Einzelunternehmen und Freiberufliche Tätigkeit

  • Hallo zusammen,


    ein Unternehmer führt seit 6 Jahren ein kleines Fitnessstudio als Einzelunternehmen. Nun arbeitet er parallel dazu seit Anfang 2022 auch auf freiberuflicher Basis als Texter/Webdesigner. Den Fragebogen zur steuerliche Erfassung hat er für letztere Tätigkeit Anfang des Jahres ausgefüllt. Nun hat er vom Finanzamt die Nachricht erhalten, dass der Fragebogen keine Auswirkung habe und er beide Tätigkeiten unter einer Steuernummer zusammen führen solle. Hierzu stellt er sich mehrere Fragen.


    1) Trennt er bei der Buchhaltung nichts? Er macht die Buchhaltung mit einer Software selbst. Würde er dann einfach alle Einnahmen/Ausgaben beider Gewerbe ohne Trennung behandeln?


    2) Gibt es irgendwelche anderen Bereiche, wo er eine Trennung beachten sollte? Oder tut er einfach so, als wenn die freiberufliche Tätigkeit ein Teil seines Fitnessstudios wäre?


    3) Er ist bei Aufnahme der Tätigkeit davon ausgegangen, dass beide Gewerbe getrennt behandelt werden und er als Freiberufler die Kleinunternehmerregelung anwenden könne. Daher hat er bereits Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Wie handhabt er es mit diesen bereits bezahlten Rechnungen?


    Vielen Dank und viele Grüße!

    • Offizieller Beitrag

    Wer ist "ein Unternehmer"?


    ... er beide Tätigkeiten unter einer Steuernummer zusammen führen solle

    Über welche Steuerart reden wir hier. Und doch sicherlich nicht über die EÜR, oder?


    1+2) EÜRs getrennt, weil zwei Unternehmen. Trennst Du nicht, unterliegen alle Einkünfte der Gewerbesteuerpflicht.


    3)

    beide Gewerbe getrennt behandelt werden

    Es sind nicht zwei Gewerbe, sondern zwei Unternehmen. Das Gewerbe fällt unter § 15 EStG, das freiberufliche (wenn es das denn ist) unter § 18 EStG.


    Daher hat er bereits Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Wie handhabt er es mit diesen bereits bezahlten Rechnungen?

    Wenn für das Gewerbe bereits USt-Pflicht besteht, dann fallen alle Umsätze des Unternehmers aus seinen gesamten unter diese USt-Pflicht und sind in einer gemeinsamen USt-Erklärung zu erklären. Und genau das hat Dir das FA wohl zu erklären versucht.


    Du solltest dringend den Rat eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe im Rahmen einer eingehenden steuerlichen Erstberatung in Anspruch nehmen.

  • Ich gehe einmal davon aus, dass das Finanzamt den "freiberuflichen" Teil als Gewerbe eingestuft hat. Texter/Webdesigner kann nämlich beides sein, die Abgrenzung hier muss geprüft werden. Schon von daher ist der Rat von miwe richtig - steuerliche Beratung, denn sonst kommst du aus der Schienen "gewerblich" kaum heraus.

    Umsatzsteuerlich liegt - wie miwe schreibt - ein Unternehmen vor, daher nur eine Voranmeldung pro Monat. Den Rest muss eine dazu befugte Person machen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich gehe einmal davon aus, dass das Finanzamt den "freiberuflichen" Teil als Gewerbe eingestuft hat. Texter/Webdesigner kann nämlich beides sein, die Abgrenzung hier muss geprüft werden.

    Aber auch dann wäre er bei zwei getrennten EÜRs , weil zwei Unternehmen mit jeweils eigenständigem Freibetrag bei der GewSt. Und sicherlich auch getrennte Steuernummern beim FA (ggf. eine "Intern"). ;)

  • Ich gehe einmal davon aus, dass das Finanzamt den "freiberuflichen" Teil als Gewerbe eingestuft hat.

    weil diese Tätigkeiten nun mal nicht zu den Katalogberufen zählt.

    Eher zu den Katalogähnlichen und die sind nicht automatisch USt.-befreit. Daher auch keine sep. Steuernr.

    • Offizieller Beitrag

    Eher zu den Katalogähnlichen und die sind nicht automatisch USt.-befreit. Daher auch keine sep. Steuernr.

    Das stimmt so nicht. Bei zwei Unternehmen brauche ich zwei EÜRs und dafür benötige ich auch zwei Steuernummern. Nur ist eben die USt unter einer Steuernummer zusammenzufassen.

    • Offizieller Beitrag

    Bei zwei Unternehmen brauche ich zwei EÜRs und dafür benötige ich auch zwei Steuernummer

    wurde denn das zweite Gewerbe über den § 138 AO-Weg (Anmeldung bei der Gemeinde) dem Finanzamt mitgeteilt?

    Das spielt doch hier jetzt überhaupt keine Rolle. Das FA hat nach dem EStG seine Einkunftsarten und stuft danach ein.

    • Offizieller Beitrag

    EStG seine Einkunftsarten

    Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1 und Gewerbebetrieb 2 ?

    Soll heißen? Und spielt doch ebenfalls keine Rolle. Zwei Unternehmen = zwei EÜRs = eine USt-Anmeldung/-Erklärung

  • Hallo zusammen und vielen Dank für die Antworten bisher!


    Eine Sache ist mir noch nicht klar: Wenn nun meine erste Steuernummer für alle umsatzsteuerlichen Angelegenheiten gilt, dann vermische ich bei der Umsatzsteuererklärung und bei den Umsatzsteuervoranmeldungen die Einnahmen/Ausgaben aus allen Betrieben miteinander, oder?


    Konkreter: Ich mache die Umsatzsteuervoranmeldung selbst mittels einer Software. Diese Software übermittelt meine Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt. Gebe ich nun in dieser Software alle Einnahmen/Ausgaben aus allen Betrieben zusammen ein?


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Eine Sache ist mir noch nicht klar: Wenn nun meine erste Steuernummer für alle umsatzsteuerlichen Angelegenheiten gilt, dann vermische ich bei der Umsatzsteuererklärung und bei den Umsatzsteuervoranmeldungen die Einnahmen/Ausgaben aus allen Betrieben miteinander, oder?

    Ja, für alle Betriebe/Unternehmen eines Einzelunternehmers ist eine gemeinsame USt-Erklärung/USt-Voranmeldung abzugeben.


    Konkreter: Ich mache die Umsatzsteuervoranmeldung selbst mittels einer Software. Diese Software übermittelt meine Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt. Gebe ich nun in dieser Software alle Einnahmen/Ausgaben aus allen Betrieben zusammen ein?

    Ja. So steht es aber auch schon oben in der ersten Antwort auf Deine Frage.