Bei der Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen wurde keine Eintragung zu nicht abziehbaren Betriebsausgaben in Zeile 7 vorgenommen, obwohl in der Anlage EÜR nicht abziehbare Betriebsausgaben (in Zeile 67, 68, 70, 71, 85 und/oder 86) vorliegen.