Kinderfreibetrag und Kindergeld bei Wechselmodell

  • Ich bin geschieden und meine Tochter wohnt im Wechselmodell bei ihrer Mutter und bei mir. Sie ist bei mir gemeldet und ich beziehe das Kindergeld. Jeden Monat überweise ich der Mutter die Hälfte vom Kindergeld (109,50 €). Kann ich das irgendwo geltend machen, dass ich nur die Hälfte des Kindergeldes bekomme oder ist das mein Privatvergnügen, dass ich die Hälfte abgebe? Könnte ich ggf. die 109,50 € evtl. mit zum Unterhalt zählen?!

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich das irgendwo geltend machen, dass ich nur die Hälfte des Kindergeldes bekomme oder ist das mein Privatvergnügen, dass ich die Hälfte abgebe? Könnte ich ggf. die 109,50 € evtl. mit zum Unterhalt zählen?!

    Nein und nein. Abgesehen davon ist das doch beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen. Das ist mit dem Familienleistungsausgleich (Kindergeld/Kinderfreibetrag, etc.) abgegolten.