Einrichtung Mandant als bilanzierungspflichtiger Einzelunternehmer

  • Halle Forum,


    ich benötige euer Schwarm und Fachwissen.

    Ich habe einen Mandanten übernommen, der als Einzelunternehmer bilanzierungspflichtig ist.

    Die letzte vorliegende Bilanz ist die Schlussbilanz des Jahres 2017 zum 31.12.2017.

    D.h. die Eröffnungsbilanz für den 01.01.2018 muss gleich der Schlussbilanz sein. Wenn ich aber die Werte der AKTIVA erfasse, erscheinen einige Konten in der Eröffnung auf der PASSIVA und einige nicht.

    Habe ich einen Denkfehler? Bei der Anlage eines Mandanten hat man ja nicht viele Möglichkeiten, daher habe ich eher die Befürchtung, dass ggf. das Programm diese Art gar nicht abdecken kann.

    Hat jemand eine Idee oder das Problem gelöst? Liegt der Denkfehler bei mir?


    Vielen Grüße

  • kannst Du das mal genau erklären ?

    schau. Wenn der TE sowas schreibt

    Wenn ich aber die Werte der AKTIVA erfasse, erscheinen einige Konten in der Eröffnung auf der PASSIVA und einige nicht.

    ist es egal ob das Auto = 1x Aktiva-Anlagevermögen über 3x Passiva (Privatdarlehen, Bankdarlehen u. Kreditorendarlehen) finanziert wurde.

    Was unterm T-Strich rauskommt ist wichtig. Der Betrag, die Bilanzsumme Aktiva u. Passiva muss gleich sein. Egal ob die 3 x Passiva Fremdkapital aufgedröselt erscheinen oder unter langfristiges Fremdkapital laufen.

  • kannst Du das mal genau erklären ?

    schau. Wenn der TE sowas schreibt

    Wenn ich aber die Werte der AKTIVA erfasse, erscheinen einige Konten in der Eröffnung auf der PASSIVA und einige nicht.

    ist es egal ob das Auto = 1x Aktiva-Anlagevermögen über 3x Passiva (Privatdarlehen, Bankdarlehen u. Kreditorendarlehen) finanziert wurde.

    Was unterm T-Strich rauskommt ist wichtig. Der Betrag, die Bilanzsumme Aktiva u. Passiva muss gleich sein. Egal ob die 3 x Passiva Fremdkapital aufgedröselt erscheinen oder unter langfristiges Fremdkapital laufen.

    Das stimmt so nicht - die Bilanzkontinuität gilt im Endeffekt für jedes Konto - deshalb wird auch immer die Summen-Saldenliste abgestimmt. Dann kann man sehr viel einfacher die Bilanz prüfen.

    Die Unterschiede dürften durch die Vorschrift für einige bestimmte Konten resultieren, die besagen, dass positive Salden auf der Aktivseite zu zeigen sind und negative auf der Passivseite. Hier sind Bankkonten, Forderungen und Verbindlichkeiten zu prüfen. Insbesondere bei den Verbindlichkeiten muss jeder einzelne Kreditor und jeder einzelne Debitor gesondert als Saldovortrag erfasst werden - dann müsste auch die Bilanzsumme insgesamt wieder stimmen.

  • Tut mir leid, wenn du das nicht verstehst. Etwas Buchhaltungskenntnisse sollte man haben und die Einbuchung der Saldovorträge erfolgt immer pro Konto und nicht pro Bilanzposten. Das bedeutet eben, dass auch die Personenkonten einzeln gebucht werden msüsen und nicht die beiden Sammelkonten Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus LuL.

  • Das bedeutet eben, dass auch die Personenkonten einzeln gebucht werden msüsen und nicht die beiden Sammelkonten Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus LuL.


    ...und Du meinst das wäre richtig?

    dann könnte ich ja 1400 und 1600 streichen. Bei mir hat der Lieferant 70001 oder der Debitor 10004 nichts in der Bilanz zu suchen.

    In wie weit hilft mir das jetzt weiter?

    gar nicht

    Der Wert aller Aktiva (Bilanzsumme) muss gleich dem Wert aller Passiva (Bilanzsumme) sein

    Und eben diese Werte müssen ins neue Jahr vorgetragen werden und die gleiche Summe ergeben.

    Werte welche zum Jahresabschluss noch im Aktiva standen können/dürfen nicht plötzlich im Passiva auftauchen.

    Am besten wäre, Du setzt Dich mit Deinem Mandanten den Du übernommen hast zusammen und klärt das beim Blick auf die Listen.

    Und wen ihr beide nicht mehr durchblickt, geht´s zum Steuerberater. Der hat einen neutralen Blick für Ungereimtheiten.

  • ...und Du meinst das wäre richtig?

    dann könnte ich ja 1400 und 1600 streichen. Bei mir hat der Lieferant 70001 oder der Debitor 10004 nichts in der Bilanz zu suchen.

    aber genau mit Buchungen auf 1400 und 1600 "versaust" du die Bilanz, denn diese wird erstellt aus den Personenkonten wegen Zurondung zu Aktiva und Passiva! Jeder (gelernte) Buchhalter geht so vor - bei Istversteuerern ist dies sogar die einzige Möglichkeit, um die Umsatzsteuer umbuchen zu können.

  • Werte welche zum Jahresabschluss noch im Aktiva standen können/dürfen nicht plötzlich im Passiva auftauchen.

    und genau dies passiert bei debitorischen Kreditoren und kreditorischen Debitoren. Hier besagt nämlich das Gesetz (HGB gilt auch für Steuerrecht), dass diese bei den sonstigen Forderungen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten auszuweisen sind (es handelt sich hier nicht um Forderungen oder Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen!). Dies gilt schon seit dem 1.1.2016.

  • Lange Rede kurzer Sinn. Wer hat denn schon mal einen Mandanten übernommen und die EB Werte sozusagen "händisch" über die Funktion im Programm eingetragen?

    Ich habe den Mandaten gerade noch einmal neu angelegt und die Bilanz "abgeschrieben", also die Kontenwerte. Trotzdem haut er mir eine gewaltige Aktiva/Passiva Abweichung rein.


    Oder mal anders gefragt, in der Vergangenheit gab es einen kostenpflichtigen Service in Bezug auf die Benutzung. Dort waren teilweise Selbstständige, die dann ansprechbar waren und hinterher eine Rechnung über BUHL geschrieben haben. Kennt jemand diesen Service?

  • Tut mir leid, wenn du das nicht verstehst. Etwas Buchhaltungskenntnisse sollte man haben und die Einbuchung der Saldovorträge erfolgt immer pro Konto und nicht pro Bilanzposten. Das bedeutet eben, dass auch die Personenkonten einzeln gebucht werden msüsen und nicht die beiden Sammelkonten Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus LuL.

    Inhaltlich bzw fachlich verstehe ich den Punkt vollkommen. Daran scheitert es nicht. Aber die technische Umsetzung gelingt nicht so, wie gefordert.

  • Wie buchst du denn ein? Sachkonten sollten gegen 9000, Debitoren gegen 9008 und Kreditoren gegen 9009 gebucht werden