1% Regelung vs. erste Tätigkeitsstätte

  • Hallo,

    ich möchte meine Einkommenssteuerklärung erstellen.

    Hoffe mich genau auszudrücken.


    Ich habe ein Pkw mit 1% Reglung vom AG.

    Hierbei wird die Fahrt jeden Arbeitstag, von zu Hause zur Arbeitsstätte mit versteuert.

    In Summe geschätzt 220 Arbeitstage x 4 km x 30 Cent, als geldwerter Vorteil besteuert und dementsprechend auf der Lohnabrechnung erfasst.

    In Summe 880 km im Jahr


    Nun fahre ich nicht jeden Tag zur Arbeitsstätte, sondern fahre als erstes zum Kunden.

    Hierbei kommen in Summe (inkl. vorgenannt 880 km)

    = ca. 4.400 km zusammen


    1. Frage:

    kann ich die 4.400 km als Pendlerpauschale oder Reisekosten ansetzen


    2. Frage:

    wenn ich die 4.400 km ansetze, kann das Finanzamt die 1% Reglung im Nachgang anpassen?


    3. Frage:

    wenn ich jährlich 30.000 km das Auto nutze, jetzt bei der Steuerklärung 4.400 km angebe, zzgl. Rückfahrt

    in Summe 8.800 km

    kann das Finanzamt Zweifel ansetzen das ich den Pkw mehr Privat nutze als beruflich?



    Vielen Dank im voraus ;)

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe ein Pkw mit 1% Reglung vom AG.

    Hierbei wird die Fahrt jeden Arbeitstag, von zu Hause zur Arbeitsstätte mit versteuert.

    In Summe geschätzt 220 Arbeitstage x 4 km x 30 Cent, als geldwerter Vorteil besteuert und dementsprechend auf der Lohnabrechnung erfasst.

    In Summe 880 km im Jahr

    Dafür gibt es doch Regelungen, die wir auch schon mehrfach detailliert hier im Forum erläutert haben. Jede Steuersoftware, gleich welchen Herstellers, wird dazu auch Erläuterungen und Eingabemasken haben.


    Die Pendlerpauschale gilt für Reisekosten nicht. Und Kilometerpauschalen aufgrund Auswärtstätigkeiten kommen bei Dir auch nicht zum Ansatz, da Dir dafür ja der Firmenwagen kostenlos zur Verfügung steht und Dir insoweit keine Kosten entstehen.


    Du solltest vielleicht einmal eine eingehende Beratung bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe in Anspruch nehmen. Ansonsten solltest Du Dich zumindest einmal an die Buchhaltung Deines AG bzw. dessen Steuerberater wenden und Dir das Prozedere in Zusammenhang mit einem Firmenwagen mal im Detail erklären lassen.

    • Offizieller Beitrag

    Vielen Dank für die Auskunft.

    Der Wagen steht mir nicht umsonst zur Verfügung, im Monat habe ich 150€ netto weniger durch die 1% Reglung.

    Du verstehst es nicht. Das ist für den zu versteuernden geldwerten Vorteil der Privatfahrten gemäß 1%-Regelung und die 0,03% für Wohnung<->1. Tätigkeitsstätte.


    Du solltest vielleicht einmal eine eingehende Beratung bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe in Anspruch nehmen. Ansonsten solltest Du Dich zumindest einmal an die Buchhaltung Deines AG bzw. dessen Steuerberater wenden und Dir das Prozedere in Zusammenhang mit einem Firmenwagen mal im Detail erklären lassen.

  • Ich verstehe schon, dass die Nutzung ein Geldwerten Vorteil darstellt.

    Das Finanzamt Erhält dadurch auch 150€/Monat in Summe 1.800€/Jahr Lohnsteuer.

    Das bedeutet ich zahle dafür 1.800€, die ich natürlich einspare weil ich kein eigenes Auto besitze.

    Jedoch habe ich nach der Nutzung auch kein Erlös, weil ich es nicht verkaufen kann.

