Selbständigkeit - Übungsleiter - Kleinunternehmer ?

  • Hallo ,


    bräuchte eure Hilfe.

    Meine Frau arbeitet ca. 60 % fest angestellt.

    Nun hat Sie parallel eine Ausbildung zur YogaLehrerin abgeschlossen und möchte ab und zu für unterschiedliche

    Auftraggeber Unterricht geben.

    Im ersten Jahr wird da nicht allzu viel zusammen kommen, die 5.000€ werde hier sicherlich nicht überschritten.

    Ein Studio ist nicht geplant.


    Nun ist meine Frage:

    1. reicht da die Übungsleiterpauschale? bzw. kann man dann auch Fahrten zur Stunde absetzen?

    2. macht eine Selbständigkeit Sinn bzw. welche Form? Kleinunternehmer?


    Danke

  • sobald der erste Kurs gegeben wird , ist dies selbständige Tätigkeit! Har doch mit der Haupttätitigkeit nicht das geringste zu tun.

    Ob Übungsleiterpauschale in Frage kommt, müsst ihr bei einem steuerlichen Berater klären. Eine EÜR ist auf alle Fälle zu erstellen. "Kleinunternehmer" ist rein umsatzsteuerlich, bei der Einkommensteuer zählt der erste vereinnahmte EUR. Was zu den Betriebsausgaben gehört, müsst ihr ebenfalls mit einem steuerlichen Berater klären. Das sollte man eigentlich immer schon vor Aufnahme von Lehrgängen etc. machen

  • 1. reicht da die Übungsleiterpauschale? bzw. kann man dann auch Fahrten zur Stunde absetzen?

    Entweder oder. Einfach mal nachlesen.


    2. macht eine Selbständigkeit Sinn bzw. welche Form? Kleinunternehmer?

    ... müsst ihr ebenfalls mit einem steuerlichen Berater klären. Das sollte man eigentlich immer schon vor Aufnahme von Lehrgängen etc. machen

    In der Tat sinnvoll.