Kapitalertragsteuer und Soli bei Freistellungsbetrag - Buchungs- und Steuerfrage

  • Bei Dividendenzahlungen meines Wertpapierdepots gebe ich diese in der Ordermaske (neuer Kupon) manuell ein und gebe auch die abgeführte Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer) sowie den Solidaritätszuschlag ein. Die Daten werden auch im dazugehörigen Abwicklungskonto / Girokonto eingegeben bzw. übernommen, sofern dieses bei dem Wertpapierdepot besteht. Diese Daten sind auch für den Export in WISO Steuersparbuch vorgesehen.


    Bei Dividendenzahlungen, die durch den Freistellungsauftrag abgedeckt sind, bleiben die Steuerfelder entsprechend leer. Nun stelle ich fest, dass dadurch der ausgewiesene realisierte Gewinn für die Zahlungen falsch / zu hoch ist, wo der Freistellungsauftrag dazu führte, dass keine Steuerzahlungen eingegeben wurden.


    Dazu meine Fragen:

    a) Muss ich immer Kapitalertragsteuer und Soli sowohl bei dem Wertpapierdepot als auch im dazugehörigen Abwicklungskonto (sofern existent) eingeben, damit die Auswertungen der realisierten Gewinne des Wertpapierdepots richtig ausgewiesen werden?

    b) Spielen die bei WISO MG Prof eingegebenen Kapitalertragsteuer und Soli für Wertpapiere überhaupt eine Rolle bei der Übertragung der Daten in WISO Steuersparbuch, da ja diese Beträge direkt von der Bank an die Finanzbehörden abgeführt werden?


    Vielen Dank im Voraus für jede hilfreiche Antwort und Klärung dieser Problematik.

  • Bei Dividendenzahlungen, die durch den Freistellungsauftrag abgedeckt sind, bleiben die Steuerfelder entsprechend leer. Nun stelle ich fest, dass dadurch der ausgewiesene realisierte Gewinn für die Zahlungen falsch / zu hoch ist, wo der Freistellungsauftrag dazu führte, dass keine Steuerzahlungen eingegeben wurden.

    Der ausgewiesene Gewinn ist m. E. immer die Bruttodividende - denn der Rest sind Steuern und kein Verlust! M. E. gehören Dividenden auch nicht in das Rubrum "realisierte Gewinne", denn es sind keine Verkäufe. Aber das ist wiederum programmseitig nicht änderbar. Aber auch realisierte Gewinne sind vor Steuern (denn so werden sie in die Steuererklärung eingegeben (Anschaffungskosten - Veräußerungspreis nach Verrechnung Kosten). Die Steuern kommen erst am Schluss bei der Ermittlung des noch zu zahlenden Reststeuerbetrages insgesamt bzw. einer Erstattung.

  • Hallo nesciens,


    vielen Dank für Ihre Antwort!


    In der Tat muss zwischen WISO Steuersparbuch und WISO Mein Geld Prof 365 hinsichtlich der Begrifflichkeiten unterschieden werden. Gebe ich in WISO MG Prof 365 einen neuen Kupon (Dividende) ein und gebe dazu auch die darauf gezahlten Steuern (Kapitalertragsteuer und Soli) ein, so wird der "realisierte Gewinn" (= Dividendenrendite) korrekt ausgewiesen. Dieser stimmt sogar mit der auf den Börsenseiten angegebenen Dividendenrendite in Prozent (fast) überein. Da die Dividende (in diesem Fall "netto" nach Abzug von KapErtrSt und Soli) ausgezahlt wird, ist auch der Begriff "realisierter Gewinn" zutreffend. In der Vermögensübersicht wird hingegen (neben der Dividende) ein "fiktiver Gewinn" ausgegeben, da dieser ja erst bei Verkauf der Aktien realisiert würde. (Übrigens wird In der Orderhistorie die Dividende als "KuponDividende" und nicht als Verkauf aufgeführt.)

    Dies wurde mir heute auch von dem Kundensupport bestätigt, "da WISO MG Prof ein Finanzprogramm und kein Steuerprogramm sei und damit persönliche Steuerfreistellungsbeträge unberücksichtigt bleiben müssen". Dies bedeutet, dass ich also für die korrekte Dividendenzahlung in WISO MG 365 Prof immer die Kapitalertragsteuer und den Soli eingeben muss, auch wenn diese durch einen Freistellungsauftrag bei der Auszahlung nicht abgezogen würde.


    Für die Übertragung der Daten nach WISO Steuersparbuch ist diese Vorgehensweise auch richtig, da bei WISO Steuersparbuch erst bei der Steuerberechnung der individuelle Freistellungsbetrag berücksichtigt wird, wofür dabei alle Kapitalertragsteuerbeträge und Soli zugrunde gelegt werden , die ich in WISO MG Prof auch bei Freistellungsbeträgen eingegeben habe).


    Ich hoffe, dass mein neu gewonnenes Verständnis richtig ist.


    Herzliche Grüße aus dem Südwesten, wo es heute sehr stürmisch und regnerisch war.

    Harry-Kritisch

  • Nein - im Steuersparbuch gibst du den Betrag der in Anspruch genommenen Freistellung schon bei der Eingabe der einzelnen Papiere (oder der Steuerbescheinigung der Bank) ein! Und da sind die Grenzen - wenn du in Mein Geld fiktive KapErtSt und SolZ eingibst, hast du keine in Anspruch genommenen Freistellungsbeträge. Die Erklärung wird dadurch falsch.

  • und damit persönliche Steuerfreistellungsbeträge unberücksichtigt bleiben müssen"

    Ich bin etwas irritiert über diese Aussage. Wenn ich bei der Erfassung der Dividende die Steuern miterfasse obwohl diese nicht angefallen sind, wird ein falscher Wert an das Verrechnungskonto übertragen. Natürlich nur, wenn man die Buchung gleich mit erzeugen lässt.


    Allerdings verstehe ich ebenfalls nicht, wieso der ausgewiesene Gewinn in Mein Geld falsch sein soll, wie im ersten Beitrag erwähnt. Die Dividendenrendite in Mein Geld kann man aber auch nicht mit der von der Fondgesellschaft ausgewiesenen Rendite vergleichen, da der eigene Kaufkurs selten mit dem zur Zeit der Ausschüttung gültigen Kurs übereinstimmt.

  • Vielen Dank nesciens und urvater für Ihre guten Kommentare und Anmerkungen!

    Nach Überprüfung muss ich eingestehen, dass meine Überlegungen falsch waren.


    Also Zusammenfassung :

    1) Die ausgewiesene Dividende ist immer mein Bruttogewinn, ob die Steuern nun abgezogen werden oder nicht.

    2) Die ausgewiesene Dividende (%) ist natürlich höher, wenn keine Steuern anfallen bzw. abgebucht wurden.

    3) Daher stimmt meine aufgeführte Dividendenrendite (%) zwangsläufig nicht mit der auf der Bankseite bei dem entsprechenden Wertpapier ausgewiesenen Dividendenrendite überein.

    4) Da die Dividende an mich ausgezahlt wird, ist die Bezeichnung "realisierter Gewinn" in WISO MG Prof 365 - wie urvater angibt - richtig.

    5) Für WISO Steuersparbuch spielen die Dividendenzahlungen (realisierte Gewinne) keine Rolle, da ja bereits bankseitig die Steuern von Verkäufen und Dividenden an das Finanzamt (nach Ausnutzung des Steuer-Freibetrags) abgeführt wurden.