Zimmer zum Selbstkostenpreis zurverfügung stellen Kryptofarm

  • Hallo,



    Ein Famiienangehöriger betreibt eine "kleine" Kryptofarm. Da er eine kleinen Wohnung hat, ist das Betreiben der Computer vor Ort nicht möglich (aufgrund der Lautstärke der Lüfter usw). Jetzt habe ich angeboten, dass er seine Computeranlage in unserem Gästezimmer aufbauen kann - umsonst ohne Mietvertrag oder ähnliches - er bezahlt nur den Strom, welcher auf dem Energiekostenrechner in der Steckdose anzeigt wird.


    Ich verfolge keine Gewinnorientierung. Es geschieht alles zum Selbstkostenpreis ( Stromkosten pro Jahr circa 900€)



    Muss ich dies irgendwo melden?


    Muss ich dennoch ein Gewerbe anmelden?


    Gibt es noch weitere Dinge zu beachten?



    Ich würde mich sehr über Antworten freuen.

  • Vor allem solltest du mit deinem Energieversorger sprechen! Kryptofarmen sind Energiefresser und möglicherweise deckt dein Vertrag das nicht ab!

    Du erzielst Einkünfte - aber solange keine Gewinnerzielungsabsicht, steuerlich keine Auswirkung mMn. Auch dein Vermieter könnte hier Einspruch einlegen - also auch mit ihm sprechen. Die Untervermietung ist genehmigungspflichtig.

  • Wir haben ein Einfamilienhaus (Eigentum) - keine Miete


    Was müsste ich dem Energieversorger denn Melden? Das ich höhere Stomverbräuche verzeichnen werde weil ich jemandem erlaube bei mir zuhause eine Kryptofarm zu betreiben zum Selbstkostenpreis?

  • Super vielen Dank.


    Aber der Strombetreiber kann sich dagegen ja eigentlich nicht sträuben, da beim Anschaffen von zwei Elektroautos bspw. ähnliche Stromkosten pro Jahr auftreten können. Denn 2500-3000 Kwh sind ja noch garnicht so extrem hoch


    oder liege ich da falsch?

  • Der Stromverbrauch eines Elektroautos ist aber wesentlich geringer als der einer Serverfarm für Kryptomining! Das ist keine haushaltsübliche Verwendung, zumal du dies ja über Vermietung machst.

    Hat aber mit Programmbedienung auch absolut nichts zu tun - auch deine Ursprungsfrage nicht. Ich klinke mich daher hier aus.

  • Aber der Strombetreiber kann sich dagegen ja eigentlich nicht sträuben,

    Doch kann er. Das eine ist private Verwendung, das andere gewerblich (vom Bekannten). Da sind völlig andere Stromtarife. gewerblich vielleicht sogar günstiger als privat, da kenn ich mich nicht aus, auf jeden Fall könnte der Beitreiber beide Stromarten nur durch einen zusätzlichen Zähler trennen

  • Warum muss denn eine Kryptofarm gewerblich sein? Und warum sollen damit steuerbare Einkommen erzielt werden? Ist das nicht ein privates Hobby? Und ist eine Gewinnerzielungsabsicht nicht nur zufällig und abhängig von dem hoch volatilen Kryptokurs? Und welche Einkommensart soll denn das dann sein? Kapitalerträge? Gewinne aus Aktienverkäufen aus Privatbesitz sind doch auch nicht gewerblich. Und bei Kapitalerträge hat der Farmer ja erst mal einen Freibetrag, darf aber dafür die Aufwendungen nicht geltend machen.
    Andere Frage: Was kommt denn da raus, bei einem Einsatz von 900,- EUR Stromkosten? Ein halber Bitcoin? Wenn das echt rentabel läuft, dann möge sich der Kryptofarmer bitte bei mir melden, zwecks Kooperation. Ich akzeptiere auch Mietzahlungen in Bitcoin.

  • Und warum sollen damit steuerbare Einkommen erzielt werden? I

    weil die Kryptofarm genutzt wird, um Einkünfte zu erzielen und das dauerhaft! Ob dies nun noch im Rahmen von Kapitalverwaltung oder gewerblich ist, wird das Finanzamt entscheiden.

    Ist das nicht ein privates Hobby? Und ist eine Gewinnerzielungsabsicht nicht nur zufällig und abhängig von dem hoch volatilen Kryptokurs?

    Absolut nicht mehr - wir sind bei einer Kryptofarm schon weit vom Hobby weg. Außerdem gibt es hier auch schon Urteile und Gewinne aus Kryptowährungen unterfallen auf alle Fälle (selbst wenn nicht als Gewerbe angesehen) der Einkommensteuer.

    Gewinne aus Aktienverkäufen aus Privatbesitz sind doch auch nicht gewerblich. Und bei Kapitalerträge hat der Farmer ja erst mal einen Freibetrag, darf aber dafür die Aufwendungen nicht geltend machen.

    Meinst du hier den Sparerfreibetrag?
    Und Aufwendungen bei Kapitalerträgen? Das war einmal. Der Preis für die Herabsetzung des Steuersatzes vom individuellen Satz hin zur Kapitalertragsteuer mit 25% ist der Verlust von sämtlichen Werbungskosten im Zusammenhang mit den Einkünften aus Kapitalvermögen.

    Was kommt denn da raus, bei einem Einsatz von 900,- EUR Stromkosten? Ein halber Bitcoin?

    Der Ertrag hängt nicht an den Stromkosten, sondern an den Kauf- und Verkaufszeitpunkten. Bitcoin ist hoch spekulativ und kann zu enormen Gewinnen führen, aber auch zu enormen Verlusten.