Vermieter neu gekauft, Zuordnung Zähler

  • Hi Leute,


    Frage: Ich habe drei Zähler, Strom, Wasser, Gas. Eine Einliegerwohnung. Die ist mit Wasser- und Stromzwischenzähler bestückt.
    o Gas soll nach qm der beiden Wohnungen (Haupt- und Einlieger-) verteilt werden.
    o Wasser über Werte Hauptzähler = Werte Zwischenzähler und Rest. Wobei Rest halt keinen extra Zähler hat.

    o Strom über Werte Hauptzähler = Werte Zwischenzähler und Rest. Wobei Rest halt keinen extra Zähler hat.

    Ich habe das so verstanden. Ich lege für alles einen Zähler und untergeordnete Zähler an. Wie bekomme ich jetzt den Anteil des Zwischenzählers und des Restes verteilt. Strom Zwischenzähler liest man ab. Aber den Strom Rest? Virtuellen Zähler einfügen? Selber rechnen? :wacko:

    Wie kann ich den GasZählerstand auf die Wohnungen verteilen? Mache ich doch über die Nebenkosten, ohne Heizkosten zu benutzen. Oder?

  • Oder?

    Nein, es sind einige Punkte so nicht abzurechnen.

    Vorab, bevor ich es wieder "verloren" habe, siehe mal hier: https://www.buhl.de/shop/faqs?category=3&all=1


    Einen Gaszähler kannst du vergessen, denn für die Heizkosten bekommst du vom Brennstoff-Lieferanten eine Rechnung über den Verbrauch als kWh oder m³ sowie die dafür zu bezahlenden Kosten.

    Diese werden in die Heizkostenmaske eingetragen, mehr nicht. Du kannst keinen Gaszähler irgendwie anlegen oder verteilen, das ist nicht vorgesehen.


    Strom

    Diesen kannst du auch nicht umlegen, da Wohnungsstrom, wenn es sich dabei handelt, nichts in den Nebenkosten zu suchen hat. Das was du mit Stromkosten abrechnen kannst ist der Allgemeinstrom (Beleuchtungsstrom) sowie der Betriebsstrom der Heizung, der wird aber in die Heizkosten, der Allgemeinstrom in die Nebenkosten eingerechnet.



    Werte Zwischenzähler und Rest.

    Sollten nicht alle einen Zähler haben, dann darfst du keinen virtuellen anlegen, denn dann müsstest du das mittels Messdifferenzen ausrechnen. Nur wenn zwei Zähler fehlen, kannst und darfst du nicht mittels Zähler usw. die Verbrauchskosten abrechnen. Die Betriebskostenverordnung verlangt in diesem Fall dann, dass das nach Wohnfläche (Grundeinstellung) abgerechnet wird. Nur wenn im Mietvertrag steht, dass das Wasser nach Personen abgerechnet werden soll, dann darfst du das auch darüber machen. Ansonsten Wohnfläche.

  • Hmmm, wenn ich einen Zähler habe für mich, warum soll ich für den Verbrauch des Einliegers nicht einen Nebenzähler nehmen?
    Das gilt für Wasser (da gibt es einen Nebenzähler), für Strom (da gibt es auch einen Nebenzähler).
    Ja, ich habe einen Gaszähler und der Verbrauch soll über die Wohnflächen verrechnet werden. Mit Angabe des Zählerwertes und dem damit verbundenen, zu zahlenden Preis.

    Also, Wasser. Ich kenne den Gesamtverbrauch. Ich kenne den Einliegerverbrauch. Also weiß ich, wieviel der Einlieger prozentuell vom Ganzen bezahlen muss.
    Beim Strom ist es ebenso.
    Beim Gas möchte ich irgendwo eingeben: Gas, Zählerstand und Preis. Und die prozentuale Wohnfläche des Einliegers bestimmt seine Gaskosten.

    Achso, ich benutze Vermieter. Werde mir aber doch mal die Parallelen zum Hausverwalter im Video anschauen. Danke!

  • Werde mir aber doch mal die Parallelen zum Hausverwalter im Video anschauen.

    Helfen könnte ich nur beim Hausverwalter, den nutze ich. Bei dem Vermieter könnte Blumenmeer helfen.


    Nun aber noch einmal zu deiner Konstellation. Einen Gaszähler kann man nicht eingeben und daraus eine Verbindung zu einer Heizkostenabrechnung machen. Die Verbrauchszahlen des Gaszählers mit den teilweise unterjährigen verschiedenen Abrechnungseinheiten des Gases, das geht nicht, egal ob Vermieter oder Hausverwalter oder anderen Programmen. Mach dich von diesem Gedanken frei und übernehme die Kosten deines Gaslieferanten, dann bist du gut beraten. Denn die Vorgaben für eine Heizkostenabrechnung sind einheitlich, nur halt bei zwei Programmen auch 2 x vewrschieden, aber die kommen auf das gleiche Ergebnis.


    Also, Wasser. Ich kenne den Gesamtverbrauch. Ich kenne den Einliegerverbrauch. Also weiß ich, wieviel der Einlieger prozentuell vom Ganzen bezahlen muss

    Da sollst du aber auch wissen, dass ein Hauptwasserzähler bei ca. 7 Liter pro Stunde anfängt zu zählen, ein Wohnungswasserzähler, wenn er wagerecht eingebaut ist, bei ca. 12 ltr./h und wenn er senkrecht eingebaut ist, bei ca. 12 l/h. Das bedeutet, du kannst nicht einfach - wenn ich es richtig verstehe - von dem Hauptwasserzähler einen Wohnungswasserzähler abziehen und der Rest ist für den anderen. Das ist mehr als ein Trugschluss. Bitte sowas nicht angehen!


    Und noch einmal, Strom kannst du auch nicht mittels Zähler umlegen, denn 1. haben die dort nichts zu suchen und 2. kannst du keine Verbindung mit Zähler herstellen. Das geht mit Wasserzählern, aber nicht beim Strom.