Pseudo NK Abrechnung bei WEG

  • Hallo,


    So langsam bin ich für unsere WEG durch den Hausverwalter durchgedrungen - die Hausgeldabrechnung steht. Endlich habe ich auch den Unterschied zw. Hausgeld- und Nebenkostenabrechnung verstanden.


    Das Thema Leistungs- vs. Abflussprinzip ist im Rahmen der Abrechnung für unsere kleine WEG echt nervig. Die alte HV hat sich anscheinend mit Abgrenzungen beholfen um die Jahresabrechnungen von Wasser, Strom und Gas in den richtigen Abrechnungszeitraum zu schieben.


    Ich würde es gerne „richtig“ machen und ohne Abgrenzungen arbeiten. Um den Eigentümern das Leben für ihre NK aber so einfach wie möglich zu machen hatte ich die folgende Idee:


    Statt nur WEG rechne ich WEG und Mieter ab. Die echten Mieter lege ich jedoch nicht an, sondern trage pro WE einen Fake-Mieter ein. Ich erfasse und verbuche auch keine Mieten o.ä. Stattdessen taucht nun aber die Funktion „Nebenkostenabrechnung“ auf - und dort werden anscheinend die Kosten nach Leistungsprinzip verteilt.


    Diese NK würde ich den Eigentümern bereitstellen,damit sie es bei der Erstellung ihrer eigenen Abrechnungen mit dem Mieter einfacher haben.


    Was denkt ihr - ergibt das Sinn, oder völliger Schmarrn? Gibt es irgendwelche Seiteneffekte bei diesem Weg, die ich berücksichtigen sollte?


    Viele Grüße

    Dominik

  • Hallo Dominik,

    Natürlich kannst du eine Pseudo-Nebenkostenabrechnung erstellen, die Kosten hast du ja bereits durch die Hausgeldabrechnung umgelegt und somit auch verbucht. Am einfachsten wäre es natürlich, die tatsächlichen Mieter einzugeben. Das Einzige worauf du achten solltest ist der Gültigkeitszeitraum der Buchungen der natürlich immer mit dem Abrechnungszeitraum gleichzusetzen ist.

    Viel Erfolg!

    Liebe Grüße
    timsch0100

  • Hallo Dominik,


    ich mache auch WEG-Verwaltungen, und damit einhergehend auch die NK-Abrechnung der Mieter (deren echte Namen ich eintrage, vorab durch DSGVO abgesegnet). Die Abrechnung habe ich von Anfang an den Eigentümern für ein schmales Salaire angeboten, damit sie sich mit dem "Krempel" nicht auch noch beschäftigen müssen. Hat bislang jeder angenommen, der seine ETW vermietet hat. Das einzige, was man am Jahresende/-anfang einmal abfragen muss, sind die gezahlten Mieten/NK-Vorauszahlungen sowie der Grundsteuerbescheid für die ETW.


    Probier's aus, ich finde es gut.

  • Die Abrechnung habe ich von Anfang an den Eigentümern für ein schmales Salaire angeboten, damit sie sich mit dem "Krempel" nicht auch noch beschäftigen müssen.

    Dem kann ich mich nur anschließen. Wenn du doch eh schon den Aufwand betreibst, weshalb dann nicht direkt auch die korrekten NK-Abrechnungen erstellen. Es sind alle Daten im System vorhanden und damit ist es "nur noch ein Knopfdruck" (vorausgesetzt der HV ist sauber konfiguriert).

    Also...Mieterdaten samt Vorschüsse hinterlegen, Grundsteuerbeträge anlegen und los gehts. ;)