steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Verständnisfrage bezogen auf nachstehendes Fallbeispiel:


    Unternehmer A kauft in Deutschland einen Artikel für 119 € inklusive Umsatzsteuer, weswegen er 19 € als Vorsteuer geltend macht. Zugleich verkauft er diesen Artikel für 119 an einen Unternehmer B innerhalb der EU, sodass es sich um eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung handelt.


    Somit ergäbe sich in der EÜR einkommenssteuerlich eine neutrale Bilanz (weder Gewinn noch Verlust), während umsatzsteuerlich 19 € Vorsteuer geltend gemacht wurden?


    Wo liegt hier der Denkfehler?


    Vielen Dank!

  • Somit ergäbe sich in der EÜR einkommenssteuerlich eine neutrale Bilanz (weder Gewinn noch Verlust), während umsatzsteuerlich 19 € Vorsteuer geltend gemacht wurden?

    Das stimmt nur, wenn deine Rechnung über 119 Euro lautet. Denn das ist dann dein Umsatz, nicht 100 Euro + Umsatzsteuer. Dein Käufer muss dann die für sein Land vorgesehene USt abführen und kann die Vorsteuer seines Landes ziehen.


    Beispiel: du berechnest 119 Euro (brutto = netto) ohne Ausweis der Umsatzsteuer

    B sitzt in Österreich (20%): er bucht dann Wareneingang 119 Euro, Umsatzsteuer 23,80 Euro, Vorsteuer 23,80 Euro.

    Dein Kunde zahlt also die deutsche Umsatzsteuer im Prinzip noch einmal.

    In der EÜR steht bei dir zwar zunächst der Saldo 0,00, aber durch die UStE wird deine Zahllast um die 19 Euro Vorsteuer niedriger und du hast einen Ertrag in Höhe der nicht ansetzbaren 19 Euro Umsatzsteuer.

  • lavender


    daraus sieht man nicht, ob 119 ohne Umsatzsteuer oder 119 mit Umsatzsteuerausweis. Anhand der Frage kann man durchaus davon ausgehen, dass die Rechnung über 100 Euro + Umsatzsteuer lautet und das wäre eben falsch!