Rückerstattung der Einkommensteuer aufgrund von Teilzeit

  • Hallo zusammen,


    ich befand mich letztes Jahr in einer recht speziellen Arbeitnehmer-Situation und würde gerne erfahren, wie ich das in der Buhl Software eingeben kann, sodass die Rückerstattung veranlasst werden kann.


    Von Januar - März habe ich bei Arbeitgeber 1 gearbeitet und wurde dort versteuert, als hätte ich das ganze Jahr mein Bruttogehalt X erhalten.

    Ab April bis August bin ich dann in Teilzeit gegangen, wodurch sich mein Bruttogehalt massiv vermindert hat.

    Zugleich habe ich bei Arbeitgeber 2 eine Masterarbeit (861€/Monat steuerfrei) angefertigt.

    Im September habe ich meine Arbeit noch komplettiert (1x weiterhin 861€), bin aber schon in die Vollzeittätigkeit zu Arbeitgeber 3 gewechselt.


    Laut Brutto-Netto-Rechner habe ich knapp 2000€ zu viel Lohnsteuer bezahlt, nun würde ich diese zu viel bezahlte Steuer mir gerne zurückerstatten lassen.

    Ich habe mich schon informiert, das fällt nicht unter Lohnsteuerjahresaugleich, den der Arbeitgeber 1 vornehmen müsste (<10 Mitarbeiter, war nicht bis Ende des Jahres bei ihm).

    Stattdessen sollte das angeblich schon mit der Einkommenssteuererklärung gehen.


    Vielen Dank schon mal für die Tipps!

    • Offizieller Beitrag

    Zugleich habe ich bei Arbeitgeber 2 eine Masterarbeit (861€/Monat steuerfrei) angefertigt.

    Was soll daran nach welcher Vorschrift des EStG steuerfrei sein?


    Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit i.S. § 19 EStG sind entsprechend der jeweiligen Lohnsteuerbescheinigung 1:1 einzugeben. Einkünfte aus anderen Tätigkeiten z.B. selbständige Einkünfte i.S. § 18 EStG, sind durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu ermitteln und zu erklären.


    Stattdessen sollte das angeblich schon mit der Einkommenssteuererklärung gehen.

    Veranlagungszeitraum für die Einkommensteuer ist das Kalenderjahr.

  • Erst mal vielen Dank miwe4 für deine Unterstützung.


    Zum Inhalt:

    Ich habe nicht behauptet, dass es steuerfrei wäre, nur dass dieser Betrag steuerfrei ausbezahlt wurde. Es ist mir bewusst, dass ich das wegen Überschreitung des Steuerfreibetrags nachträglich versteuern muss.


    Daraus ergibt sich aber auch das Problem, dass ich für diese Tätigkeit keine Lohnsteuerbescheinigung erhalten habe, bzw. dieser Arbeitgeber 2 auch sehr wahrscheinlich nichts an Krankenkasse, Pflegekasse, Rentenkasse usw. abgeführt hat.

    Mit dem zweiten Text, den du zitiert hast, wollte ich aussagen, dass, wenn ich richtig recherchiert habe, diese Lohnsteuer-Rückerstattung durch die Einkommenssteuererklärung veranlasst werden kann. Der Zeitraum ist damit irrelevant.


    Leider bringen mir deine Erklärungen nicht besonders viel.

    Ich würde gerne erfahren, ob ich meine Konstellation in WISO Steuer-Mac 2022 eintragen kann oder nicht (dann muss ich zum Steuerberater).

    Falls dies möglich ist, würde ich gerne wissen, unter welchen Abschnitten dies einzutragen ist.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe nicht behauptet, dass es steuerfrei wäre, nur dass dieser Betrag steuerfrei ausbezahlt wurde. Es ist mir bewusst, dass ich das wegen Überschreitung des Steuerfreibetrags nachträglich versteuern muss.

    Das war aus Deiner Formulierung, für mich zumindest, so nicht zu erkennen.


