag anhand einer Art Anteilsermittlung berücksichtigt. Wie ich das mit der WISO-Vermieter Software darstellen soll ist mir nicht klar. Gerne nehme ich Ihr Angebot an, aber erst nach den Feiertagen. Frohes Fest!

  • In unserem Bad ist eine Schleife als Art Fußbodenheizung eingebaut, welche aktuell der Dienstleister über einen Aufschlag anhand einer Art Anteilsermittlung berücksichtigt.

    Gefunden bei Minol:


    Wird der Wärmeverbrauch mittels Heizkostenverteilern an den Heizkörpern ermittelt, ist im Anschluss an eine Nachrüstung mit einer Fußbodenheizung, keine Abrechnung nach der Heizkostenverordnung mehr möglich. Die Erfassung des Wärmeverbrauchs einer Fußbodenheizung ist technisch nur mit Wärmezählern und nicht mit Heizkostenverteilern möglich. Somit kommt es zu einer Mischung der Erfassungsausstattungen. Nach § 5 Abs. 7 der Heizkostenverordnung ist eine solche Mischung nicht erlaubt. Die oftmals erwogene Möglichkeit, die Energiemenge zur Umlage auf die Heizkostenverteiler über die Differenz zu ermitteln, wurde ebenfalls in einem Urteil vom Bundesgerichtshof als unzulässig bestätigt (BGH Urteil VIII ZR 57/07 vom 16.07.2008).

    Eine rechtsichere Abrechnung nach Heizkostenverordnung mit Einbindung von wassergeführten Fußbodenheizung ist nicht möglich, wenn mit Heizkostenverteiler und Wärmezähler an einem Rohrleitungssystem betrieben werden sollen.

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    Einmal editiert, zuletzt von blumenmeer1 ()

  • Hallo,

    ich trete mal mit in diese Diskussion ein, weil ich auch hier ein Problem habe. Wenn ich einen Zähler für Heizstrom, wie beschrieben, nicht zuordnen kann und eine Umlage ist hier auch nicht möglich. Wie kann das sein? Der Beschreibung nach ist es sehr einfach und auch sinnvoll, dass diese Kosten in die Heizkosten aufgenommen werden. Was habe ich falsch gemacht?

  • Nein, eine Rechnung gibt es nicht, ich kenne aber die verbrauchten kWh und den kWh-Preis.

    Deinen Vorschlag habe ich längst probiert, aber ich bekomme keine Auswahl der Zuiordnung oder des Umlageschlüssels. Sobald ich "Allgemeinzähler für Heizung" auswähle, erhalte ci das von mir gezeigte Bild und mehr geht nicht.

    Wie muss man hier vorgehen?

  • Nein, eine Rechnung gibt es nicht, ich kenne aber die verbrauchten kWh und den kWh-Preis.

    Gib doch einfach die Kosten als "Betriebsstrom Heizung" in die Heizkosten ein, damit hast du alles richtig gemacht.


    Einen STromzähler kann man nicht für eine Abrechnung anwenden.

  • Einen STromzähler kann man nicht für eine Abrechnung anwenden.

    Beim Vermieter wird der Betriebsstrom für Heizung vom Allgemeinstrom abgzogen. Daher wir der Zähler gebraucht.

    Hausfreund hat die Musterdatei bekommen.

    ich kenne aber die verbrauchten kWh und den kWh-Preis

    Dann passsen auch die Werte für eine Allgemeinstromrechnung.

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