Erstattung von GKV+GPV durch Eltern in der eigenen Steuererklärung berücksichtigen

  • Hallo zusammen,


    Folgende Situation:

    Ich bin 20 Jahre alt und befinde mich in meiner ersten Berufsausbildung. Derzeit wohne ich auch noch bei meinen Eltern und sie übernehmen vollständig die Verpflegungskosten für mich.

    Nun würden wir die Beiträge zu meiner gesetzlichen Kranken und Pflegeversicherung gerne in der Steuererklärung meiner Eltern geltend machen. Das scheint durchaus möglich zu sein und ich habe dazu auch einige Beiträge im Netz gefunden. Hier mal zwei Beispiele: Beitrag 1 (buhl.de), Beitrag 2 (vlh.de). In der "Hilfe"-Funktion vom Steuer-Sparbuch gibt es außerdem auch einen Beitrag dazu.


    Im Steuer-Sparbuch 2022 gibt es für meine Eltern auch die Möglichkeit die übernommenen Beiträge einzutragen (unter Persönliches -> Kinder -> "Übernommene Kranken- und Pflegeversicherungbeiträge"). So weit, so gut.


    Nun frage ich mich allerdings, wie ich verhindern kann dass die Beiträge ich meiner persönlichen Steuererklärung als Sonderausgaben in der "Anlage AV" auftauchen. Die Beiträge zahle ich als Arbeitnehmer ja automatisch von meinem Lohn, somit stehen diese ja auch auf meiner Lohnsteuerbescheinigung. Wenn ich meine Lohnsteuerbescheinigung nun im Steuer-Sparbuch übernehme werden die Beiträge für GKV und GPV automatisch unter den Ausgaben für Kranken- und Pflegeversicherungen übernommen und ich kann keine Möglichkeit finden, das zu verhindern.


    Verstehe ich da jetzt grundsätzlich etwas falsch und ich muss die Beiträge trotzdem in meiner Anlage AV auflisten, oder ist das ein Fehler der Software, dass es mir nicht möglich ist die Beiträge in meiner Steuererklärung nicht als Ausgabe zu berücksichtigen?


    Bei der Hotline für Steuer-Software habe ich auch schon angerufen, allerdings schien die Dame mein Problem nicht so recht zu verstehen und sie konnte mir dann auch nicht wirklich weiterhelfen... Vielleicht weiß ja hier jemand was dazu?


    Vielen dank und viele Grüße

  • Du kannst in den Daten der Lohnsteuerbescheinigung die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nach dem Datenabruf löschen bzw. bei manueller Eintragung die Werte weglassen.

  • Das ist Nonsens - die Steuerbescheinigung des Arbeitgebers wird im Finanzamt 1:1 übernommen, eine Streichung in der Steuererklärung führt zu nichts. Im Übrigen können diese Beiträge nicht bei den Eltern angesetzt werden - sie tragen die Beitragen nicht, da die Beiträge vom Lohn abgezogen werden. Irgendwann endet diese Möglicheit bei den Eltern.

  • Das ist Nonsens - die Steuerbescheinigung des Arbeitgebers wird im Finanzamt 1:1 übernommen, eine Streichung in der Steuererklärung führt zu nichts. Im Übrigen können diese Beiträge nicht bei den Eltern angesetzt werden - sie tragen die Beitragen nicht, da die Beiträge vom Lohn abgezogen werden. Irgendwann endet diese Möglicheit bei den Eltern.

    Autsch!