Keine einheitliche Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung

  • Hallo Zusammen,


    ich erhalte bei Prüfung meiner Steuererklärung folgende Fehlermeldung:



    Zitat

    Keine einheitliche Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung.

    Die Unternehmereigenschaft kann nur einheitlich bestehen. Eine natürliche Person kann daher nur entweder für alle Betriebe die Umsatzsteuerbefreiung nach § 19 UStG (Kleinunternehmer-Regelung) in Anspruch nehmen. Liegen die Voraussetzungen insgesamt nicht vor oder wurde auf die Anwendung verzichtet, gilt dies für alle Betriebe.


    Die Meldung ist genau so, mir erscheint aber hinter dem Entweder fehlt noch das oder ... ?


    Zur Erläuterung:


    Ich habe in 2020 ein Unternehmen mit Kleinunternehmer-Regelung gegründet. (Softwareentwicklung) Seit 2021 habe ich ein weiteres Unternehme zum Betrieb meiner PV-Anlage. Hier habe ich mich jedoch zur Regelbesteuerung entschieden, also gegen die Kleinunternehmer-Regelung. Beide Unternehmungen zusammen haben einen Umsatz kleiner 22TEUR.


    Bedeutet die Meldung ich muss für beide Unternehmen nun die Regelbesteuerung anwenden? Leider konnte ich zu dieser Fragestellung keine weiteren Informationen finden.


    Falls ich die Regelbesteuerung auch für mein erstes Unternehmen anwenden muss, muss vorher noch ein Antrag erfolgen, oder ergibt sich das durch die Umsatzsteuererklärung?


    Vielen Dank vorab und viele Grüße!

  • Bedeutet die Meldung ich muss für beide Unternehmen nun die Regelbesteuerung anwenden? Leider konnte ich zu dieser Fragestellung keine weiteren Informationen finden.

    eher, dass für den 2ten Betrieb auch die Kleinunternehmerregelung gelten sollte. (zumal Du ja unter dem Wert bleibst)

    Kommst du darüber musst Du von Dir aus eine USt.E abgeben. Dann erhälst Du Post dass Du regelbesteuert wirst und regelmäßig UVA abgeben musst.

    • Offizieller Beitrag

    folgende Fehlermeldung:

    In welcher Software/-version und ggf. bei welchem Programmmodul?


    Hier habe ich mich jedoch zur Regelbesteuerung entschieden, also gegen die Kleinunternehmer-Regelung. Beide Unternehmungen zusammen haben einen Umsatz kleiner 22TEUR.

    Die Umsatzgrenze spielt doch in dem Moment keine Rolle mehr, in dem Du Dich dazu entschieden hast, für Deine Umsätze als Unternehmer auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG zu verzichten. In dem Moment sind Deine gesamten Umsätze aus all Deinen Betrieben/Unternehmen insgesamt, in einer gemeinsamen USt-Erklärung, der USt zu unterwerfen.


    Bedeutet die Meldung ich muss für beide Unternehmen nun die Regelbesteuerung anwenden? Leider konnte ich zu dieser Fragestellung keine weiteren Informationen finden.

    Selbstverständlich ja, wie eben oben ausgeführt. Das kann man selbst aus dem UStG schon ersehen.

  • Seit 2021 habe ich ein weiteres Unternehme zum Betrieb meiner PV-Anlage. Hier habe ich mich jedoch zur Regelbesteuerung entschieden, also gegen die Kleinunternehmer-Regelung.

    Und damit ist der Antrag gemacht auf Versteuerung nach den allgemeinen Regeln! Und da du umsatzsteuerlich nur ein Unternehmer bist (zwei Unternehmen gibt es nur im Einkommensteuerrecht) gilt der Antrag natürlich auch für deine selbständige Tätigkeit. Also schnellstens die Rechnungen umstellen oder die Wahl für die Photovoltaikanlage rückgängig machen (geht bis zur Erklärung).


    Du solltest hier steuerlichen Rat einholen - beide Möglichkeiten müssen gut bedacht werden.

  • Hallo,


    vielen Dank für die Antworten.


    Mittlerweile konnte ich auch den Sachbearbeiter beim Finanzamt erreichen. Dort wurde mir dann auch das selbe erklärt. Ich muss eine Umsatzsteuererklärung abgeben (das war mir klar, also zumindest für die PV-Anlage) und ich muss ide EÜR für beide Unternehmungen abgeben.


    Ich habe diese in WISO 2021 erstellt, aber wie gebe ich diese ab? Für die Einkommenstseuer und Umsatzsteuer gibt es ja explizit die Funktion die Daten über Elster zu übermitteln. Wie funktioniert das für die EÜR?


    Vielen Dank und viele Grüße