    In Summe ist der Abzug durch die höhere Lohnsteuer, wie als wenn ich die laufenden Kosten wie bei einem Pkw hätte.

    Durch die höheren Abgaben bei den Versicherungen sind es in Summe 2.400€/Jahr.

    Bitte erkläre mir nicht etwas von Umsonst oder irgendwelchen Vorteilen, denn hier setzt ja der Geldwerte Vorteil vom Finanzamt an,

    dass eben kein Vorteil entsteht.

    • Offizieller Beitrag

    Bitte erkläre mir nicht etwas von Umsonst oder irgendwelchen Vorteilen, ... .

    Das machst Du doch schon selber.


    ... denn hier setzt ja der Geldwerte Vorteil vom Finanzamt an, dass eben kein Vorteil entsteht.

    Nein, der geldwerte Vorteil umfasst ausschließlich die Privatfahrten. Und für die betrieblichen Fahrten entstehen Dir eben keinerlei Kosten, da der AG für sein Fahrzeug insoweit alle Kosten trägt.


    Deshalb zum Dritten:

    Du solltest vielleicht einmal eine eingehende Beratung bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe in Anspruch nehmen. Ansonsten solltest Du Dich zumindest einmal an die Buchhaltung Deines AG bzw. dessen Steuerberater wenden und Dir das Prozedere in Zusammenhang mit einem Firmenwagen mal im Detail erklären lassen.


  • Ein etwas sehr verquerer Versuch, den geldwerten Vorteil als Vorteil des Finanzamtes zu begründen und daraus den Anspruch ableiten, dass man selbstverständlicih jetzt auch diese Steuer als Kosten ansetzen darf.

    Zu deinen Zahlen:

    eine Zuzahlung verringert den geldwerten Vorteil und führt damit auch zu einer geringeren Steuerlast hierfür, weil du insofern keinen Vorteil hast. Der Rest ist für die gesamten Kosten, die dir bei Kauf (oder Leasing) eines eigenen Fahrzeuges entsrhen würden (angefangen bei Steuer, Versicherung über Abschreibung des Kaufpreises, Benzin, Reparaturen, Verbrauchsmaterial wie Öl, Benzin etc. bis zu Garage/Stellplatz/Parkplatz u.a.). Die Regelung besagt, dass dir entfallende Aufwendungen wegen des Dienstwagens für deine privaten Fahrten und die Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte als gehaltsähnlicher Bestandteil der Lohnsteuer unterliegen. Damit sollst du Kollegen gleichgestellt werden, die kein Dienstfahrzeug haben, wobei die Dienstfahrzeuge häufig weniger belasten als ein eigenes Kfz. Die Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte können ja im Gegenzug als Werbungskosten geltend gemacht werden.

    Dienstfahrten hast du absolut keine eigenen Kosten mangels eigenem Kfz. Wenn du die Öffis nutzt, kannst du diese weiterhin als Werbungskosten ansetzen. Es kann natürlich sein, dass der Arbeitgeber hier klar "nein" sagt, weil er dir ein Fahrzeug genau hierfür zur Verfügung stellt.

    Um es kurz zu machen: du kannst nur reine Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte als Werbungskosten eintragen, und hier die genaue Anzahl Fahrten, nichts irgendwie geschätztes (oder aus dem Internet gezogene Zahl der Arbeitstage)! Das Finanzamt kann nachprüfen und wird dies auch, wenn an deinen Angaben etwas unplausibel ist.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „1% Reglung vs. Tatsächlich erste Arbeitsstätte“ zu „1% Reglung vs. erste Arbeitsstätte“ geändert.
  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „1% Reglung vs. erste Arbeitsstätte“ zu „1% Regelung vs. erste Tätigkeitsstätte“ geändert.
  • miwe4 , vielen Dank für dein Engagement, jedoch ist von den Fragen nichts beantwortet. In erster Linie, sehe ich den Diskurs auf neid aufgebaut und hat mit den Tatsachen nichts zu tun.

