Forderungen im Vermögensbericht nicht nachvollziehbar

  • Hallo zusammen,

    ich kann aktuell die Zahlen aus dem Vermögensbericht der Hausgeldabrechnung nicht nachvollziehen.

    Wir erstelle die Hausgeldabrechnung der Vermieter sowie die Nebenkostenabrechnungen für die Mieter einer WEG.


    Im Vermögensbericht werden folgende Forderungen ausgewiesen:


    Die einzelnen Werte stellen das Ergebnis aus dem umlagefähigen Kosten auf den Mieter abzgl. des Betrages der Hausgeldabrechnung dar.

    Dazu der Ausszug aus der Sammelliste:



    Da die vom Mieter getragenen Kosten als Nebenkostenzahlungen unterjährig im HV erfasst werden und auch auf dem Konto eingehen, erschließt sich mir nicht, weshalb diese im Vermögensbericht als Forderung ausgewiesen werden.


    Was mache ich falsch?


    Danke für Eure Lösungsvorschläge.

  • Ich mache nur WEG und erhalte ein ähnliches Problem: Die Forderungen im Vermögensbericht entsprechen nicht den Abrechnungssalden. Mir erschließt sich noch nicht mal, wie die Zahlen da zustande kommen.
    Kann einer helfen?

  • Guten Morgen,

    wenn Ihr von Abrechnungssalden sprecht, meint ihr dann IST-Kosten abzgl. IST-Vorauszahlungen?

    Im Vermögensbericht oben (erstes Bild) steht ja ganz klar Jahresabrechnung (aktuelle Abrechnung/Abrechnungsspitze), auch darf eine Mietverwaltung nicht mit dem Vermögensbericht der WEG einhergehen, das sind quasi aus sicht des Vermögensberichtes zwei verschiedene Betrachtungsvarianten.


    Ich hab mir das mal so aufgeschrieben:

    Abrechnungsspitze = Die Differenz zwischen tatsächlich entstandenen Bewirtschaftungs- und Verwaltungskosten + Heizkosten (IST-Kosten) und den Hausgeld- und Heizkostenvorschüssen (SOLL-Vorauszahlungen) (ohne Berücksichtung der Erhaltungsrücklage bzw. weiterer Beschluss-Rücklagen)


    Abrechnungsergebnis = Die Differenz zwischen tatsächlich entstandenen Bewirtschaftungs- und Verwaltungskosten und Heizkosten (IST-Kosten) und den tatsächlich geleisteten Hausgeld- und Heizkostenvorschüssen (IST-Vorauszahlungen)


    Am obigen Beispiel von Speedy_109 bestehen also 0,05 € Differenz zwischen SOLL-Vorauszahkung zur Instandhaltung und IST-Zufügrung zur Instandhaltung

    Die ausgewiesenen Beträge aus den Abrechnungen stellen die Abrechnungsspitzen aus der Jahresabrechnung dar, also die Differenz zwischen SOLL-Vorauszahlungen nach Wirtschaftsplan und IST-Kosten gem. Abrechnung. Alles aus sich der Eigentümer und nicht der Mieter.


    Grubel: Ich hoffe, ich konnte damit etwas Licht ins dunkle bringen, ansonsten wären Zahlenbeispiele gut, wo die Differenzen hervorgehen (bitte keine personenbezogenen Daten wegen DSGVO ;) )

  • Alles aus sich der Eigentümer und nicht der Mieter.

    Hallo MFI,

    danke für deine Ausführungen.

    Wenn ich allerdings im HV angebe, dass die Miete und Nebenkosten direkt vom Verwalter eingezogen werden, dann dürfte der Eigentümer nicht mit umlagefähigen Nebenkosten im Vermögensbericht belastet werden. Ich kann die Kosten ja nicht zweimal einziehen (als NK-VS und als HG_VS).

    Oder habe ich hier einen Denkfehler?

  • Ich denke, da hast Du einen Denkfehler bzw. die falsche Vorstellung vom Vermögensbericht.

    Der Vermögensbericht ist ja keine Abrechnung, sondern nur eine Aufstellung über das Gemeinschaftsvermögen der WEG zum 31.12.

    Wer die Forderung oder Verbindlichkeit der Jahresabrechnung schuldet, ist zum Zeitpunkt der Erstellung des Vermögensberichtes nicht relevant. Da steht ja quasi nur, dass zum 31.12. so und soviel Forderungen/Verbindlichkeiten bzw. Vermögen bestehen.

    Über die Hausgeldabrechnung (Eigentümer) bzw. Nebenkostenabrechnung (Mieter) werden die Abrechnungen dann ja auf den entsprechenden Zuständigen aufgeteilt und angefordert.

    Der Vermögensbericht ist ja nur eine "bilanzielle Betrachtung" der Liquidität der WEG.

    es ist ein bisschen schwer das zu beschreiben :)

    auf jeden Fall stellt es keine Abrechnung dar und ist nach Gesetzt auch kein Bestandteil der Hausgeldabrechnung.

  • Also mein buchhalterisches Verständnis ist normalerweise recht gut ausgeprägt. ;)

    Mein Vermögensbericht sagt mir, dass ich noch Forderungen i. H. v. knapp 9k habe. Dem ist aber nicht so, da ich die umlagefähigen Nebenkosten ja bereits vereinnahmt habe. Heißt, mir bzw. der WEG wird eine Forderung ausgewiesen, die faktisch nicht existent ist. Vielleicht muss ich das aber einfach so akzeptieren und abhaken. ?(

    Dennoch besten Dank!