Coronahilfe

  • Hallo,


    ich habe in 2021 Corona Neustarthilfe erhalten. Im Netz habe ich die Empfehlung gefunden, diese auf Konto 2709 (Sonstige Erträge, unregelmäßig) zu buchen. - Dieses Konto ist zwar zu EÜR-Formular zugeordnet - nicht aber zur EÜR. Ist das so richtig??


    Und: ich werde in 2022 etwas zurückzahlen müssen. Welches Konto nutzt man da??


    Danke für Hilfe


    Ulla


    P.S.: Ich bin Istversteuerer und nutze den SKR03

  • Hallo Lavender,


    nutze ich das Konto auch, wenn es dadurch einen Minusbetrag erhält? - Das heißt "Sonstige Erträge" wäre dann im Minus. - Das kommt mir merkwürdig vor.


    Und: das Konto 2709 ist bei mir (SKR03) nicht zur EÜR zugeordnet (nur zum EÜRFormular). - Ich bin nicht sicher, ob ich das versehentlich geändert habe. - Wie ist das bei Dir??


    Gruß


    Ulla

  • hallo ulla-0611


    nutze ich das Konto auch, wenn es dadurch einen Minusbetrag erhält? - Das heißt "Sonstige Erträge" wäre dann im Minus.

    Du solltest das Konto nehmen, auf das Du die Gutschrift gebucht hast. (habe ich oben aber schon geschrieben) Somit ist dort ein Guthaben (Saldo ist im Soll)

    Zahlst Du nun einen Teil zurück, ist das Konto immer noch im Soll nur nicht mehr so hoch.

    Manche haben auch das Konto 2743 Investitionszuschüsse USt-frei gewählt. Das geht ebenso wie 2709 als Betriebseinnahme in die EÜR mit ein.

    Also. In dem Jahr als der Zuschuss geflossen ist, wird der Saldo aus dem Konto für die EÜR herangezogen. Zahle ich in diesem Jahr etwas zurück, wird eben der niedrige Betrag für die EÜR genommen.

    Erfolgt die Rückzahlung im Folgejahr, ist das Aufwand und wird (sollte) auf 2309 gebucht werden.

    Buhl hat im Steuer:Sparbuch für die RZ 2754 genommen. (ist ja auch nur an den SKR03 angelehnt)


    Kurz: Im dem Jahr als Hilfe gezahlt, und auch schon ein Teil zurückgezahlt wurde, diesen Hilfebetrag mindern.

    Denn der geminderte Betrag geht in die EÜR ein.

    Erfolgt die RZ im Folgejahr, wird diese als Aufwand gebucht.

  • Hallo liebe Helfer in der Not.

    es geht um Coronahilfen 2021, die ich gerade gebucht habe. In der EÜR erscheinen die Beträge , aber es ist keine Zuordnung zu den Formularen für das FA eingetragen, siehe Bild.
    Ich muss wohl die Kz.selbst eintragen, oder gibt es ein update irgendwo?

    Bei EÜR würde ich 103 nehmen.

    bei Ust Jahresmeldung keine Schlüsselung?

    bei Gewerbesteueranmeldung ..habt ihr Vorschläge


    danke für eure Hilfe und ein Foto der Schlüsselung ist dabei

  • Ich muss wohl die Kz.selbst eintragen.....Bei EÜR würde ich 103 nehmen.


    kann man, muss man aber nicht (mehr) da es in der EStE eine eigenes Themen "CoronaSteuerCheck" auch für Selbständige gibt.


    bei Ust Jahresmeldung keine Schlüsselung?

    die Corona-Hilfe ist USt.-frei

    bei Gewerbesteueranmeldung .

    GewSt.-anmeldung - Erklärung.
    Das erledigt das FA. über den Gewinn aus Gewerbebetrieb, Hinzurechnungen, Gewerbeertrag, -Freibetrag zum Steuermessbetrag