Neue Steuernummer nach Abgabe Erklärung - nur Papierbescheid?

  • Hallo,

    nachdem ich meine Steuererklärungen für 2019 und 2020 eingereicht habe über den Steuerversand, hat mir das Finanzamt einen Brief mit einer neuen Steuernummer geschickt. Drei Tage später kamen dann die Papierbescheide. Als ich jetzt (zwei Wochen später) endlich die Bescheide prüfen wollte, war aber noch keine Steuerbescheid zum Abruf vorhanden. Kann das an der geänderten Steuernummer liegen? Ich habe jetzt in meiner Erklärungen die Steuernummer jeweils angepasst, aber ich frage mich, ob die elektronische Version noch zur automatischen Prüfung kommt, oder ob ich manuell alles prüfen muss?


    Viele Grüße

    Holger Weßels

  • Playaowl

    Hat den Titel des Themas von „Neue Steuernummer nach Abgabe Erklärung - nur Papierbescheid“ zu „Neue Steuernummer nach Abgabe Erklärung - nur Papierbescheid?“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Ich habe jetzt in meiner Erklärungen die Steuernummer jeweils angepasst, aber ich frage mich, ob die elektronische Version noch zur automatischen Prüfung kommt, oder ob ich manuell alles prüfen muss?

    Im Nachhinein kann man da nichts mehr ändern. Wenn der Papierbescheid da ist, hast Du keinen digitalen Bescheid beantragt. Und beim Bescheiddatenabruf musst Du prüfen, was Du wie gesendet und beantragt hast.

  • Hm. Ich habe den Versand über Steuer-Versand durchgeführt.


    Die Info bei "Steuerbescheid prüfen", Button "Steuerbescheid abholen" sagt : "Die Abgabe Ihrer Steuererklärung per ELSTER erfolgte am 09.01.2022.
    Normalerweise können Sie Ihren ELSTER-Steuerbescheid abholen, nachdem Sie Ihren Papier-Steuerbescheid per Post oder eine E-Mail von Ihrem Finanzamt erhalten haben."
    Das scheint aber hier nicht der Fall zu sein, und ich bin mir relativ sicher, dass ich den Versand über Buhl mit der späteren automatischen Prüfung ausgewählt hatte? Oder kann das noch an was anderem liegen? Ich hatte mir vorher auch ein eigenes Elster-Zertifikat angelegt, aber habe das nicht benutzt.


    • Offizieller Beitrag

    Normalerweise können Sie Ihren ELSTER-Steuerbescheid abholen, nachdem Sie Ihren Papier-Steuerbescheid per Post oder eine E-Mail von Ihrem Finanzamt erhalten haben."

    Damit sind aber die altbekannten Bescheiddaten gemeint. Und wenn Du so eine neue Steuernummer erhalten hast, ohne maschinelle Umspeicherung innerhalb des FA, dann kann das wohl Probleme geben. Da wirst Du klassisch abhaken müssen.