Allgemeinzähler für Heizung wird nicht abgerechnet

  • Der Vermieter kann das.

    Das ist ein einfacher Dreisatz.

    Klar, der Vermieter kann das, du hast es ja schön aufgezeigt. Nur weiß ich nicht, wie der Vermieter Kosten, die mittels Rechnung geliefert wird, mit deiner Zählereingabe verrechnen will, da denke ich, wird der kleine Vermieter nicht mehr können als der Hausverwalter.


    Wie das Programm den Dreisatz macht, da wäre ich recht einmal an deiner Abrechnung interessiert. Du machst doch diese Muster, stelle mal eine Aussage der Berechnung hier rein, bei der ersichtlich sein muss, wie der Vermieter den Verbrauch eines oder mehreren Stromzähler ermittelt und dann mit Verbrauch bei einem Vermieter angezeigt wird. Ich warte....


    Aber du hast ja eine tolle Lösung, die sicherlich so nicht funktioniert.

  • wird der kleine Vermieter nicht mehr können als der Hausverwalter.

    Der Hausverwalter kann das nicht


    Muster, Werte sind fiktiv.


    1. Rechnung

    2. Zählerstände

    510 kWh Allgemeinzähler Treppenhaus, Außenbeleuchtung ....

    23 kWh Heizungsstrom


    3. Ergebnis

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  • Der Hausverwalter kann das nicht

    Dein Berechnungsbeispiel ist schon sehr merkwürdig, denn du gehst hin und legst einen Zähler an, der zum ARZ Ende einen Verbrauch hat, das ist ok, das kann man so auch dokumentieren, wenn man will.

    Wie aber aufgrund des Zählers dann Kosten berechnet werden, das verstehe ich nicht. Du gehst hin und gibst den Verbrauch des Stromzählers an, multiplizierst den Brutto kWh Preis, dann hast du den Betrag für den Allgemeinstrom oder auch Betriebsstrom Heizung.


    Jetzt meine Frage, was soll da logisch sein, wenn du manuell den zugehörigen Strompreis per Hand berechnest, diesen dann z. B. in die Buchung für Allgemeinstrom einträgst. Und wenn dann dieser Allgemeinstromzähler auch noch den Betriebsstrom der Heizung als Verbrauch anzeigt, dann musst du auch das noch händisch berechnen, obwohl vermutlich kein Stromzähler für den Betriebsstom der Heizung existiert, in der Regel bei vielen Objekten ist es so.

    Da frage ich mich erneut, was soll ein Stromzähler im Programm? Beim Hausverwalter kann ich derartige Zähler anlegen, zur Berechnung nicht, aber als Dokumentation nach Eingabe eines Verbrauchstandes als inaktiv kennzeichen, das wäre ok.


    Bei Wasser ist das was ganz anderes, da gibt man die Verbrauchszahlen ein, auch den vom Hauptwasserzähler, beim HV auf Konto 4150 Wasser. Dann den Rechnungsbetrag einbuchen und mit Konto 4150 umlegen. Hier sind die Zähler unabdingbar, dort werden die Kosten laut Verbrauch der Zähler umgelegt, vorhandene Messdifferenzen berechnet.


    Das alles geht nicht bei Strom. Also versuche doch nicht etwas zu erfinden, was wirklich sinnlos ist. Wenn auch deine Werte in der Maske vorher ohne Bedeutung sind, doch hast du in deiner Abrechnung bei Stromzähler stehen: Strom lt. Zähler und die Kosten von € 159,90. Jetzt frage ich dich, was soll mir das sagen. Strom lt. Zähler kostet €159,90!!!


    Deine Einstellungen würde ich vorher mal genau prüfen. Das ist falsch was du da von dir gibst.