    Daraus ergibt sich aber auch das Problem, dass ich für diese Tätigkeit keine Lohnsteuerbescheinigung erhalten habe, bzw. dieser Arbeitgeber 2 auch sehr wahrscheinlich nichts an Krankenkasse, Pflegekasse, Rentenkasse usw. abgeführt hat.

    Dann solltest Du Dir einmal Deinen Vertrag diesbezüglich anschauen. Ich habe nicht ohne Grund oben schon auf folgendes hingewiesen:

    Einkünfte aus anderen Tätigkeiten z.B. selbständige Einkünfte i.S. § 18 EStG, sind durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu ermitteln und zu erklären.

  • Hm ok, und wo finde ich diese in der Software, und wo wird mein Lohnsteuerüberschuss ermittelt? Die aktuell vom Programm errechnete Erstattung kommt lange nicht dorthin, was ich erstattet bekommen sollte.

    Grüße

    • Offizieller Beitrag

    wo finde ich diese in der Software,

    Sagte ich doch:

    selbständige Einkünfte i.S. § 18 EStG

    Wie die Maske in der Mac-Version aussieht, kann ich nicht sagen. Allerdings sollte auch die Mac-Version doch eine Programmhilfe/-suche haben, in die man z.B. das Stichwort selbständig eingibt. Dann sollten sich doch Möglichkeiten auftun.


    Die aktuell vom Programm errechnete Erstattung kommt lange nicht dorthin, was ich erstattet bekommen sollte.

    Wenn mal überhaupt eine Erstattung bleibt, wenn Du mit der EÜR fertig bist.

  • und wo wird mein Lohnsteuerüberschuss ermittelt?

    was ist denn das? Von deinen Tätigkeiten als Arbeitnehmer wird Lohnsteuer abgezogen, dies ist eine Vorauszahlung auf die fällige Jahreseinkommensteuer. Einen Lohnsteuerüberschuss kann es schon per definitionem nicht geben. Es gibt maximal zuviel gezahlte Lohnsteuer (und andere Einkommensteuervorauszahlungen wie vom Finanzamt festgelegte quartalsweisen Vorauszahlungen oder Kapitalertragsteuer), die mit der ermittelten Einkommensteuer laut Einkommensteuererklärung verrechnet werden.

    Ob hier eine Erstattung oder eine Nachzahlung entsteht, hängt a) von der Summe der Einkünfte zusammen (also nichtselbständige Tätigkeiten, selbständige Tätigkeiten, Kapitalerträge, Vermietung und Verpachtung ....), b) den Vorsorgeaufwendungen (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung .....), den außerordentlichen Auwendungen wie nicht erstatttete Arztkosten etc. und c) dem Familienstand ab.

    Hast du denn auch schon alles eingetragen? Also neben den Angaben Einkünfte als Arbeitnehmer auch die Werbungskosten, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder auch sonstige Einkünfte, Vorsorgeaufwendungen .....?

  • Von Januar - März habe ich bei Arbeitgeber 1 gearbeitet und wurde dort versteuert, als hätte ich das ganze Jahr mein Bruttogehalt X erhalten.

    Das stimmt so nicht - es wird jeden Monat die Monatslohnsteuertabelle verwendet. Das Einzige, was hier gezwölftelt wird, sind die eingerechneten Werbungskosten. Im übrigen wird dein Monatsverdienst versteuert. Und hier sind daher die Steuern für drei Monate abgezogen worden und nicht für ein ganzes Jahr. Da dürfte schon einmal ein Gedankenfehler liegen.


    Ab April bis August bin ich dann in Teilzeit gegangen, wodurch sich mein Bruttogehalt massiv vermindert hat.

    Damit haben sich aber auch die Lohnsteuerbeträge massiv reduziert und zwar auch wieder auf Basis des geringeren Verdienstes, wobei hier die Zwölftelung der Werbungskostenpauschale sogar günstig für dich war, weil die in immer gleicher Höhe in den Monatssteuerwerten enthalten ist.


