Hallo liebes Forum,
ich möchte meine Arbeitszimmer in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung eintragen und hätte dazu zwei Fragen:
Für meine freiberufliche Tätigkeit, habe ich seit Ende 2020 mein Wohnzimmer als Büro eingerichtet. Das ist seitdem der Mittelpunkt von meiner beruflichen Tätigkeit gewesen, also es gibt kein anderes Büro. Meine erste Frage ist: wird der Finanzamt das Arbeitszimmer anerkennen, auch wenn ich offiziell kein Wohnzimmer mehr habe?
Und die zweite Frage: Unter “Flächenangaben" habe ich vom Programm die Prozentsatz des Anteils für das Arbeitszimmer rechnen lassen. Nun soll ich in die Eingabemaske unter "Miete, Nebenkosten und sonstige Aufwendungen” die Mietkosten für die gesamte Wohnung eingeben, oder nur für das Arbeitszimmer?
Also wie rechnet genau das Programm?
Vielen Dank im voraus