Warnung bei leerem Verwendungszweck

  • Hallo,


    gerade ist es mir passiert, dass ich eine Überweisung ohne VWZ abgeschickt habe. Entweder habe ich die Warnung übersehen, oder es gab keine Warnung. Jetzt die Fragen: Gibt es eine Warnung beim Abschicken einer Überweisung mit leerem VWZ? Wenn nein, lässt sich das konfigurieren? Wenn auch nein, würde ich das bei "Verbesserungsvorschläge" posten.


    Grüße,
    mcollector

  • Hmm, da gibt es ja einen Haken "Frage nicht mehr anzeigen". Wo mache ich das rückgängig? Bei "Programmeinstellungen > Hinweise" bin ich nicht fündig geworden. Im Gegenteil, dieser Bereich ist völlig leer.


    Wie auch immer, bei einem zweiten Versuch erschien der Dialog. Oh oh, muss ich mir Sorgen machen? ;)


    Grüße,

    mcollector

    Einmal editiert, zuletzt von mcollector () aus folgendem Grund: Neue Erkenntnisse

  • bei einem zweiten Versuch erschien der Dialog

    Wahrscheinlich war beim ersten Versuch doch etwas eingegeben.

    Mit einem Leerzeichen ist das Eingabefeld für den Verwendungszweck zwar nicht mehr leer, der Verwendungszweck selbst aber schon.

    Verbesserungsvorschläge

    Offensichtlich ist die Prüfung nicht zu 100% "wasserdicht", eine Kleinigkeit zu verbessern gäbe es also schon.

  • Offensichtlich ist die Prüfung nicht zu 100% "wasserdicht", eine Kleinigkeit zu verbessern gäbe es also schon.

    Ja, könnte durchaus sein. Aufwand-Nutzen-mäßig betrachtet denke ich aber, so, wie es jetzt ist, reicht das schon. Ich benutze MG etwa täglich und bis heute ist mir so etwas nicht passiert. Es wäre ja nicht mit Ausschluss von Leerzeichen bei der Prüfung getan. Im Grunde müsste man eine Art Plausibilitätsprüfung implementieren und so etwas hat es programmtechnisch in sich.

  • Ich benutze MG etwa täglich und bis heute ist mir so etwas nicht passiert.

    Mir auch nicht, aber aus der eigenen Programmierpraxis kenne ich ja die Fallstricke.

    Spätestens wenn die Feldwerte fürs Online-Banking in ein SEPA-konformes Format übernommen werden, müssten die Daten gefiltert werden.

    Müssten.

  • Was sind Spekulationen?

    Ich habe dich doch zitiert. Du kennst doch nicht den Progammcode, so wie auch ihn nicht kenne. Was alles geprüft wird wissen die Profis sprich die Produktowner besser. Der Verwendungszweck sollte so behandelt werden, dass die Bank die Überweisung ordnungsgemäß ausführen kann.

  • Spätestens wenn die Feldwerte fürs Online-Banking in ein SEPA-konformes Format übernommen werden, müssten die Daten gefiltert werden.

    Das ist eine simple Zulässigkeitsprüfung und ich meine, diese findet statt. Versuche mal, nicht zulässige Zeichen, wie z.B. Umlaute zu verwenden.

  • Was sind Spekulationen?

    Ich habe dich doch zitiert. Du kennst doch nicht den Progammcode, so wie auch ihn nicht kenne. Was alles geprüft wird wissen die Profis sprich die Produktowner besser. Der Verwendungszweck sollte so behandelt werden, dass die Bank die Überweisung ordnungsgemäß ausführen kann.

    Hast Du. Aber was darin die Spekulation sein soll, hast Du nicht mitgeteilt. Dass es nicht mit dem Ausschluss von Leerzeichen bei einer intensiveren Prüfung getan wäre oder dass es eine Plausibilitätsprüfung programmtechnisch in sich hat?

  • Ja, könnte durchaus sein.

    Das z.B.


    Aufwand-Nutzen-mäßig betrachtet denke ich aber

    Das z.B.


    Im Grunde müsste man eine Art Plausibilitätsprüfung implementieren und so etwas hat es programmtechnisch in sich.

    Das z.B


    Ich will damit sagen, die Entwickler des Programms wissen welche Prüfungen gemacht werden müssen damit die Bank die Überweisung ausführen kann. Bzgl. SEPA gibt es ja auch Anforderungen. Ob diese Prüfungen ausreichend sind kann ich nicht beurteilen. Bisher hatte ich bzgl. Verwendungszweck nie Probleme.


