Hallo Zusammen,
ich erhalte bei Prüfung meiner Steuererklärung folgende Fehlermeldung:
ZitatKeine einheitliche Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung.
Die Unternehmereigenschaft kann nur einheitlich bestehen. Eine natürliche Person kann daher nur entweder für alle Betriebe die Umsatzsteuerbefreiung nach § 19 UStG (Kleinunternehmer-Regelung) in Anspruch nehmen. Liegen die Voraussetzungen insgesamt nicht vor oder wurde auf die Anwendung verzichtet, gilt dies für alle Betriebe.
Die Meldung ist genau so, mir erscheint aber hinter dem Entweder fehlt noch das oder ... ?
Zur Erläuterung:
Ich habe in 2020 ein Unternehmen mit Kleinunternehmer-Regelung gegründet. (Softwareentwicklung) Seit 2021 habe ich ein weiteres Unternehme zum Betrieb meiner PV-Anlage. Hier habe ich mich jedoch zur Regelbesteuerung entschieden, also gegen die Kleinunternehmer-Regelung. Beide Unternehmungen zusammen haben einen Umsatz kleiner 22TEUR.
Bedeutet die Meldung ich muss für beide Unternehmen nun die Regelbesteuerung anwenden? Leider konnte ich zu dieser Fragestellung keine weiteren Informationen finden.
Falls ich die Regelbesteuerung auch für mein erstes Unternehmen anwenden muss, muss vorher noch ein Antrag erfolgen, oder ergibt sich das durch die Umsatzsteuererklärung?
Vielen Dank vorab und viele Grüße!