Inbetriebnahme PV Anlage 2022 Unternehmen aber 2021 gegründet

  • Moin in die Runde,


    wir haben uns beim Hausbau ein PV Anlage aufs Dach bauen lassen. Ein Teil wurde bei der Dachinstallation im Sommer 2021 installiert (die Anlage war aber noch nicht Einsatzbereit, eine erste Abschlagszahlung erfolgt). Gewerbe wurde im Okt. 2021 angemeldet. Der Rest der Anlage wurde im Jan 2022 installiert, wo die Anlage auch in Bertrieb ging.

    Ich habe nicht die Kleinunternehmerregelung gewählt um die MwSt. der Anlage absetzen zu können.


    Jetzt habe ich folgendes Problem. Ich kann im Steuersparbuch nicht Inbetriebnahme Jan 2022 eingeben und wenn ich das Feld frei lasse kann ich die Steuererklärung nicht absenden.

    Da mir aber 2021 Kosten entstanden sind für das Gewerbe anmelden und einen Teil der PV Anlage möchte ich die PV Anlage aber in meiner 2021er Steuererklärung geltend machen.


    Wie bekomme ich die Steuererklärung auch mit fehlendem Inbetriebnahmedatum abgesendet?


    Danke


    Mathias

    • Offizieller Beitrag

    Umsatzsteuer und Einkommensteuer haben so nichts miteinander zu tun, weshalb es ja auch unterschiedlich Gesetze gibt.


    Du solltest dringend eine eingehende steuerliche Erstberatung bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe in Anspruch nehmen, um keine Fristen zu verpassen.


    Ansonsten solltest Du zumindest einmal die erweiterte Forumssuche mit geeigneten Suchwörtern nutzen, denn es gibt eigentlich nichts, was nicht schon zu dem Thema gefragt worden wäre. Und ansonsten hilft auch die Programmhilfe/-suche des Sparbuchs.

  • Hallo Mathia,


    vielleicht kann ich Dir etwas weiterhelfen.
    Ich hatte vor 2 Jahren das gleiche Problem.
    Der Steuerberater konnte mir auch nicht weiterhelfen.
    Also habe ich mit dem Finanzamt kommuniziert.
    Mein Dachaufbau erfolgte im Nov. 2019. Inbetriebnahme im März 2020.


    Ich musste für alle vorherigen Monate eine Umsatzsteuervorauszahlung nachreichen.
    Das Gewerbe dann auch auf den Nov. vordatieren.
    Für 2019 hatte ich dann logischerweise einen neg. Gewinn, aus den geleisteten Vorauszahlungen.
    Diesen neg. Gewinn mußt Du in der EÜR direkt eintragen.
    Diese Angaben sind auch für die Afa-Berechnungen wichtig,
    was dann Dein aktuell zu versteuerndes Einkommen reduziert.
    Dies hat noch nichts mit der Inbetriebnahme zu tun.
    Es geht ausschliesslich um die EÜR des Gewerbes.


    Ich habe das damals bis zur entgültigen Inbetriebnahme direkt über ELSTER eingereicht.