Umsatzsteueranteil in Nebenkosten der Miete

  • Hallo,


    ich habe ein Büro angemietet und überweise die Warmmiete monatlich auf das Konto meines Vermieters. Der Vermieter optiert nicht zur Umsatzsteuer und ich mache somit keine Umsatzsteuer gelten.


    Bisher habe ich zudem vom örtlichen Wasserversorger eine Rechnung fpr das bezogene Wasser mit ausgewiesener Umsatzsteuer erhalten und dies auch entsprechend verbucht, wobei ich die Umsatzsteuer geltend gemacht habe.


    Unsere Kommune hat nun bestimmt, dass der örtliche Wasserversorger die Wasserrechnung nicht mehr mit den Mietern direkt abrechnet, sondern mit den Vermietern und diese die Gebühr über die Nebenkosten von den Mietern zurückholt. Jetzt bekomme ich somit keine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer mehr.


    Besteht nun keine Möglichkeit mehr, die Umsatzstuer als Vorsteuer geltend zu machen?


    Bei dieser Gelegenheit habe ich mich gefragt, ob ich in der Vergangenheit vielleicht einen Fehler bezüglich der Nebenkosten gemacht habe. Hätte ich auch andere Positionen, die in den Nebenkosten enthalten sind, anders buchen müssen. Der Schornsteinfeger und andere Dienstleister erheben ja auch eine Umsatzsteuer. Wie wird das verbucht?


    Danke vorab und beste Grüße

    Christof

  • Du kannst nur Vorsteuern geltend machen, die in Rechnungen enthalten sind, die an dich als Empfänger adressiert sind. Da alle Rechnungen aber an deinen Vermieter lauten, kannst du keinerlei Vorsteuern geltend machen. Ganz einfach - es geht alles in den Aufwand.