  • wenn du manuell den zugehörigen Strompreis per Hand berechnest,

    Allgemeinstrom bekomme man ausgewiesen in kWh und Kosten vom Energielieferanten. Ist nicht für ein Zweifamilienhaus sondern für Mehrfamilienhäuser vorgrsehen. Warum hat WISO-Vermieter diesen Zählertyp eingebaut ? Also in Ihrem Sinne wieder ein Krücke vom Programm. Ich klinke mich zu diesem Thema aus.

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  • Ist nicht für ein Zweifamilienhaus sondern für Mehrfamilienhäuser vorgrsehen. Warum hat WISO-Vermieter diesen Zählertyp eingebaut ?

    Natürlich kann ich auch einen Stromzähler anlegen, das ist doch nur die Bezeichnung, nur abrechnen nach Verbrauch geht nicht. Dafür, siehe die einschlägigen Hinweise, kann man doch die Kosten unter dem Umlagekonto Allgemeinstrom einbuchen, denn diese werden über die Wohnflächen dann verteilt. Da spielt eine Summe kWh doch gar keine Rolle sondern nur die Kosten.

    Und sollte der Allgemeinstromzähler auch den Betriebsstrom der Heizung umfassen, dann kennst du doch den Berechnungsmodus mit ca. 6% Brennstoffkosten. Und den ziehst du von dem Allgemeinstrom ab, dann stimmen die Kosten.


    Du hast recht, beenden wir das Thema.

  • Ich bin leider nicht weitergekommen.


    Noch einmal zurück zum Anfang:


    Es existiert ein Zähler der hinter meinem privaten Zähler hängt. Dieser Zähler misst den Allgemeinstrom und den Heizstrom.


    Hinter diesem Zähler gibt es einen Zähler der den Heizstrom misst, den lege ich inkl. der Verbräuche und Zuordnung zur Heizungsanlage ebenfalls an.


    Für den Strom habe ich einen Preis, ich erstelle eine Hilfsrechnung für den ersten Zähler der die Vermietung betrifft.


    Der erste Zähler wird als Hauptzähler angelegt und ich weise ihm einen untergeordneten Zähler zu, nämlich den Zähler für Heizstrom.


    Bis hierhin alles logisch und wohl auch vom Programm so vorgesehen.


    Wenn ich jetzt eine Heizkostenabrechnung erstelle, OHNE gleichzeitig eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen, bekomme ich beigefügte Warnmeldung.

    Auch das ist logisch!


    Erstelle ich nun beide Abrechnungen, wird die Rechnung für den ersten Zähler (Hauptzähler) aber NUR der Nebenkostenabrechnung zugerechnet (in meinem Fall Wohnfläche), nicht aber weiter aufgeteilt.


    Ich komme da einfach nicht weiter.

  • Daher wir der Zähler gebraucht.

    Was soll dieser Unsinn, du kannst doch gar keinen Stromzähler mit Kosten verbinden, wo er nach Allgemein- und Betriebsstrom separieren soll.


    S

    Doch.


    Rechnung Strom für: 100 Einheiten


    Hauptzähler Strom: 100 Einheiten

    ----> untergeordneter Zähler "Heizstrom": 80 Einheiten


    Verteilung Kosten für 20 Einheiten auf Allgemeinstrom (Nebenkostenabrechnung)

    Verteilung Kosten für 80 Einheiten auf sonstige Heizkosten (Heizkostenabrechnung)


    Klappt aber leider nicht, obwohl von Vermieter so vorgesehen.

  • Doch.

    Oha, und dann:



    Klappt aber leider nicht, obwohl von Vermieter so vorgesehen.

    Und was soll das jetzt bedeuten?


    Noch einmal, Stromzähler in Verbindung mit einem Verbrauch kann man nicht mittels Software abrechnen. Du kannst zwar den Allgemeinstrom (Umlageschlüssel gibt es) mit einer Summe Kosten berechnen, auch dies über Wohnfläche umlegen, doch kannst du nicht eine Differenzierung zwischen dem einen oder anderen Zähler machen.


