Autoverkauf nach Österreich

  • Steht nicht im Datev-Kontenrahmen, scheint also von Buhl eingefügt worden zu sein. Von der Klasse passt es mit 83xx. 8320 würde nicht stimmen, sieh dir die Kontenbezeichnungen an, diese bestimmen den Inhalt (es sei denn, du änderst die Bezeichnung nach deinen Buchungen, was erlaubt ist, dann aber auch alle Zuordnungen prüfen).

  • Hallo lavender,


    ich weis nicht ob der Käufer ein Privatmann war oder ob er Geschäftsmann ist. Wir haben das Auto einem Händler in Kommission gegeben und der hat die Abwicklung gemacht und uns den Verkaufspreis ausbezahlt. Der Kaufvertrag wurde von ihm ausgestellt und es war darauf angekreuzt


    "für Vorsteuerabzugsberechtigte ist kein Umsatzsteuerausweis möglich § 25a" und darunter ist vom Händler anzukreuzen sofern er nicht zur Regelsteuer optimiert. bedeutet das etwas anderes oder muss ich es auf 84oo buchen und versteuern wir sind ein Handwerksbetrieb also Firma

    :/

    • Offizieller Beitrag

    ich weis nicht ob der Käufer ein Privatmann war oder ob er Geschäftsmann ist. Wir haben das Auto einem Händler in Kommission gegeben und der hat die Abwicklung gemacht und uns den Verkaufspreis ausbezahlt. Der Kaufvertrag wurde von ihm ausgestellt und es war darauf angekreuzt


    "für Vorsteuerabzugsberechtigte ist kein Umsatzsteuerausweis möglich § 25a" und darunter ist vom Händler anzukreuzen sofern er nicht zur Regelsteuer optimiert.

    Du hast den Händler aber darauf hingewiesen, dass Du Dein Fahrzeug als Unternehmer aus Deinem Betriebsvermögen veräußerst, oder?


    Ich glaube, Du wirfst da gerade etwas gehörig durcheinander. Und Du und der Händler, Ihr habt wohl auch gehörig aneinander vorbei geredet.


    Du solltest erst einmal aufschlüsseln, wer an wen veräußert hat und welche (zwei?) Rechtsgeschäfte diesem ggf. zu Grunde liegen. Die Rechnung mit Ausweis der Differenzbesteuerung lautet doch sicherlich auf den Händler als Veräußerer und nicht auf Dein Unternehmen, oder?

    § 25a UStG - § 25a.1 UStAE (Umsatzsteuer-Anwendungserlass


    ich habe es jetzt auf Kto 8351 Erlöse aus Umsätzen für vom Inland aus durchgeführte Warenlieferungen (OSS) gebucht

    Du hast doch nicht nach Österreich veräußert, sondern an Deinen Händler. Dieser hat dann in einem zweiten Rechtsgeschäft nach Österreich veräußert.


    Du solltest da schnellstens mal einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe ranlassen, der Dir das erläutert und schaut, was da noch wie zu retten ist. ;)

  • ich weis nicht ob der Käufer ein Privatmann war oder ob er Geschäftsmann ist.

    na super ...einmal mit Profis arbeiten


    Nachtrag:

    eben erst gesehen

    Ich glaube, Du wirfst da gerade etwas gehörig durcheinander. Und Du und der Händler, Ihr habt wohl auch gehörig aneinander vorbei geredet.

    das und alles weitere seh ich auch so.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, aber so was von. Da muss jetzt wirklich der Steuerberater ran, der sich die Verträge anschaut und sieht, was wie zu retten ist.