Hilfs-Allgemeinzähler falscher Wert durch Zählerwechsel

  • Hallo alle zusammen,


    ich bin ganz neu in WISO Vermieter und übertrage gerade ein paar Daten aus der bisher verwendeten Excel in WISO.

    Leider bin ich schon auf ein Problem gestoßen. Ich habe in 2021 am Hauptzähler einen Zählerwechsel erfasst. Parallel gibt es einen Hilfs-Allgemeinzähler der die "Flurbeleuchtung" darstellen soll.
    Allerdings wirft dieser komplett falsche Werte aus, sobald der Zählerwechsel erfasst wurde. Ohne Wechsel sind die Werte korrekt.
    Mache ich hier etwas grundlegendes falsch oder ist es ein User-Fehler :/ ?

    Anbei den "Fehler" als Bild. Zählerwechsel ist am 15.12.21 geschehen. Der Zeitraum 01.01.-01.05.2020 ist noch korrekt.



    Grüße

  • Mache ich hier etwas grundlegendes falsch

    Ja davon gehe ich aus.


    Für den Allgemeinstrom = Beleuchtungsstrom wird kein Zähler angelegt, da diese Kosten mittels dem Umlageschlüssel Allgemeinstrom über die Wohnfläche abgerechnet wird.

    Heißt, du bekommst die Stromrechnung und buchst die kompletten Kosten dort rein. Mehr ist mit dem Allgemeinstrom nicht zu machen, schon gar nicht Zähler anlegen um dies ausrechnen zu lassen, das geht nämlich nicht.


    Du kannst dir einen Allgemeinstromzähler als Kontrolle oder für die Verbrauchsdaten anlegen, diesen aber als inaktiv (so wird es beim Hausverwalter 365 mit dem ich arbeite) gemacht.

  • Für die Kosten benötige ich doch dann trotzdem den Verbrauch. Meine Stromrechnung unterscheidet ja nicht in Allgemeinstrom und Strom der Wohnungen.

    Und einen Stromzähler nur für das Flur gibt es nicht. Daher wollte ich mir mit dem Hilfs-Allgemeinzähler hier helfen. Aber der rechnet in meinen Augen falsch.

  • Und einen Stromzähler nur für das Flur gibt es nicht

    Beachte bitte, dass der Allgemeinstrom = Beleuchtungsstrom nur die Kosten für die Beleuchtung umgelegt werden darf. Daher entferne alle Zähler dafür, denn die irritieren nur.


    Wenn du keinen separaten Stromzähler für den Allgemeinstrom hast, dann nimm einfach die Empfehlung des Deutschen Mieter Bundes, die besagt, dass du pro Wohnfläche mit € 0,05 pro Monat einsetzen kannst. Heißt die gesamte Wohnfläche x € 0,05 x 12 ergibt dann den Betrag, den du als Allgemeinstrom einsetzten kannst. Damit ist das Rechtssicher.


    Dann die frage, wie machst du das mit dem Heizungsstrom, wird der auch von dir bezahlt, dann kannst du die Formel nehmen: reine Brennstoffkosten x 3% = Betriebsstrom für die Heizung.

    Wenn du die gesamten Kosten zusammen hast, dann müsstest du dir die Summe wieder "gutschreiben" denn du hast sie bezahlt. Bedeutet, so geht es im Hausverwalter, dass ich die Stromkosten dem Mieter einer Wohnung als Vorauszahlung Nebenkosten einmalig gutschreibe, dann wird das auch korrekt verbucht.

  • Heizkosten werden über einen externen Dienstleister berechnet (über Wärmemengenzähler) und der Betriebsstrom dafür wird dem Mieter wieder Gutgeschrieben.

    Wenn ich den Hilfszähler weg lasse, dann Teil WISO aber die Differenz (Hauptzäher - Unterzähler) auf die Wohnungen als Differenz auf.
    Zumal die Differenz definitiv ausschließlich die Beleuchtung des Flures ist.

  • Dann werde ich das lieber so machen wie von dir beschrieben. Vielen Dank :)

    Eine Frage ist mir heute noch aufgekommen. Kann man zB Grundsteuer normal Aufteilen, aber auf der Abrechnung nicht bei allen Wohnungen berücksichtigen?
    Grund ist, dass wir aktuell teilweise noch Wohnungen mit Inklusivmieten haben - nur Wasser und Strom (und Müll) wird hier abgerechnet.

  • Kann man zB Grundsteuer normal Aufteilen,

    Kostenart anlegen: z.B Grundsteuer / Inklusive

    Umlageschlüssel: Grundsteuer / Inklusive , m², Anteil anlegen

    Rechnung / Kostenart: Grundsteuer wird umgelegt nach Grundsteuer / inklusive

    Unter Wohnungen erscheint Grundsteuer / Inklusive hier die m² mit m² Werte eintragen oder 0 m²

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • Ich muss leider nochmal eine Frage loswerden, da ich selbst nicht auf die Lösung komme.


