Bereits abgerechnete Nebenkostenerstattung korrigieren

  • Hallo zusammen,


    nachdem meine Themensuche erfolglos war, hier mein Problem:


    Der Versorger hat seine Abrechnung korrigiert, nachdem ich bereits die NK-/HK-Abrechnung abgeschlossen und Rückzahlungen vorgenommen habe.

    Die erneute Abrechnung bildet die erhöhten HK korrekt wieder (die Rückzahlungen sind entsprechend geringer), aber die bereits erfolgten Rückzahlungen werden nicht berücksichtigt. Ich habe diese Rückzahlungen als Erstattung auf 8150 gebucht, mit Gültigkeitszeitraum der relevanten Abrechnungsperiode (also 1.1.-31.12.21).


    Was kann ich tun, dass die bereits erfolgten Erstattungen berücksichtigt werden?

  • Hallo errjot, danke für den Link.

    Diese Anleitung deckt meinen Fall bis dahin ab, wo die Korrektur der bereits abgeschlossenen Abrechnung erforderlich wird.


    Ich habe die Erstattungen an die Mieter auf 8150 gebucht, wie in der Anleitung beschrieben.


    Jetzt muss ich aber erneut eine Abrechnung erstellen, die eine Nachzahlung ergeben muss, weil die bereits erfolgte (und gebuchte) Erstattung zu hoch war.

    In der neuen Abrechnung werden die bereits erfolgten (zu hohen) Erstattungen aber nicht berücksichtigt.

  • In der neuen Abrechnung werden die bereits erfolgten (zu hohen) Erstattungen aber nicht berücksichtigt

    Mein Vorschlag, dass wir uns das gemeinsam ansehen, denn es ist nicht immer leicht, einen Sachverhalt über diesen Weg zu klären. Zumal wir auch keine persönlichen Daten hier offen legen. Wir könnten über AnyDesk (das ist wie der TeamViewer nur sehr schnell installiert) uns das ansehen. Denke, dass wir die Korrektur relativ schnell erledigt haben. Wenn gewünscht, dann schreib mir eine Mail an errjot@t-online.de dann machen wir das kurzfristig.

  • Damit dieses Thema eine Abschluss hat, hier meine Erkenntnisse:


    Wie ich durch Ausprobieren vermutet hatte und von Meister errjot bestätigt wurde, muss eine Nebenkostenerstattung (zumindest wenn eine zweite NK-Abrechnung mit korrigierter Erstattung/Nachzahlung erstellt werden muss) als Einnahmerückzahlung auf 8110 (NK-Vorauszahlung) gebucht werden, nicht auf 8150 (NK-Nachzahlung). Nur dann wird die bereits erfolgte Erstattung in der zweiten "Korrektur-NK-Abrechnung" auch als Reduzierung der NK-Vorauszahlung berücksichtigt.