Hallo zusammen,
ich habe eine Verständnisfrage bezogen auf nachstehendes Fallbeispiel:
Unternehmer A kauft in Deutschland einen Artikel für 119 € inklusive Umsatzsteuer, weswegen er 19 € als Vorsteuer geltend macht. Zugleich verkauft er diesen Artikel für 119 an einen Unternehmer B innerhalb der EU, sodass es sich um eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung handelt.
Somit ergäbe sich in der EÜR einkommenssteuerlich eine neutrale Bilanz (weder Gewinn noch Verlust), während umsatzsteuerlich 19 € Vorsteuer geltend gemacht wurden?
Wo liegt hier der Denkfehler?
Vielen Dank!