Hallo zusammen,
ein Unternehmer führt seit 6 Jahren ein kleines Fitnessstudio als Einzelunternehmen. Nun arbeitet er parallel dazu seit Anfang 2022 auch auf freiberuflicher Basis als Texter/Webdesigner. Den Fragebogen zur steuerliche Erfassung hat er für letztere Tätigkeit Anfang des Jahres ausgefüllt. Nun hat er vom Finanzamt die Nachricht erhalten, dass der Fragebogen keine Auswirkung habe und er beide Tätigkeiten unter einer Steuernummer zusammen führen solle. Hierzu stellt er sich mehrere Fragen.
1) Trennt er bei der Buchhaltung nichts? Er macht die Buchhaltung mit einer Software selbst. Würde er dann einfach alle Einnahmen/Ausgaben beider Gewerbe ohne Trennung behandeln?
2) Gibt es irgendwelche anderen Bereiche, wo er eine Trennung beachten sollte? Oder tut er einfach so, als wenn die freiberufliche Tätigkeit ein Teil seines Fitnessstudios wäre?
3) Er ist bei Aufnahme der Tätigkeit davon ausgegangen, dass beide Gewerbe getrennt behandelt werden und er als Freiberufler die Kleinunternehmerregelung anwenden könne. Daher hat er bereits Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Wie handhabt er es mit diesen bereits bezahlten Rechnungen?
Vielen Dank und viele Grüße!