Abrechnung mit abweichendem Abrechnungszeitraum für Wasser

  • Hallo zusammen,


    Ich muss erstmalig eine Abbrechnung für eine Immobilie erstellen.

    Alle Rechnungszeiträume sind sauber vom 1.1. bis 31.12. angelegt, bis auf die Wasserabrechnung. DIese hat einen Abrechnungszwitraum von 9.2020 bis 9.2021 X/

    Damit tauchen die Kosten für Wasser nicht in der Abrechnung für 2021 auf. In einer Testabrechnung für 2022 (mit hypothetischen Rechnungen in gleicher Höhe zu gleichen Zeiträumen) allerdings auch nicht.


    Wie gehe ich mit dem Sachverhalt um? Zählerstände werden für die Abrechnung nicht verwendet (da alleiniger Verbraucher). Ich möchte jetzt ungern bis Februar 2023 warten (dann kommt die Wasserabrechnung für 9.2021 bis 9.2022) um die Nebenkostenabrechnung für 2021 machen zu können.


    Für Hilfe bin ich dankbar!

  • Haeusle

    Hat den Titel des Themas von „Abrechnung mit abweichendem Abbrechnungszeitraum für Wasser“ zu „Abrechnung mit abweichendem Abrechnungszeitraum für Wasser“ geändert.
  • Für Hilfe bin ich dankbar!

    Normalerweise werden, wenn die Rechnung nicht innerhalb eines Abrechnungszeitraumes liegt, die Kosten (wie in deinem Fall von Sep 20 bis 31.12.20 nicht berücksichtigt, nur ab dem 1.1. dann der entsprechende Anteil bis zum Sept 21. Damit kannst du richtigerweise keine saubere Jahresabrechnung erstellen.


    Hier gibt es nur eine Möglichkeit, dem Wasserlieferanten zu bitten, dass dein Abrechnungszeitraum das Jahr ist und somit du lange warten musst, bis du die Nebenkostenabrechnung erstellen kannst. Im September 22 hast du gerade noch 3 Monate Zeit, die 2021 Abrechnung fertig zu machen. Ist m. E. sehr unzufriedenstellend, aber du bist auf die Wasserwirtschaft angewiesen. Vielleicht hilft eine freundliche Nachfrage, einen Versuch wäre es wert.


    Die Vorgehensweise wie beschrieben wird mit dem Hausverwalter so dargestellt, mit dem ich arbeite.

  • Ich habe das gleiche Problem. Der Wasserlieferant lässt sich auf keine Änderung des Abrechnungszeitraumes ein. Für Heizkosten trifft das gleiche zu. Für jede Wohnung gibt es eigene Zähler. Hilft es eventuell die Gültigkeitszeit der Rechnung von 09.20 bis 09.21 einzugrenzen?

    Für die Hilfe bedanke ich mich im voraus.


    Viele Grüße


    Heinz

  • Der Wasserlieferant lässt sich auf keine Änderung des Abrechnungszeitraumes ein.

    Leider gibt es diesen Vorgang ab und zu, daher bleibt es nur übrig, auf die nächste Wasserabrechnung zu warten, alles andere bedeutet, Verlust von Kosten. Beim Wasser wie gesagt, geht das.


    Bei der Heizkosten geht das nicht. Dort MÜSSEN die Kosten im Abrechnungszeitraum umgelegt werden. Auch hier muss man warten, bis alle Daten und Kosten für den Zeitraum eines kompletten Abrechnungsjahres vorliegen.

    Meistens haben die Dienstleister aber auch angegeben, dass der Zeitraum im Vorjahr zum 31.12. endet und auf der Rechnung dann der vom 1.1. bis <Abrechnungsende steht.

    Daher muss dann auch die nächste Abrechnung abgewartet werden, damit dann der Restzeitraum bis zum 31.12. vorliegt. Leider gibt es auch hier Versorger, die das nicht machen.

    Dann gibt es nur noch eine gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, dies über die Gradtagszahltabelle auszurechnen.

  • Danke für die ganzen Antworten.


