Nebentätigkeit mit päd. ausgebildetem Hund steuerlich absetzen

  • Hi zusammen,


    meine Partnerin und ich haben uns 2021 einen Hund angeschafft.

    Schon lange vorab war der Plan diesen pädagogisch auszubilden und mit ihm danach zu arbeiten - im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und zum Vorteil sowie Freude aller Beteiligten.

    Zum einen soll dies in der Kita in der sie arbeitet, als auch auf selbstständiger nebenberuflicher Basis passieren.

    Ein Kleingewerbe hierfür wurde bereits im Vorfeld angemeldet.

    Im Hinblick darauf fiel die Wahl auf ein Tier vom Züchter - um mehr Akzeptanz bei ggf. besorgten Eltern zu erhalten und weil dies weitere Vorteile hierfür bietet.

    Es wurden einige Fachbücher gekauft, er bekommt hochwertiges Fressen, sowie Spielzeug und natürlich alle medizinischen Basics.

    Dazu kommen Versicherungen, Hundesteuer und nicht zuletzt die selbst zu zahlende Kita-Begleithund-Ausbildung (die bereits gestartet hat).

    Alles in allem im ersten Jahr in Summe mindestens 8.000 Euro.

    In der Kita ist bereits vereinbart, dass er zu einem Teil des pädagogischen Konzepts gehören wird, finanziell ergibt sich daraus aber bisher kein Vorteil / Ausgleich.


    Nun ist die große Frage wie man sich dem Thema in Bezug auf die Steuererklärung und EÜR des Kleingewerbe nähert.

    Viel findet man dazu leider nicht im Internet - nur immer, dass ein privater Hund nur in ganz wenigen Punkten steuerlich berücksichtigt wird.


    Ganz klar ist, dass sie und wir auch zu einem großen Teil den Hund "privat nutzen" (Ohjeh, das klingt so herzlos, so geht es keinesfalls zu!)

    Aber zu welchem Prozentsatz könnte man die Kosten geltend machen und welche überhaupt?

    Vermutlich in der privaten Steuererklärung nur ganz wenig, aber wie sieht es beim extra dafür angemeldeten Kleingewerbe für "tiergestützte Pädagogik" aus?

    Das Gewerbe wird natürlich frühestens im zweiten Jahr erste Einnahmen haben - das ist ja sicher auch in manch konventionellen Betrieb nicht anders.


    Ich möchte hier bitte keine Diskussion über die Sinnhaftigkeit von tiergestützter Pädagogik.

    Freuen würde ich mich dagegen über konstruktive Tipps oder gar eigene vergleichbare Erfahrungswerte und gerne auch vorher kritische Rückfragen :)


    Danke vorab!

  • Da solltet Ihr steuerliche Beratung einholen. Das hat doch nun nichts mit Programmbedienung zu tun. Ob und wie die Kosten für den Hund abgesetzt werden können im Rahmen von Betriebsausgaben, müsst ihr dort klären. Für Euer Gewerbe müsst Ihr erstens eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellen (die zwingend via Elster zu übermitteln ist) und das Ergebnis übertragt Ihr dann in die Einkommensteuer unter Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

    • Offizieller Beitrag

    Ich möchte hier bitte keine Diskussion über die Sinnhaftigkeit von tiergestützter Pädagogik.

    Freuen würde ich mich dagegen über konstruktive Tipps oder gar eigene vergleichbare Erfahrungswerte und gerne auch vorher kritische Rückfragen

    Die von Dir gewünschte Steuerberatung ist dem Forum auf Grund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet. Ich habe den Thread daher geschlossen und bitte insoweit um Verständnis.


    Ihr solltet Euch dringendst an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe wenden. Das hätte eigentlich schon vor Aufnahme der ersten unternehmerischen Aktivitäten erfolgen sollen/müssen.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.