Entnahme des selbstverbrauchten Stromes

  • Ich habe eine PV-Anlage mit Eigenverbrauch und Einspeisung.

    Bei den Gewinneinkünften habe ich Istbesteuerung, keine Sollbesteuerung.

    Ich bin auch von der EÜR und der USt.Vorauszahlung befreit.


    Die Berechnungen und Abrechnungen erfolgen jährlich, also Einmalzahlungen im jeweils folgenden Jahr.

    Demzufolge habe ich 2021 auch eine Zahlung mit 16% erhalten.

    Dies wird mir bei "Zahlungen vom Netzbetreiber" aber als Fehler angegeben.

    Ich kann diesen Fehlerhinweis zwar ignorieren, aber für mich gibt es da einen Widerspruch

    mit der Entnahme des selbstverbrauchten Stromes.


    Beispiel zur Verdeutlichung:

    - In der Eingabemaske Betriebseinnahmen/Einspeisevergütung gebe ich die Erstattung von 2021 an.

    Also den eingespeisten Wert von 2020.

    - Bei der Entnahme des selbstverbrauchten Stromes sollen aber die Werte von 2021 eingegeben werden.

    Die Zahlungen vom Netzbetreiber(2021) haben demnach keinen Bezug auf den eingespeisten Strom (2021)


    .



    Ist es nun korrekt, daß ich dieses Jahr, die Einspeisevergütung von 2021 (Einspeisewerte 2020) und

    die Eigenverbrauchsberechnungen von 2021 bei der Entnahme eintragen muß,

    obwohl diese Berechnungen/Zahlungen doch erst 2022 steuerlich wirksam werden?


    WISO-Steuer-Sparbuch 2022 - aktuelle Vers.

  • Anscheinend gibt es hier keinen Lösungsvorschlag.

    Versuche ich einmal einen anderen Weg. Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.


    Bei den laufenden Einkünften habe ich die "programmunterstützte Eingabe" angewählt.

    Da die Eingaben und Berechnungen von 16% USt. bei der Istbesteuerung nicht möglich sind,

    kann ich diese Option eben nicht verwenden.


    Ich erhalte die Einspeisevergütung immer im darauf folgenden Jahr, z.B. Feb2021 für 2020 (16%).

    Diese Werte/Berechnungen kann ich aber in der EKS2021 mit dieser Option nicht eingeben.

    Bei monatlichen Abrechnungen wären die Berechnungen und Eingaben nachvollziehbar und korrekt.

    Jährliche Abrechnungen sind aber in der aktuellen Software nicht vorgesehen.



    Kann ich die Daten vielleicht mittels "formularbasierter Eingabe" eingeben?

    Hat jemand damit Erfahrung oder kann mir eine andere Lösung vorschlagen?


    Steuerberater und Finanzamt konnten mir auch nicht weiterhelfen,

    da diese Möglichkeit in der Steuersoftware eben nicht vorgesehen ist.

  • Ich bin auch von der EÜR und der USt.Vorauszahlung befreit.

    ...aber nicht von der USt-Erklärung

    Da die Eingaben und Berechnungen von 16% USt. bei der Istbesteuerung nicht möglich sind,


    was hat die Berechnung der USt. mit der Ist-versteuerung zu tun? 16% bleiben 16% egal ob ist;- oder soll-versteuerung.

    Und wenn die Abrechnung für die Einspeisevergütung erst im Feb. des Folgejahres gutgeschrieben wird, ist diese eben dann zu buchen.

    evtl auch einmal hier lesen.

    Photovoltaik-Anlage: Eigenverbrauch & Steuern
    Photovoltaik-Anlage in der Steuererklärung ✅ Tipps von A wie Abschreibung bis Z wie Zufluss der Einnahmen👉 hier lesen.
    www.buhl.de

    • Offizieller Beitrag

    Bei den Gewinneinkünften habe ich Istbesteuerung, keine Sollbesteuerung.