    Zu dem Thema Wasserversorger anschreiben: Dies habe ich getan. Er kann mir eine "ProForma" Rechnung für den Zeitraum ausstellen. Allerdings muss ich diese jedes Jahr wieder anfordern. Dauerhaft auf anderen Abrechnungszeitraum ändern geht leider nicht -.-


    Zum Thema warten, bis nächste Rechnung kommt: Mir fehlt aktuell die Rechnung für 09.2021 bis 12.2021. DIese erhalte ich erst mit der nächsten Jahresabrechnung im Februar 2023. Das bedeutet, ich kann die Abrechnung für 2021 erst im Frühjahr 2023 machen. Das ist ziemlicher Mist.


    Aber ok, dann bleibt wohl nur, jedes Jahr den Wasserversorger anzurufen. Vielen Dank euch!!

  • ich kann die Abrechnung für 2021 erst im Frühjahr 2023

    Wenn du im Frühjahr 2023 die Abrechnung für 2021 machen willst, dann ist diese bei einer Nachzahlung durch den Mieter unwirksam, da nach 12 Monaten nach Abrechnungszeitraum die Abrechnung beim Mieter sein muss. Da bitte dran denken.

  • Vielleicht den Versorger bitten, eine Zwischenrechnung zu erstellen?


    Ich hatte so etwas auch - bei einem Versorger konnte ich den Abrechnungszeitraum auf den 01.01. - 31.12. legen lassen, und bei einem anderen Versorger gab es die Möglichkeit, einer Zwischenrechnung zum 31.12.

  • So habe ich es jetzt auch gemacht. Bekomme eine Zwischenrechnung. Muss dies nun nur jedes Jahr wieder tun, da keine generelle Verlegung des Abrechnugnszeitraums nicht möglich ist.

  • Guten Tag, ich habe ein ähnliches Problem. Der Wasser Versorger hat den abrechnungszeitraum von 01.10. bis 30.09. Da ich aber die Grundgebühren und die Kubikmeterpreise für Trink und Abwasser und die Zählerstände kenne, kann ich ohne weiteres die Kosten für den Mieter für das Jahr 2022 hochrechnen. Mich würde allerdings interessieren ob es eine Möglichkeit gibt, es von dem „WISO Vermieter Programm “ ausrechnen zu lassen, damit es sauber auf der Jahresabrechnung auftaucht. Ich habe es mit Kostenarten und Umlageschlüssel versucht, jedoch kommt nur Kauderwelsch dabei heraus. Ich habe das Gefühl ich verstehe die zusammenhänge in dem Programm nicht richtig. Könnte mir bitte jemand erklären (am besten Schritt für Schritt) wie es gemacht werden kann?


    Diese daten stehen mir zur Verfügung:


    Trinkwasser Grundpreis - €/Monat

    Trinkwasser Arbeitspreis - €/m³


    Abwassergebühr - €/Monat

    Abwassermengengebühr - €/m³


    Liebe Grüße

  • Da wird nichts zwischengerechnet. Das Programm ermittelt Taggenau den Wasserverbrauch.

    Allerdings ist die 2. Rechnung erst im Oktober 23 einzutragen. Ist auch nicht weiter schlimm, da ein Nebenkostenabrechnung 22 bist zum 31.12.23 Zeit hat.


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  • Da wird nichts zwischengerechnet. Das Programm ermittelt Taggenau den Wasserverbrauch.

    Allerdings ist die 2. Rechnung erst im Oktober 23 einzutragen. Ist auch nicht weiter schlimm, da ein Nebenkostenabrechnung 22 bist zum 31.12.23 Zeit hat.


    Danke für die Antwort, schade ich dachte ich kann es einfach hochrechnen lassen. Das mit dem 31.12.23 war mir bekannt, ich wollte nur meinen Steuerberater nicht so lange warten lassen.

  • Könnte mir bitte jemand erklären (am besten Schritt für Schritt) wie es gemacht werden kann?

    Wenn du willst, können wir das gerade über TeamViewer bzw. AnyDesk machen, bin bis 12:30 in meinem Arbeitszimmer. Wenn, dann kurze Info an errjot@t-online.de

    Hallo, danke für das Angebot. Ich habe es leider zu Spät gelesen. Wie unterscheidet sich den der WISO Vermiter von dem Hausverwalter ?

  • Und wenn die Zählerstande und Rechnungen nicht stimmen, setzte ich zu. Der Nebenkostenabrechnung lege ich die Rechnungen bei oder werden vom Mieter angefordert. Ist das nich stimmig, ist sowieso ein Nachberechnung fällig. Das kann man sich sparen.

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