Unter welche Kategorie/ in welche Eingabemaske gehört die "Familienheimfahrt der Eheleute"?

  • Ich bitte um Ihre Hilfe bei der Eingabe folgender Daten zum Sachverhalt:

    - getrennt lebendes Ehepaar (verheiratet, zusammen veranlagt)
    - die zwei einzelnen Haushalte sind jeweils in den persönlichen Daten der Eheleute im Programm hinterlegt.
    - an den Freitagen im 14tägigen Rhythmus fährt die Frau nach der Arbeit von Schweinfurt zur Wohnung des Ehemanns in Thüringen und am Sonntag zurück.

    Kann ich diese Fahrten steuerlich als Werbungskosten geltend machen?

    Wenn ja, in welchem Unterpunkt/ Eingabemaske (der Kategorie Werbungskosten) kann ich Sie eintragen?


    Danke für Ihre Hilfe.



    • Offizieller Beitrag

    - getrennt lebendes Ehepaar (verheiratet, zusammen veranlagt)

    Dann solltest Du erst einmal nachlesen, was die Formulierung (dauernd) getrennt lebend im Steuerrecht bedeutet und welche Konsequenzen das ggf. nach sich zieht.


    - die zwei einzelnen Haushalte sind jeweils in den persönlichen Daten der Eheleute im Programm hinterlegt.

    Bei dem Sachverhalt laut Screenshot müsstet Ihr ja schon drei Haushalte haben.

  • Der Besuchsort ist jeweils die Wohnung des anderen. Ein dritter Haushalt existiert nicht.

    Wie in dem Screenshot aufgeführt, handelt es sich nicht um eine "Doppelte Haushaltführung".


    Erklärung zur räumlichen Trennung:

    Solange es eine gemeinsame Veranlagung der Eheleute gibt, also auch eine Steuererklärung beider Eheleute zusammen mit Ehe-Splitting, ist nicht von einer "dauernd" getrennt-lebendenden-Situation auszugehen, wie etwa im Trennungsjahr vor einer Scheidung. Wäre dies der Fall, wäre eine Einreichung zur Anzeige des Getrennt-Lebend-Zustandes für die Einzelveranlagung mit Steuerklasse-Wechsel beim Finanzamt vorgesehen.


    Da das Programm die Werbungskosten des einzelnen Ehepartners erfragt, bin ich davon ausgegangen, dass es einen Kategorie-Unterpunkt der Werbungskosten gibt, so wie der Unterpunk: >Arbeitsweg zur ersten Tätigkeitsstätte< oder >Reisekosten<.

    Leider kann ich solchen nicht finden.

    >Sonstige Ausgaben< fallen nicht unter die Kategorie und Berechnung der Werbekosten.

    • Offizieller Beitrag

    Erklärung zur räumlichen Trennung:

    Solange es eine gemeinsame Veranlagung der Eheleute gibt, also auch eine Steuererklärung beider Eheleute zusammen mit Ehe-Splitting, ist nicht von einer "dauernd" getrennt-lebendenden-Situation auszugehen, wie etwa im Trennungsjahr vor einer Scheidung. Wäre dies der Fall, wäre eine Einreichung zur Anzeige des Getrennt-Lebend-Zustandes für die Einzelveranlagung mit Steuerklasse-Wechsel beim Finanzamt vorgesehen.

    Du brauchst mir diese gestalterischen Spielchen nicht darlegen, denn diese sind mir aus der Praxis zur genüge bekannt. Es sollte lediglich ein Hinweis sein, dass man immer gefahr läuft, damit beim FA anzuecken.


    Wie in dem Screenshot aufgeführt, handelt es sich nicht um eine "Doppelte Haushaltführung".

    Da das Programm die Werbungskosten des einzelnen Ehepartners erfragt, bin ich davon ausgegangen, dass es einen Kategorie-Unterpunkt der Werbungskosten gibt, so wie der Unterpunk: >Arbeitsweg zur ersten Tätigkeitsstätte< oder >Reisekosten<.

    Leider kann ich solchen nicht finden.

    Weil es in Eurem Fall dann eben privat veranlasste Besuchsfahrten sind. Der Sachverhalt laut Eurem o.g. Beispiel ist nicht gegeben.


    Anders muss man sagen, diese "Besuche" dienen eben gerade der Anerkennung bzw. Begründung Eures "nicht dauernd getrennt lebend" sein. Also letztlich der Erhaltung dieses Status und der daraus resultierenden Steuervorteile einer Ehegattenveranlagung. Ohne diese privaten Besuchsfahrten wäre es ein "dauernd getrennt lebend".