    Du bist da nicht der Einzige, bei dem für die EÜR der § 11 EStG gilt, denn der ist bei dieser zwingend anzuwenden. ;)


    Steuerberater und Finanzamt konnten mir auch nicht weiterhelfen, da diese Möglichkeit in der Steuersoftware eben nicht vorgesehen ist.

    Die werden eher, so wie wir auch, das Problem nicht sehen. Geht man Zeile für Zeile vor, sollte sich jeder Sachverhalt schlüssig eingeben lassen.

  • Diese Seite ist mir sehr gut bekannt.


    <was hat die Berechnung der USt. mit der Ist-versteuerung zu tun?>

    Die Berechnung hat damit gar nichts zu tun, aber die USt. wird bei der Istbesteuerung erst im folgenden Jahr berücksichtigt.

    Die Erstattung von 2020 erfolgt bei Istbesteuerung erst 2021, also auch mit 16% USt.

    Diese Eingabe ist aber bei der EKS2021 nicht vorgesehen.

    Im Programm wird dies als Fehler angegeben, welchen ich allerdings ignorieren kann.


    Bei der Berechnung des Eigenverbrauches sollte ich ebenfalls die Werte von 2020 mit 16% USt. eingeben können,

    da die Berechnungen auch erst 2021 durchgeführt werden können.
    Dies ist ebenfalls im Programm nicht vorgesehen.

    Bei der Einspeisung gebe ich die Vergütung von 2021 an, also die Werte von 2020. Soweit OK.

    Bei der Entnahmeberechnung soll ich aber die Werte von 2021 eingeben.

    obwohl ich diese eigentlich erst in diesem Jahr verrechnen kann.

    Für mich ist es eben ein Widerspruch, wenn ich bei der Einspeisevergütung 2021 (Einspeisewerte 2020)

    und die Eigenverbrauchswerte von 2021 in der gleichen Maske eintragen soll.


    Könnte natürlich steuerlich auch korrekt sein.

    Dann habe ich letztes Jahr etwas falsch gemacht.

    Das ist genau mein aktuelles Problem.

    • Offizieller Beitrag

    <was hat die Berechnung der USt. mit der Ist-versteuerung zu tun?>

    Fragen zum Forum
    Richtig Zitieren mit Burning Board 4.1


    Die Erstattung von 2020 erfolgt bei Istbesteuerung erst 2021, also auch mit 16% USt.

    Diese Eingabe ist aber bei der EKS2021 nicht vorgesehen.
    Im Programm wird dies als Fehler angegeben, welchen ich allerdings ignorieren kann.

    Ich weiß ja nicht, an welchen Stellen Du suchst. Im Forum haben wir das schon etliche Male bebildert dargestellt. Aber gerne noch einmal ein Screenshot, der zeigt, dass dies ganz normal einzugeben ist. Und der darauf erscheinende Programmhinweis ist schlicht und einfach ein Prüfungshinweis, den Dir das Programm auch ganz genau erläutert, welchen man dann auch umgehend als ok/gelesen (ignorieren) markieren kann.



    Also alles in allem eine hervorragende programmseitige Führung des Nutzers, die dann sogar vor etwaigen versehentlichen Eingaben warnt, was ja auch schon mal passieren kann.

  • miwe4

    Die Soll/Istbesteuerung ist mir schon klar.

    Da ich während des laufenden Jahres aber keine Einspeisevergütungen erhalte,

    mache ich unterjährig auch keine Eigenverbrauchsberechnungen.

    Es gibt also keine Vorauszahlungen.

    Das ist oder war vielleicht auch mein Denkfehler.


    Muß ich nun aktuell meinen Eigenverbrauch für das Jahr 2021 berechnen und eintragen?

    Hat also keinerlei Bezug auf die Einspeisevergütung 2021.

    Ist zwar unlogisch, aber würde steuerlich schon Sinn machen,

    da bei mtl. Vorauszahlungen das Ganze plausibel wäre.