ein Ehepartner angestellt, ein Ehepartner geringfügig freiberuflich

  • Hallo, ich hoffe, die Frage wurde nicht schon -zig mal gestellt - aber ich habe bisher hier (und auch sonstwo im Web) keine Antwort darauf gefunden... Ich nutze (erstmals) steuer:web.


    Der Sachverhalt ist einfach: Ich arbeite angestellt und zahle ganz normal Einkommensteuer. Meine Frau arbeitet aber gelegentlich in einem Kulturzentrum und in einer Schule und gibt dort Malkurse. Sie erhält dafür ein geringfügiges Honorar - im Jahr 2021 waren es insgesamt rd. 1.200€, also weit unterhalb jeglicher Steuerpflichtigkeitsgrenze.


    Jetzt meine Fragen:

    1. Müssen wir diese Einkünfte überhaupt angeben? Ich habe hier z.B. gelesen, dass man unter 9.744€/Jahr sowieso überhaupt keine Steuern zahlt. Also vielleicht können wir die Felder auch einfach leer lassen?
    2. Wenn ich den Betrag (1.200€) angebe, hat das schon einen merklichen Einfluss auf die Steuerrückzahlung. Es werden nämlich ca. 400€ weniger - warum, wenn doch der Freibetrag deutlich unterschritten wurde? Liegt es vielleicht an der Zusammenveranlagung, so dass ihr Honorar und mein Gehalt zusammengerechnet werden?

    Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Sie erhält dafür ein geringfügiges Honorar - im Jahr 2021 waren es insgesamt rd. 1.200€, also weit unterhalb jeglicher Steuerpflichtigkeitsgrenze.

    Grundsätzlich ist erst einmal jeder verdiente Euro an Einkünften einkommensteuerpflichtig. Ob nach Anwendung der maßgeblichen Einkommensteuertabelle auf das zu versteuernde Einkommen Einkommensteuer anfällt, steht wieder auf einem anderen Blatt.


    Müssen wir diese Einkünfte überhaupt angeben?

    Ja.


    Wenn ich den Betrag (1.200€) angebe, hat das schon einen merklichen Einfluss auf die Steuerrückzahlung. Es werden nämlich ca. 400€ weniger - warum, wenn doch der Freibetrag deutlich unterschritten wurde?

    Was für ein Freibetrag?


    Eventuell solltest Du einmal den § 3 Nr. 26, 26a EStG prüfen.