    Zugleich habe ich bei Arbeitgeber 2 eine Masterarbeit (861€/Monat steuerfrei) angefertigt.

    Nun, das sind unversteuerte 861 € pro Monat. Bei 6 Monaten (April bis September) kommt da schon ein erklecklicher nicht versteuerter Betrag zusammen (rd. 5.100 €).


    bin aber schon in die Vollzeittätigkeit zu Arbeitgeber 3 gewechselt.

    Und hier wurde ja wieder die Lohnsteuer für deine monatlichen Bezüge einbehalten und abgeführt.



    Laut Brutto-Netto-Rechner habe ich knapp 2000€ zu viel Lohnsteuer bezahlt,

    Hast du hier Jahresbeträge eingegeben? Die Brutto-Netto-Rechner sind bei Jahresbeträgen mit Vorsicht zu genießen. Den Betrag von 2.000 € zuviel wage ich hier zu bezweifeln bei deinen Angaben, da ja für die Masterarbeit keine Steuern abgeführt wurden, diese aber im Jahresbetrag mit berücksichtigt werden müssen. Schon beim Eingangssteuersatz von 18% wären hierauf rd. 920 € Steuern fällig, die nicht vorab gezahlt wurden! Dieser Steuersatz dürfte aber auch zu niedrig liegen bei deinen Angaben.


    Alles in allem: du solltest deine Eingaben im Programm vollständig machen und dann nachsehen, was herauskommt.

    Die aktuell vom Programm errechnete Erstattung kommt lange nicht dorthin, was ich erstattet bekommen sollte.

    Grüße

    Deine Berechnungen sind - wie ich eben geschrieben habe - mutmaßlich unvollständig und damit falsch. Das "Programm" sagt dir auf Basis der gesetzlichen Grundlagen, was an Einkommensteuer auf dein zu versteuerndes Einkommen anfällt und zieht dann davon die geleisteten Vorauszahlungen (hier die Summe der einbehaltenen Lohnsteuern laut Lohnsteuerbescheinigungen deiner Arbeitgeber) ab. Der Rest ist das, was du zurückbekommst (oder auch noch nachzahlen musst).

  • Vielen Dank für deine Informationen, neida!

    Kannst du mir sagen, wie ich die 5100 € zu versteuern habe?

    Ich meine, ich müsste dafür evtl. eine Umsatzsteuererklärung machen, dann zeigt mir aber das Programm aber an, die Adresse eines Unternehmens anzugeben.

    Alles in allem komme ich auch leicht über die 51.000 €, daher muss ich definitiv eine Umsatzsteuererklärung machen, oder?


    Grüße!

    • Offizieller Beitrag

    Kannst du mir sagen, wie ich die 5100 € zu versteuern habe?

    Das haben wir Dir doch oben schon ein paarmal erläutert. Das ergibt sich aus Deinem Vertrag und nach Deinen Einlassungen ist zu vermuten, dass es sich um selbständige Einkünfte i.S. § 18 EStG handelt, die mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zu ermitteln sind.


    Ich meine, ich müsste dafür evtl. eine Umsatzsteuererklärung machen, dann zeigt mir aber das Programm aber an, die Adresse eines Unternehmens anzugeben.

    Alles in allem komme ich auch leicht über die 51.000 €, daher muss ich definitiv eine Umsatzsteuererklärung machen, oder?

    Die Einkommensteuer hat doch insoweit nichts mit der Umsatzsteuer zu tun. Die Abfrage der Anschrift/Steuernummer des Betriebs dient nur der Prüfung der Zuständigkeit und Überwachung der Steuernummer.


    Auch für die USt musst Du Dir Deinen Vertrag anschauen und dann ggf. noch den § 19 Absatz 1 UStG prüfen.


    Aber vielleicht solltest Du doch einmal einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe zu einer eingehenden Erstberatung hinzuziehen.