Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten zw. Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

  • Hallo zusammen,


    ich habe von meinem Arbeitgeber für die Fahrten zur Baustelle mit privatem PKW steuerfrei Wegegeld bekommen, welches in der Lohnsteuerbescheinigung unter Zeile 17. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten zw. Wohnung und erster Tätigkeitsstätte aufgeführt ist.


    Diesen Betrag habe ich auch in der Zeile 17. der Lohnsteuerbescheinigung in wiso:steuer erfasst.


    Nun möchte ich aufgrund der Einsatzwechseltätigkeit die gefahrenen Kilometer nicht als Entfernungspauschale ansetzen, sondern als Fahrtkosten unter Reisekosten für berufliche Auswärtstätigkeiten mit: einfache Wegstrecke x 0,60 € (d.h. Hin- und Rückweg).


    Die von meinem Arbeitgeber erhaltenen 0,25€ pro Kilometer (einfacher Weg) müsste ich doch nun in Abzug bringen?!


    Meiner Meinung nach wird der in Zeile 17. stehende Betrag nicht gegengerechnet und ich würde in dessen Höhe zu viel an Werbungskosten geltend machen.


    Kann mir jemand sagen wo ich das gezahlte Wegegeld in Abzug zu meinen tatsächlich entstanden Werbungskosten bringe?


    Besten Dank!

    • Offizieller Beitrag

    in wiso:steuer erfasst

    Welche Programmversion genau?


    Diesen Betrag habe ich auch in der Zeile 17. der Lohnsteuerbescheinigung in wiso:steuer erfasst.

    Wenn er so in der Lohnsteuerbescheinigung steht, dann ist das ja auch richtig. Diese ist 1:1 zu übernehmen. Wobei der AG dann eher in Zeile 20 mit den steuerfrei erstatteten Verpflegungsmehraufwendungen zusammen hätte bescheinigen sollen oder in einer gesonderten Bescheinigung.


    Meiner Meinung nach wird der in Zeile 17. stehende Betrag nicht gegengerechnet und ich würde in dessen Höhe zu viel an Werbungskosten geltend machen.

    Dann hast Du vergessen, bei der Entfernungspauschale das Kreuzchen bei den Erstattungen anders zu setzen. ;)

  • Meiner Meinung nach wird der in Zeile 17. stehende Betrag nicht gegengerechnet und ich würde in dessen Höhe zu viel an Werbungskosten geltend machen.

    Dann hast Du vergessen, bei der Entfernungspauschale das Kreuzchen bei den Erstattungen anders zu setzen. ;)

    Das habe ich beim außer acht lassen der Entfernungspauschale nicht gesehen. Jetzt wird der Betrag berücksichtig. Vielen Dank!


    Es handelt sich im übrigen um die wiso:steuer-web Version.