Ansetzen von Schuldzinsen und Abschreibung bei späterer Vermietung der Eigentumswohnung

  • Hallo,


    es geht um folgenden Sachverhalt.
    Meine Eigentumswohnung, welche ich 2006 selbst fertiggestellt habe, wurde bis zum Jahre 2020 von mir selbst bewohnt. Ab Juni 2020 wird sie von mir privat vermietet. Nun möchte ich ab 2020 die laufenden Schuldzinsen und alle anderen möglichen Nebenkosten steuerlich absetzen. Dabei stellt sich mir die Frage, ob ich die Schuldzinsen des laufenden Darlehens mit ansetzen kann, bzw. ab wann ich diese ansetzen kann? Erst ab dem Eintritt in die Vermietung oder auch nachträglich noch für die Zeit vor der Vermietung? Des Weiteren stellt sich mir auch die Frage, ob ich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die Nutzungsdauer noch mit abschreiben kann und wenn ja wie?



    Mit freundlichem Gruß


    Christian Kühl

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.
    • Offizieller Beitrag

    Dem Forum ist eine Steuerberatung aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet. Ich schließe den Thread bei dieser Fragestellung daher und bitte insoweit um Verständnis.


    Du solltest Dir wirklich dringend Rat bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe suchen, der mit Dir ggf. alles in die richtigen Bahnen leitet. Ansonsten hilft evtl. auch eine Steuersoftware, gleich welchen Herstellers, ein bisschen Licht bei Dir hineinzubringen. Ggf. auch einmal die erweiterte Forumssuche nutzen und ein bisschen lesen.