Kalkulation der Mietkosten bei einem häuslichen Arbeitszimmer

  • Hallo liebes Forum,


    ich möchte meine Arbeitszimmer in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung eintragen und hätte dazu zwei Fragen:


    Für meine freiberufliche Tätigkeit, habe ich seit Ende 2020 mein Wohnzimmer als Büro eingerichtet. Das ist seitdem der Mittelpunkt von meiner beruflichen Tätigkeit gewesen, also es gibt kein anderes Büro. Meine erste Frage ist: wird der Finanzamt das Arbeitszimmer anerkennen, auch wenn ich offiziell kein Wohnzimmer mehr habe?


    Und die zweite Frage: Unter “Flächenangaben" habe ich vom Programm die Prozentsatz des Anteils für das Arbeitszimmer rechnen lassen. Nun soll ich in die Eingabemaske unter "Miete, Nebenkosten und sonstige Aufwendungen” die Mietkosten für die gesamte Wohnung eingeben, oder nur für das Arbeitszimmer?

    Also wie rechnet genau das Programm?


    Vielen Dank im voraus

    • Offizieller Beitrag

    Für meine freiberufliche Tätigkeit, habe ich seit Ende 2020 mein Wohnzimmer als Büro eingerichtet. Das ist seitdem der Mittelpunkt von meiner beruflichen Tätigkeit gewesen, also es gibt kein anderes Büro. Meine erste Frage ist: wird der Finanzamt das Arbeitszimmer anerkennen, auch wenn ich offiziell kein Wohnzimmer mehr habe?

    Das würde ich einmal ganz stark bezweifeln, auch ohne jetzt den konkreten Grundriss der Wohnung zu kennen. Und der Raum wird sicherlich nicht nahezu ausschließlich zu beruflichen/betrieblichen Zwecken genutzt.


    Und die zweite Frage: Unter “Flächenangaben" habe ich vom Programm die Prozentsatz des Anteils für das Arbeitszimmer rechnen lassen. Nun soll ich in die Eingabemaske unter "Miete, Nebenkosten und sonstige Aufwendungen” die Mietkosten für die gesamte Wohnung eingeben, oder nur für das Arbeitszimmer?

    Also wie rechnet genau das Programm?

    Das sieht man doch direkt nach Bestätigung und im Detail in der Steuerberechnung sowie in den entsprechenden Anlagen. Ist doch alles selbsterklärend, wenn man einmal Zeile für Zeile vorgeht und die Erläuterungen liest.

  • Danke für deine Antwort.

    Das sieht man doch direkt nach Bestätigung und im Detail in der Steuerberechnung sowie in den entsprechenden Anlagen. Ist doch alles selbsterklärend, wenn man einmal Zeile für Zeile vorgeht und die Erläuterungen liest.

    Was sieht man nach Bestätigung? Sorry, ich bin blöd wenn es um solchen Sachen geht. Aber muss ich unter "Miete, Nebenkosten und sonstige Aufwendungen” die Miete für die gesamt Wohnung eingeben oder nur für das Zimmer?

  • Für meine freiberufliche Tätigkeit, habe ich seit Ende 2020 mein Wohnzimmer als Büro eingerichtet.

    Häusliches Arbeitszimmer: Definition

    Danke, ich habe jetzt entschieden stattdessen die Homeoffice Pauschale einzutragen.


    Aber nur als Info für die Zukunft, weil ich bald in einer größeren Wohnung umziehen werde, müsste man unter "Miete, Nebenkosten und sonstige Aufwendungen” die Miete für die gesamte Wohnung eingeben oder nur für das Arbeitszimmer?

    • Offizieller Beitrag

    Aber nur als Info für die Zukunft, weil ich bald in einer größeren Wohnung umziehen werde, müsste man unter "Miete, Nebenkosten und sonstige Aufwendungen” die Miete für die gesamte Wohnung eingeben oder nur für das Arbeitszimmer?

    Noch einmal: Das siehst Du nun wirklich selber spätestens dann ganz genau an, wenn Du Dir das aus Deiner Eingabe resultierende Ergebnis ansiehst. So wie eben in allen Masken, in denen man Grundlagen für verhältnismäßige Berechnungen eingibt.


    Danke, ich habe jetzt entschieden stattdessen die Homeoffice Pauschale einzutragen.

    Die mangelnden Erfolgsaussichten der Anerkennung eines nicht nahezu ausschließlich zu beruflichen Zwecken genutzten Raums als Arbeitszimmers hatte ich Dir bereits oben dargelegt. ;)

    Das würde ich einmal ganz stark bezweifeln, auch ohne jetzt den konkreten Grundriss der Wohnung zu kennen. Und der Raum wird sicherlich nicht nahezu ausschließlich zu beruflichen/betrieblichen Zwecken genutzt.

    Und das Sparbuch erklärt das ebenso.