Verständnisfrage zur Heizkostenaufteilung

  • Mein Beispiel: 2 Wohnungen, gemeinsame Gastherme für Heizung und Warmwasser, keine Wärmezähler am WW-Speicher, zwei Heizkreise jeweils mit Wärmezähler.


    Wenn für jeden Heizkreis ein Wärmezähler existiert, warum wird dann trotzdem der Bedarf für Warmwasserbereitung per Formel ermittelt und nicht einfach die Differenz von Gesamt-kWh Gas und Gesamt-kWh Heizung gebildet?

    Kann HV das nicht, oder gibt die HKVO das nicht her, oder habe ich die Zähler nicht richtige angelegt?


    Ich hoffe ihr könnt mich erhellen :)

  • Kann HV das nicht

    Nein denn..

    oder gibt die HKVO das nicht her,

    Genau, siehe Heizkostenverordnung § 9 Abs. 2, da ist die entsprechende Formel aufgeführt.

    oder habe ich die Zähler nicht richtige angelegt?

    Vermutlich ja, sondern nicht die richtige Einstellung unter Gebäude und dort bei Heizung eingestellt.



    Ich hoffe ihr könnt mich erhellen

    Hoffe, der Neumond wird dir den Weg zeigen ;)

  • Dass die Formel aus der HKVO stammt ist mir klar. Die Frage war eher, warum kann ich die Kosten mit einem Wärmezähler für Warmwasserbereitung abtrennen, mit Wärmezählern für die Heizung aber nicht? Ich vermisse die Logik :rolleyes:

    oder habe ich die Zähler nicht richtige angelegt?

    Vermutlich ja, sondern nicht die richtige Einstellung unter Gebäude und dort bei Heizung eingestellt.

    Wie meinst du das? Habe ich evtl. was falsch eingestellt? Das Ergebnis habe ich "manuell" geprüft und es ist nach Berechnungsformel korrekt.

  • Wie meinst du das? Habe ich evtl. was falsch eingestellt?

    Ich vermute ja, denn die Abrechnung hängt nach bestimmten Regeln ab. Hättest du einen WMZ WW, würde alles über kWh abgerechnet.

    Da diesen aber nicht hast, musst du dies dem Programm mitteilen, dann wirst du gefragt, welche Temperatur an der Heizung für das Warmwasser eingestellt ist, in der Regel sollte man 60°C nehmen. Hast du denn diesen Hinweis gesehen? Das stellt man unter Kostenverteilung in der linken Seite ein.


    Wenn du nicht klar kommen solltest, dann biete ich dir an, dass ich mir das bei deinem Programm am Bildschirm ansehe, dann wäre es schnell erledigt, versprochen. Meine Mail: errjot@t-online.de.

  • Das ist alles richtig hinterlegt

    Nun verstehe ich nicht, was du jetzt meinst. Du hast die Formel ohne WMZ WW eingegeben, die "60°" und damit bekommst du doch die korrekte Heizkostenabrechnung berechnet.

    Vermutlich wirst du dich wundern, dass plötzlich das Verhältnis Heizkostenanteil zu Warmwasserkostenanteil umgekehrt ist, das rührt halt daher, da kein WMZ WW eingebaut ist.

    Und wenn du das machen kannst, also die Vorgaben am Warmwasserkessel dazu möglich sind, was den Platzbedarf angeht, außerdem eine Warmwasser-Zirkulationsleitung vorhanden ist, dann bist du laut Gesetz verpflichtet, einen solchen WMZ einzubauen.

    Ansonsten könnten die Mieter eine Mietminderung von 15% auf Kaltmiete und Nebenkosten pro Jahr verlangen.

  • Nun verstehe ich nicht, was du jetzt meinst.

    ^^ Das geht mir in Zusammenhang mit dem HV oft so. Die "Fachsprache" muss ich als Nicht-Kaufmann nach und nach lernen.


    Die Vorgaben der HKVO kenne ich und die HK-Abrechnung entspricht auch den Vorgaben.


    Mein Unverständnis betrifft die HKVO (an die sich der HV verständlicherweise hält) und hier die Vorgabe, dass die Abtrennung von WW und HZ NUR über einen Wärmezähler in der Warmwasserbereitung möglich ist, aber NICHT durch Wärmezähler im Heizkreislauf. Diese Logik erschließt sich mir nicht.

    Aber sei's drum, mir kann's ja reichen, wenn die Abrechnung den Vorgaben entspricht und die Kosten umgelegt sind.

  • Nicht-Kaufman

    Bin ich auch einer von ;)

    dass die Abtrennung von WW und HZ NUR über einen Wärmezähler in der Warmwasserbereitung möglich ist

    Genau, so würden die gesamten Heizkosten in Bezug auf die Verbrauchszahlen der einzelnen WMZ verteilt.

    aber NICHT durch Wärmezähler im Heizkreislauf

    Wie soll das gehen? Es sind zwei verschiedene Berechnungen die dann vorgenommen wird, wenn der Brennstoff auch für WW benötigt wird. Und wenn halt kein WMZ WW vorhanden ist aber Warmwasserzähler, kann man dies mit der besagten Formel berechnen. Sollte noch nicht einmal Warmwasserzähler vorhanden sein, wird nach Wohnfläche abgerechnet. Es wird immer eine Krücke bleiben. Daher bau einen ein, wenn die Möglichkeit dazu besteht.

  • Wie das gehen soll? Ganz einfach:

    Gasverbrauch = 23.597 kWh

    Wärmemenge Heizung EG = 6.518 kWh, OG = 10.329 kWh, Summe = 16.847 kWh

    Wärmemenge Warmwasser = Gasverbrauch - Summe Wärmemenge Heizung = 23.597 - 16.847 = 6.750 kWh

    Fertig!