Moin in die Runde,
wir haben uns beim Hausbau ein PV Anlage aufs Dach bauen lassen. Ein Teil wurde bei der Dachinstallation im Sommer 2021 installiert (die Anlage war aber noch nicht Einsatzbereit, eine erste Abschlagszahlung erfolgt). Gewerbe wurde im Okt. 2021 angemeldet. Der Rest der Anlage wurde im Jan 2022 installiert, wo die Anlage auch in Bertrieb ging.
Ich habe nicht die Kleinunternehmerregelung gewählt um die MwSt. der Anlage absetzen zu können.
Jetzt habe ich folgendes Problem. Ich kann im Steuersparbuch nicht Inbetriebnahme Jan 2022 eingeben und wenn ich das Feld frei lasse kann ich die Steuererklärung nicht absenden.
Da mir aber 2021 Kosten entstanden sind für das Gewerbe anmelden und einen Teil der PV Anlage möchte ich die PV Anlage aber in meiner 2021er Steuererklärung geltend machen.
Wie bekomme ich die Steuererklärung auch mit fehlendem Inbetriebnahmedatum abgesendet?
Danke
Mathias