    Gruß

  • Meine Bemwerkung

    Spätestens wenn die Feldwerte fürs Online-Banking in ein SEPA-konformes Format übernommen werden, müssten die Daten gefiltert werden.

    war eigentlich gemünzt auf

    Im Grunde müsste man eine Art Plausibilitätsprüfung implementieren und so etwas hat es programmtechnisch in sich.

    Natürlich ist das etwas anderes als

    eine simple Zulässigkeitsprüfung

    Der Aufwand einer Plausibilitätsprüfung wäre abhängig vom Grad der Plausibilitätsprüfung. Das Leerzeichenproblem wäre sicherllich mit einem Einzeiler lösbar anders als die Subsitution unzulässiger Zeichen. Das mit dem Umlauten kenne ich als jemand mit Umlaut im Namen gut. Was sonst noch alles auf Plausibilität geprüft werden soll, darf vorgeschlagen werden.

    Jedenfalls ist erstaunlich, wie lang ein Thread wegen eines so kleinen Problems werden kann.


    Ich will damit sagen, die Entwickler des Programms wissen welche Prüfungen gemacht werden müssen damit die Bank die Überweisung ausführen kann. Bzgl. SEPA gibt es ja auch Anforderungen. Ob diese Prüfungen ausreichend sind kann ich nicht beurteilen. Bisher hatte ich bzgl. Verwendungszweck nie Probleme.

    Zu diesem Thema hat mir Google gefunden: https://www.hettwer-beratung.d…en/sepa-verwendungszweck/

    Wie man sieht, scheint machnes schwammig geregelt.

    Unzulässig ist beispielsweise das @ (z. B. in Email-Adressen). Anders als bei den Umlauten wird da nicht gewarnt, das Zeichen aber trotzdem entfernt - kommentarlos !


  • Na gut, ich will es erklären.


    Hier noch einmal das Zitat:

    "s wäre ja nicht mit Ausschluss von Leerzeichen bei der Prüfung getan. Im Grunde müsste man eine Art Plausibilitätsprüfung implementieren und so etwas hat es programmtechnisch in sich."

    Die von Dir neu hinzugenommenen Zitate ignoriere ich vorerst, zumal sie so aus dem Kontext gerissen sind, dass eine sinnvolle Reaktion "quasi" nicht möglich ist.

    Meine nachgeschobene Frage hierzu hast Du nicht beantwortet. Kulanterweise zitiere ich mich jetzt noch einmal selbst, um Dir vielleicht doch sinnvoll antworten zu können:

    Offensichtlich ist die Prüfung nicht zu 100% "wasserdicht", eine Kleinigkeit zu verbessern gäbe es also schon.

    Ja, könnte durchaus sein. Aufwand-Nutzen-mäßig betrachtet denke ich aber, so, wie es jetzt ist, reicht das schon. Ich benutze MG etwa täglich und bis heute ist mir so etwas nicht passiert. Es wäre ja nicht mit Ausschluss von Leerzeichen bei der Prüfung getan. Im Grunde müsste man eine Art Plausibilitätsprüfung implementieren und so etwas hat es programmtechnisch in sich.

    "könnte durchaus sein" bezieht sich nicht auf "... nicht ... wasserdicht", sondern auf "eine Kleinigkeit zu verbessern gäbe es also schon". Hier assoziiere ich eben eine intensivere Prüfung in Richtung Plausibilität. Eine solche Prüfung findet nicht statt, wie auch? Ein Ausschluss von Leerzeichen bei der Prüfung, ob ein VWZ vorliegt oder nicht, reicht dafür nicht. Der nicht "verschriftlichte" Gedanke dabei war, dass der Dialog "... kein VWZ..." nicht kam, weil evtl. ein Leerzeichen getippt war.


    Eine wirkliche Plausibilitätsprüfung hätte es programmtechnisch in sich. Das ist bei einem so komplexen Text wie dem VWZ auch nachvollziehbar. Eine syntaktische Prüfung kommt nicht infrage. Eine semantische ebenso nicht, denn wie soll der VWZ semantisch geprüft werden? Manchmal wird einfach eine längere Ziffernfolge verwendet. Man könnte höchstens deep learning bezüglich eines bestimmten Empfängers ansetzen und das hätte es eben programmtechnisch in sich.

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