USt-VA Rechnung vergessen

  • Hallo zusammen,


    ich bin Kleinunternehmer und habe gerade entdeckt, dass mir eine Eingangsrechnung unter den Tisch gefallen ist und ich daher zu viel Umsatzsteuer für den Februar abgeführt habe. Kann ich die Rechnung nun einfach einen Monat später mit in die Berechnung der Umsatzsteuerzahllast aufnehmen oder geht das ausschließlich über eine Korrekturbuchung?


    Danke und LG

  • Wie paßt das zusammen - Kleinunternehmer (§19 UStG) und Umsatzsteuererklärung?

    Ich nehme an, du bist ein "kleiner" Unternehmer (wenig Umsatz) , denn ein umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer gibt gerade keine Umsatzsteuervoranmeldungen ab.

    Falls also wirklich Umsatzsteuerpflicht vorliegt, kannst du nicht einfach "nachholen" - da hilft nur eine Korrektur des Vormonats, sofern die Grenzen der Kleinbetragsverordnung überschritten sind (10 Euro Mehrerstattung oder 20 Euro Mehrzahllast). Sonst geht das erst mit der Steuererklärung nach Ende des Geschäftsjahres.

  • Hi nesciens,


    danke für die Aufklärung! Ja, "kleiner" Unternehmer mit ca. 10 Rechnungen trifft es besser.


    Es liegt Umsatzsteuerpflicht vor - dann warte ich besser bis zum Geschäftsjahresende und lasse die Vorsteuer der fehlenden Rechnung nicht in den März einfließen.


    LG

  • Du musst aber eine korrigierte UStVA abgeben, wenn die oben genannten Grenzen über- bzw. unterschritten wurden - da gibt es keine Wahl. Nur wenn die Änderung innerhalb dieser Grenzen liegen, kannst du auf die Erklärung verschieben.

  • Man könnte allerdings die Rechnung erst im März bekommen haben und damit diesen Monat geltend machen.


    Ich hab das öfters, das Rechnungen länger unterwegs sind. Dann ist das Eingangsdatum eben im März.

  • Ich hab das öfters, das Rechnungen länger unterwegs sind. Dann ist das Eingangsdatum eben im März.

    Dann sollte @IT_Poing aber das Zahlungsdatum im Auge haben. ;)


    Aber es kann ja auch andere Gründe für eine nachträgliche Berücksichtigung der Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geben. :)