    Es soll eine Rechnung nach Wohnungen aufgeteilt werden, was auch grundsätzlich funktioniert. Allerdings habe ich einen Mieterwechsel im laufenden Jahr.
    Jetzt müsste, aufgrund des Mieterwechsels, doch die Position auf die beiden Mieter zeitanteilig aufgeteilt werden?
    Genauer gesagt müsste der Rechnungsbetrag bei 30 EUR und 3 Wohnungen ohne Mieterwechsel jeweils 10 EUR pro Mieter ergeben, also 10/10/10.
    Mit Mieterwechsel zum Halbjahr dann 10/10/5/5 (aus meiner Sicht), WISO macht aber daraus 10/10/10/10.

    Ich hoffe ich konnte mein Problem halbwegs verständlich erklären :wacko:

  • Das ist die besagte Zeile (ich hatte den Hilfszähler noch nicht raus genommen, aber da ist es mir eben aufgefallen.



    Die 10,34 € stehen auf alle 4 Abrechnungen (3 Wohnungen / 1 mit Mieterwechsel). Somit stehen in Summe 10,34 EUR zu viel auf den Abrechnungen.
    Müssten hier nicht die 10,34 EUR Anteilig auf 4 Monate noch runter gerechnet (restlichen 8 auf den Nachmieter) werden?
    Oder zumindest anstelle der 109 kwh müsste 91,7 kwh stehen?

  • In meinem Beispiel Miete Garage 1.1. -31-12 = 30,-€

    2 Einheiten 1.1. - 31.12 je 10€

    1 Einheit 1.1. - 30.6 = 4,96 €

    1 Einheit 1.7. - 31.12 = 5,05 €

    (Rundungsfehler, wahrscheinlich wegen Datum)


    Edit: Rechnungsgültigkeitszeitraum 1.1. -28.12 = 30,-€

    Ist der Fehler aufgehoben, jede Einheit zahlt 5,-€

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

    Einmal editiert, zuletzt von blumenmeer1 ()

  • Und wie bekomme ich das in meinem Beispiel hin?
    Die Rechnung ist ja vom 01.01.-31.12. Bei den Nutzern sind die entsprechenden Mietzeiträume hinterlegt. Oder gibt es dafür noch ein weiteres Feld?

  • Die 10,34 € stehen auf alle 4 Abrechnungen (3 Wohnungen / 1 mit Mieterwechsel). Somit stehen in Summe 10,34 EUR zu viel auf den Abrechnungen.
    Müssten hier nicht die 10,34 EUR Anteilig auf 4 Monate noch runter gerechnet (restlichen 8 auf den Nachmieter) werden?
    Oder zumindest anstelle der 109 kwh müsste 91,7 kwh stehen?

    Ich habe es doch schon ausführlich z.B. in #2 erklärt.


    In einer Nebenkostenabrechnung haben keine Zähler für Strom, egal ob Wohnungsstrom (der darf da gar nicht rein) oder Allgemeinstrom sowie Betriebsstrom der Heizung zu suchen. Der Vermieter sowie auch der Hausverwalter können dort keine Abrechnung analog z. B. Wasserzähler machen.

    Daher noch einmal:

    Gehe hin und berechne den Beleuchtungsstrom nach der Empfehlung des DMB, gib die Kosten im Umlageschlüssel Allgemeinstrom ein, dann werden die Anteile auch bei einem Mieterwechsel nach Wohnfläche abgerechnet, ohne dass du da Verhältnisse ausrechnest. Solltest du einen anderen Verteilerschlüssel - gibt es auch - nach Personen haben, dann den Umlageschlüssel Allgemeinstrom von Wohnfläche auf Personen ändern.


    MEHR brauchst du nicht zu machen, denn dann werden auch bei einem Mieterwechsel automatisch vom Programm dies berücksichtigt.


    Und dann noch einmal zum Betriebsstrom der Heizung, denn der geht ja auch von deinem Wohnungsstromzähler ab, wenn ich mich richtig erinnere. Damit der Messdienstleister diese Kosten einrechnen kann, sollte man ihm sagen, dass er 3% der reinen Brennstoffkosten dort einrechnet. Denn du kannst es in dieser Konstellation nicht, da die Heizungsstromkosten nach dem Verbrauch laut Wärmemengenzähler oder HKV der Wohnungen umgelegt werden.


    Mach es doch endlich so wie angegeben und versuche kein Konstrukt zu bilden, was einmal seitens des Programms nicht abgebildet werden kann noch den Vorgaben der Verordnung entspricht.

  • Allgemeinstrom Umlage nach Wohnungen (Anteil Wohnungen)

    Das sollte aber nicht so stehen bleiben. Nach Wohnungen umzulegen müsste im Mietvertrag dann entsprechend eingegeben worden sein. Wenn nichts drin steht, dann nach Wohnfläche!

  • Ich kann den Allgemeinstrom laut Mietvertrag umlegen. Es handelt sich dabei auch ausschließlich um die Beleuchtung des Flures, den alle Mieter nutzen.
    Hier geht es mir darum, dass egal bei welchem Schlüssel, bei einem Mieterwechsel die Aufteilung auch zeitanteilig geschehen muss.
    Das macht er aber in dem Punkt weder bei der Umlage nach Wohnungen, noch nach Wohnfläche.