    Ich habe nun bei der Berechnung der 1% Reglung Glück, dass hier 4km angerechnet werden (hatte auch schon mal 30km und damit Abzüge bis zu 500 €/ Monat) . Ich habe Kollegen, bei denen jedoch viel höhere km angerechnet werden und die Netto Abzüge bei 600 €/Monat liegen. Also haltet den Neid mal bitte in Grenzen!


    @neida , vielen Dank für deine Ausführliche Beschreibung. Hierbei nochmal, wozu das FA die 1% Reglung ansetzt ist allen Beteiligten bewusst und siehe oben bitte kein Neid (ich habe letztes Jahr durch 4km, mal Glück gehabt, ansonsten sind die Abzüge wesentlich höher).

    Vielen Dank, dass du den Diskurs auf „1. Tätigkeitsstätte“ geändert hast, anscheind denkt miwe4 dass ich sämtliche Betriebsausgaben der Firma über die Einkommenssteuer abrechnen möchte (hätte vorrausgesetzt dass soviel Wissen, um was es hier geht, vorhanden ist). Aber nein da werden Themen aufgemacht die mit der Sache nichts zu tun haben!

    Wie du nun schreibst kann die fahrt zur „1. Tätigkeitsstätte“ geltend gemacht werden, vielen lieben Dank für diese Auskunft.

    Mir ist auch Bewusst, das ich mir nichts ausdenke um das FA zu betrügen, denke diese Logik sollte bei jedem vorhanden sein!


    lavender , diese Behauptung ist ja nun sehr weit hergeholt.

    Ich rutsche die Kiste nicht runter, bis diese nichts mehr Wert ist.

    Ist das jetzt dein ernst, denkst du jeder der ein Dienstwagen bekommt Beschädigt diesen so lange, dass dieser zu nichts mehr zu gebrauchen ist?!

    Ich kenne ja nicht dein Bekanntenkreis, wo du solche Erfahrungen gemacht hast, in unserem Unternehmen bist du durch den Überlassungsvertrag alleine schon zum Sorgsamen Umgang verpflichtet.!!! Die Fahrzeuge selbst sind Leasing, hast du schon mal ein Leasingrückläufer mitgemacht???

  • wenn Du es nicht anders verstehen magst, eher, nicht verstehen kannst, (nicht nur meine Ansicht, wie oben zu sehen) dann eben so. "rutschst die Kiste runter"

    Wobei Du mit Deiner Reaktion nun etwas zur Übertreibung neigst.

    Google Dich einfach schlau

  • snoopy987

    du solltest nicht bei allen sofort Neid unterstellen - zu deiner Info: ich habe über 20 Jahre lang (selbst noch in der passiven Altersteilzeit) Dienstwagen mit Preisen bis zu 70 TEUR gefahren! Ich kenne mich also recht gut aus.

    Mit "abrutschen" ist die jährliche Abschreibung gemeint, die den Wertverlust jedes Kfz in den Aufwendungen abbildet und auch deine Fahrzeuge erleiden eine solchen Wertverlust. Und dieser ist nun einmal Bestandteil der jährlichen vom Arbeitgeber getragenen Aufwendungen (sind ja in der Leasingrate enthalten oder vermindern die Anschaffungskosten).

    Du erleidest absolut keinen Nachteil gegenüber Kollegen, die keinen Dienstwagen fahren - im Gegenteil, jetzt in der Rente sehe ich, was eigentlich an Kosten für ein Fahrzeug im Jahr anfallen. Allein die AfA ist höher als der 1%-Wert (vorausgesetzt: eine private Nutzung von rund 30%), da betriebliche Kfz eine Nutzungsdauer von 6 Jahren haben (privat werden 8 Jahre zugrunde gelegt). Und du musst immer bedenken: du trägst nur die höhere Steuer, aber nicht die angefallenen Aufwendungen. Bei 150 Euro im Monat sind das gerade einmal 1.800 Euro im Jahr! Steuer, Versicherung und Benzin sind in der Regel schon wesentlich mehr. Also halte den Ball etwas flacher.