Hallo zusammen,
ich bin Kleinunternehmer und habe gerade entdeckt, dass mir eine Eingangsrechnung unter den Tisch gefallen ist und ich daher zu viel Umsatzsteuer für den Februar abgeführt habe. Kann ich die Rechnung nun einfach einen Monat später mit in die Berechnung der Umsatzsteuerzahllast aufnehmen oder geht das ausschließlich über eine Korrekturbuchung?
Danke und LG