Hallo,
es geht um folgenden Sachverhalt.
Meine Eigentumswohnung, welche ich 2006 selbst fertiggestellt habe, wurde bis zum Jahre 2020 von mir selbst bewohnt. Ab Juni 2020 wird sie von mir privat vermietet. Nun möchte ich ab 2020 die laufenden Schuldzinsen und alle anderen möglichen Nebenkosten steuerlich absetzen. Dabei stellt sich mir die Frage, ob ich die Schuldzinsen des laufenden Darlehens mit ansetzen kann, bzw. ab wann ich diese ansetzen kann? Erst ab dem Eintritt in die Vermietung oder auch nachträglich noch für die Zeit vor der Vermietung? Des Weiteren stellt sich mir auch die Frage, ob ich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die Nutzungsdauer noch mit abschreiben kann und wenn ja wie?
Mit freundlichem Gruß
Christian Kühl