Trennungsgeld §6 TGV - Abordnung mit Ziel der Versetzung

  • Hallo zusammen,





    Es geht darum, dass ich letztes Jahr mit dem Ziel der Versetzung abgeordnet wurde und mir Trennungsgeld im Rahmen der täglichen Rückkehr zum Wohnort nach §6 TGV gewährt wurde.



    Laut handelt es sich bei einer Versetzung oder Abordnung mit dem Ziel der Versetzung nicht um eine vorübergehende Auswärtstätigkeit, da der Arbeitnehmer voraussichtlich nicht zurückkehren wird.

    Bei einer täglichen Rückkehr an den Wohnort richtet sich die steuerliche Behandlung der Fahrtkosten nach den Erstattungen wie bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. D. h., das Trennungsgeld ist unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel steuerpflichtig.



    Heißt das für mich, dass ich einfach so tun kann, also würden diese Trennungsgeldbescheide (mit vollständig versteuerter Wegstreckenentschädigung nach §5 (1) BRKG) nicht existieren?



    Damit meine ich, dass ich ganz normal die Wege zur Arbeit eingebe und es taucht eigentlich nirgendswo explizit auf, dass ich Trennungsgeld/Wegstreckenentschädigung erhalten habe?

    Soweit ich es verstanden habe, sind sie ja teil meines Solds, wurden versteuert und tauchen damit in der Lohnsteuerbescheinigung unter Punkt 3. & 4. auf.



    Bonusfrage:

    Ich habe am ersten Tag der Anordnung 10,40€ steuerfrei als "Dienstantrittsreise" erhalten ;D Das ist wiederum etwas (da steuerfrei) was ich von den Werbungskosten in Abzug bringen muss (Stichwort: Reisekosten bei beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit), richtig?



    Vielen Dank im Voraus!

  • Hallo neida,


    vielen Dank für die Hilfe, aus dem Text den du verlinkt hast, stammt der folgende Abschnitt im obigen Text:

    "Laut handelt es sich bei einer Versetzung oder Abordnung mit dem Ziel der Versetzung nicht um eine vorübergehende Auswärtstätigkeit, da der Arbeitnehmer voraussichtlich nicht zurückkehren wird.
    Bei einer täglichen Rückkehr an den Wohnort richtet sich die steuerliche Behandlung der Fahrtkosten nach den Erstattungen wie bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. D. h., das Trennungsgeld ist unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel steuerpflichtig"


    Ich habe mir den Text schon zu Gemüte geführt und werde aber nicht wirklich draus schlau, bzw. ich habe immer noch Zweifel ob ich es richtig verstanden habe.

    In einem anderen Forum habe ich folgende Rückmeldung gekriegt:


    "Ich gehe davon aus, dass es steuerlich für dich günstiger ist, wenn bei der Abordnung mit dem Ziel der Versetzung noch keine neue erste Tätigkeitsstätte begründet wurde. Im Umkehrschluss würde es sich um eine Auswärtstätigkeit handeln. Daher würde ich die Angaben bei Haufe ignorieren.


    Gemäß amtlichen Lohnsteuerhandbuch 2021 gilt für die steuerrechtliche Beurteilung der dauerhaften Zuordnung zu einer bestimmten Tätigkeitsstätte insbesondere Folgendes: Abordnung mit einer zeitlichen Befristung bis zu 48 Monaten, ggf. auch verbunden mit dem Ziel der Versetzung – keine dauerhafte Zuordnung, damit keine neue „erste Tätigkeitsstätte“. (https://lsth.bundesfinanzminis…25/III/anhang-25-III.html)"


    Das verwirrt mich noch mehr - wie kann ich denn die Angaben bei Haufe einfach ignorieren?

    • Offizieller Beitrag

    In einem anderen Forum habe ich folgende Rückmeldung gekriegt:


    "Ich gehe davon aus, dass es steuerlich für dich günstiger ist, wenn bei der Abordnung mit dem Ziel der Versetzung noch keine neue erste Tätigkeitsstätte begründet wurde. Im Umkehrschluss würde es sich um eine Auswärtstätigkeit handeln. Daher würde ich die Angaben bei Haufe ignorieren.

    Dann solltest Du in dem anderen Forum weiter diskutieren , da wir hier im Userforum zur WISO-Software grundsätzlich keine Konkurrenzveranstaltungen machen. Abgesehen davon sollte jemand mit einem Vorschlag, eine gesetzliche Vorschrift einfach einmal "zu ignorieren" vorsichtig sein, denn derjenige muss sich ja mit den Konsequenzen beim FA nicht herumschlagen. Ich bin hier daher gleich raus.


    Ansonsten noch ein Hinweis:


    Du siehst doch selber schon, dass es, auch nach dem LStH, schon einen Unterschied macht, ob jemand zeitlich befristet abgeordnet ist oder, ob jemand zeitlich unbefristet und mit den Ziel der Versetzung abgeordnet ist.


    Was bei Dir der Fall ist, dass siehst Du doch in dem Dir vorliegenden Papier. Zudem kannst Du aus Deinen Gehaltsabrechnungen problemlos erkennen, ob und ggf. in welchem Umfang die TE steuerfrei belassen wurde. Zudem bekommst Du über die TE auch immer entsprechende Verwaltungsakte (Bescheide/Abrechnungen) laufend ausgestellt sowie am Jahresende bescheinigt. Und danach richtet sich dann die weitere Handhabung.


    FG Kassel, Urteil vom 15.07.2021 - 7 K 603/19

    Entfernungspauschale - Verbleib an erster Tätigkeitsstätte, wie eintragen?

  • Tut mir leid wenn es falsch rüberkam, es war kein Konkurrenz-Forum, sondern ein allgemeines Forum den öffentlichen Dienst betreffend, ohne konkreten Bezug zur Steuererklärung.
    Ich bin erst bei genauerer Recherche drauf gestoßen, dass die WISO-Software dieses Forum anbietet.



    Das Trennungsgeld wurde voll versteuert, die Trennungsgeldbescheide liegen mir vor.
    Ausgehend davon, dass es sich also nie um eine Auswärtstätigkeit gehandelt hat und das Trennungsgeld voll versteuert wurde (und somit Teil des Solds und nicht etwa ein Fahrkostenzuschuss war), ist sowohl die Abordnung sowie das erhaltene Trennungsgeld für die Erstellung der Lohnsteuererklärung nicht weiter relevant (außer dass sie natürlich in Jahresbrutto und gezahlte Steuer des Lohnsteuerbescheids fließen), richtig?

    Vielen Dank auch für die Lektüre, werde ich mir morgen in neuer Frische zur Gemüte führen.

  • Nachtrag an miwe4:

    Ich habe in folgendem Thread (Trennungsgeld), in deiner Antwort eine Antwort gefunden - denke ich :)

    Bei mir wurde das Trennungsgeld auch voll versteuert, somit gehe ich davon aus, dass ich es nirgends extra angeben muss.


    Und auch das Zitat vom damaligen Threadersteller:
    "Wie ich gesehen habe sind die Beträge nicht als Fahrtkosten ausgewiesen sondern einfach auf des Brutto aufgeschlagen"
    passt bei mir, dann habe ich auch schon meine Antwort.


    Ich habe lediglich 10€ steuerfrei als Dienstantrittsreise gekriegt, diese habe ich als "vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzte Reisekosten" angegeben, sodass die Werbungskosten um diesen Betrag gemindert wurden.

    Wer suchet, der findet :)

    LG
    bund124