    Und solltest du einen separaten Stromzähler für den Betriebsstrom haben, das ist doch gut, dann nimmst du den kWh-Preis, und berechnest die Summe. Ansonsten ca. 6% von den Brennstoffkosten.


    Zumindest geht es nicht beim Hausverwalter 365, was du da vor hast. Aber vielleicht bei der Krücke Vermieter.


  • Doch, so ist es beim Vermieter vorgesehen. Genau so:


  • Hallo,

    ich beschäfte mich erst seit ein paar Tagen mit dem Vermieter, und beabsichtige den separat per Zähler gemessenen Stromverbrauch für die Heizung vom Programm über die Heizkosten abrechnen zu lassen. Und bei den meisten der 6 Mieter in dem MFH funktioniert das auch.


    Insgesamt habe ich hierzu 3 Zähler definieren müssen: 2 Allgemeinzähler (1. Heizstrom und 2. Beleuchtungsstrom) und ein Hauptzähler. Für alle 3 Zähler musste ich Zählerstände eingeben. Unstimmigkeiten bei den Zählerständen durch Messungenauigkeiten etc. werden vom Programm ausgeglichen.


    Bei den Mietern, welche das ganze Abrechnungsjahr in der Wohnung waren, funktioniert das wohl auch wie von mir gewünscht. Bei den Mietern, welche nicht das ganze Abrechnungsjahr im Haus waren, funktioniert es aber leider nicht: Bei den Nebenkosten wird dann der Allgemeinstrom (Beleuchtung) nicht berücksichtigt.
    Ich habe keine Idee mehr, wo ich was ändern müsste, damit die Berechnung für alle Mieter funktioniert.
    Für einen Tipp, wo ich dran drehen muss, wäre ich dankbar.


    Dank und Gruß
    Uli

  • Bei den Mietern, welche nicht das ganze Abrechnungsjahr im Haus waren, funktioniert es aber leider nicht: Bei den Nebenkosten wird dann der Allgemeinstrom (Beleuchtung) nicht berücksichtigt.

    Wenn ich für den Mieter ein Neben-und Heizkostenabrechnung mache mit dem Abrechnungszeitraum bis zum Auszug, nur für den, wird der Allgemeinstrom

    auch abgerechnet. Alle anderen bekommen den vollen Abrechnungszeitraum.

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  • Warum hat WISO-Vermieter diesen Zählertyp eingebaut ?

    Ich habe den Vermieter auf dem Rechner, den ich mir vom Support habe geben lassen, das war in 2019. Ich kann also 2019 rechnerisch "bearbeiten". Das nun zum Anlass genommen um die Stromgeschichte einmal einzugeben. Mir ist es nicht gelungen, vielleicht blicke ich auch nicht durch.


    Du gibst doch immer gerne Hinweise, wenn etwas nicht klappt, so wie ich es beim HV mache.


    Darum bitte ich dich, doch einmal folgende Musterabrechnung in den Vermieter einzubinden. Es handelt sich dabei um die Stromkostenberechnung so wie ich es laut beigefügter Tabelle vorliegen habe.

    Bitte einfach die Zähler für das Zweifamilienhaus anlegen, und zwar sind das:


    1. Hauptzähler, damit wird der gesamte Stromverbrauch im Haus gemessen und berechnet.

    2. Das ist der Wohnungsstromzähler der Mietwohnung, der von dem Hauptzähler den Strom bekommt

    3. Für den Betriebsstrom der Heizung ist ebenfalls ein Zähler eingebaut, der auch vom Hauptstromzähler "beliefert" wird

    Der Rest kWh sind dem Eigentümer zu berechnen


    Folgende Werte sind zu berücksichtigen:



    Der Betriebsstrom der Heizung ist in die Heizkosten einzubinden.


    Ich denke, dass damit einiges der vorgenannten Fragen auch beantwortet werden könnte.


    Ehrlich, ich bin gespannt ob du das im Vermieter abbilden kannst, beim HV geht das nicht, zumindest habe ich es noch nicht umsetzen können.