Anlage Kap Zeile 30 - Auskünfte aus ausländischer Lebensversicherung

  • Hallo,


    ich versuche gerade verzweifelt meine Steuererklärung abzuschließen, allerdings stoße ich beim Eintragen der Kapitalerträge aus ausländischer Lebensversicherung auf ein Problem/Fehler.


    Eigentlich wäre hierfür (soweit ich weiß) die Zeile 30 in der Anlage Kap zu verwenden, jedoch bekomme ich folgende Fehlermeldung, sobald ich die "Höhe des vollständigen Unterschiedsbetrages" eingebe:


    "Sie haben Kapitalerträge aus Lebensversicherungen in Höhe von xx € eingetragen. Solche Kapitalerträge i.S.d. §20 Abs. 1 Nr.2 S. 2 EstG können nur vorliegen, wenn das 60. Lebensjahr vollendet wurde und der Vertrag mindestens 12 Jahre bestand."


    Ich vermute mal, dass dieser Fehler erscheint, weil ich das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet habe, ich einen Bedienfehler im Programm gemacht habe oder aber einfach ein Fehler im Programm existiert.


    Man muss doch sowas auch eingeben können, wenn man jünger als 60 Jahre alt ist? Hatte jemand schon ein ähnliches Problem?


    Danke und viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    "Sie haben Kapitalerträge aus Lebensversicherungen in Höhe von xx € eingetragen. Solche Kapitalerträge i.S.d. §20 Abs. 1 Nr.2 S. 2 EstG können nur vorliegen, wenn das 60. Lebensjahr vollendet wurde und der Vertrag mindestens 12 Jahre bestand."

    Da nicht, denn diese Zeile ist nur und ausschließlich für den Fall des § 20 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG vorgesehen:

    Zitat
    6. der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge (Erträge) im Erlebensfall oder bei Rückkauf des Vertrags bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, soweit nicht die lebenslange Rentenzahlung gewählt und erbracht wird, und bei Kapitalversicherungen mit Sparanteil, wenn der Vertrag nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen worden ist.

    2Wird die Versicherungsleistung nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt, ist die Hälfte des Unterschiedsbetrags anzusetzen.

    Und genau das besagt Dein Programmhinweis doch:


    In anderen Fällen haben Einnahmen in dieser Zeile nichts zu suchen.

  • Danke für die schnelle Antwort :)


    Wo kann ich denn den Betrag sonst eintragen? Ich hab hierfür leider sonst kein Feld gefunden... :(


    Wenn ich u60 bin, 10.000€ ursprünglich eingezahlt und dann 15.000€ ausgezahlt bekommen habe sind ja diese 5000 € Differenzbetrag steuerpflichtig oder?

    • Offizieller Beitrag

    Wo kann ich denn den Betrag sonst eintragen? Ich hab hierfür leider sonst kein Feld gefunden... :(

    Was gefällt Dir denn an Zeile 19 der Anlage KAP nicht?

  • Wo kann ich denn den Betrag sonst eintragen? Ich hab hierfür leider sonst kein Feld gefunden... :(

    Was gefällt Dir denn an Zeile 19 der Anlage KAP nicht?

    Gewusst wie :)

    Ich habe in dem Dropdown Menu "Art des Kapitalertrags" den Eintrag verwendet in dem "Lebensversicherung" stand. Welcher Eintrag würde denn hier in diesem Fall zutreffen? Es gibt ja einige, die Zeile 19 KAP verwenden, oder ist das prinzipiell egal?

    • Offizieller Beitrag

    Ich persönlich würde direkt bei der ersten Alternative "Erträge aus Guthaben und Einlagen" bleiben, denn das passt noch am besten. Die genaue Bezeichnung kannst Du doch ohnehin darüber im Klartext genau beschreiben sowie dann den etwaigen Beleg auf Anforderung nachreichen.