Heizkosten

  • Guten Tag,


    ich habe eine Vertsändnisfrage.

    Ein Mieter ist bei mir zum 31.10. ausgezogen und ich habe für die Heizkosten an dem Tag eine Zwischeablesung mit durchgeführt und auch als Restbestnad am 31.10, bei der Heizanlage ( kg Pellets) eingetragen.

    Wenn ich nun die Abrechnung durchführe setzt die SW aber den Verbrauch des ganzen Jahres an und berechnet daraus die anteiligen Kosten, antatt für diese Wohnung den Verbrauch nur bis 31.10. zu nehmen.

    Die Abrechnung ist doch damit nach meinem Verständnis nicht korrekt, wenn als Grundlage für die Abrechnung Verbräuche mit einbezogen werden die nach dem Ende des Mietverhältnisses entstanden sind.


    Die Nutzungsdauer der Wohnugn ist auch korrekt bis 31.10.2021 im Programm erfasst. Die Abrechnung erfolgt immer von 01.01. -31.12.

  • ich habe für die Heizkosten an dem Tag eine Zwischeablesung mit durchgeführt und auch als Restbestnad am 31.10, bei der Heizanlage ( kg Pellets) eingetragen.

    Den "Brennstoff" brauchst du bei einem Mieterwechsel nicht ablesen und eingeben, sondert du musst, wenn du Verbrauchsmessgeräte wie Wärmemengenzähler oder HKV hast, diesen bei Auszug ablesen und in den/die Zähler eintragen.

    Wenn du keine Verbrauchsmessgeräte hast sondern die Heizkosten nach Wohn- oder Heizfläche abrechnest, musst du die Abrechnung auf Gradtagszahlen setzen, wenn du das noch nicht gemacht hast und evtl. sogar linear eingestellt ist.


    Der Brennstoff hat nichts mit dem unterjährigen Mieterwechsel zu tun.

  • Gibt es eine Fehlermeldung ?

    Gehe davon aus (ich habe es noch nicht ausprobiert), dass dann, wenn von einem auf die andere Umlegung umgeändert wird, dass dann immer das ganze Jahr damit abgerechnet wird. Denn eine zeitliche Eingrenzung ist da nicht möglich. Wie sollte das auch geschehen, denn das hat nichts mit einem Mieterwechsel zu tun.

  • Die Abrechnung ist doch damit nach meinem Verständnis nicht korrekt, wenn als Grundlage für die Abrechnung Verbräuche mit einbezogen werden die nach dem Ende des Mietverhältnisses entstanden sind.

    Ist auch nicht so. Die Heizkosten enden mit dem Mietauzug.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • ich habe für die Heizkosten an dem Tag eine Zwischeablesung mit durchgeführt und auch als Restbestnad am 31.10, bei der Heizanlage ( kg Pellets) eingetragen.

    Den "Brennstoff" brauchst du bei einem Mieterwechsel nicht ablesen und eingeben, sondert du musst, wenn du Verbrauchsmessgeräte wie Wärmemengenzähler oder HKV hast, diesen bei Auszug ablesen und in den/die Zähler eintragen.

    Wenn du keine Verbrauchsmessgeräte hast sondern die Heizkosten nach Wohn- oder Heizfläche abrechnest, musst du die Abrechnung auf Gradtagszahlen setzen, wenn du das noch nicht gemacht hast und evtl. sogar linear eingestellt ist.


    Der Brennstoff hat nichts mit dem unterjährigen Mieterwechsel zu tun.

    Wo stelle ich das in Wiso Vermieter um? Ich habe dazu nichts gefunden.


    Es handelt sich um 2WE, eine davon selbstgenutzt. Es sind bis dato keinerlei Messgeräte vorhanden, wird zumindest in dere Mietwohnung nach der Kernsanierung mit installiert.

  • Es sind bis dato keinerlei Messgeräte vorhanden, wird zumindest in dere Mietwohnung nach der Kernsanierung mit installiert.

    Wenn du nur beim Mieter die Zähler einbauen willst, dann kannst du das auch sein lassen. Denn entweder jede Einheit hat Zähler oder keine. Und wenn du selbst in dem Haus wohnst und nicht mehr als 2 Wohneinheiten vorliegen, dann hast du sowieso eine erleichterte Abrechnungseinheit.

  • Soory für die verspätete Antwort.

    Zur Klarstellung:

    Ich habe im Augenblick nur 2 Wohneinheiten. Heizkosten kann und habe ich nur durch den Verbrauch des Brennstoffs erfasst. Die Wohnung ist seit 1.11. mit Leerstand im Programm eingetragen.

    Die restlichen Nebenkosten sind auch soweit korrekt vom Zeitraum her berechnet, ich würde nur gerne "Verstehen" warum bei den Heizkosten (=Brennstoffverbrauch) trotz Zwischenablesung zum Auszug als Grundlage für die Berechnung das ganze Jahr verwendet wird (Verbrauch von November + Dezmeber ist mit dabei).

    Geht das mit Wiso Vermieter nicht anders, d.h. heißt ich müsste in diesem Fall die Heizkosten, sprich den Brennstoffverbrauch, händisch bis 31.10 anhand der Zwischenablesung ermitteln?

  • Die Wohnung ist seit 1.11. mit Leerstand im Programm eingetragen.

    Wenn du einen Abrechnungszeitraum 1.1.-31.12.21 hast, dann musste zum 31.12.20 den Rest an Pellets eingaben, der dann verständlicherweise der Anfangsstand 2021 bedeutet. Die Kosten der letzten Lieferung in 2020 werden dafür als Kostenbasis herangezogen.

    Davon ausgehend, dass du in 2021 einmal "nachgetankt" hast, werden diese Kosten ganz normal eingebucht. Sollte die Brennstoffmenge reichen, dann musst du zum 31.12.21 den Restbestand angeben.

    Somit wäre dann dein Brennstoffverbrauch zuerst einmal ermittelt.


    Wenn du keine Verbrauchszähler wie HKV oder WMZ hast, musst und kannst du es nur über die Heizfläche (die ja auch anders lauten kann als die Wohnfläche) über das Jahr abrechnen.

    Solltest du keine Verbrauchsmessgeräte für die Heizung in Betrieb haben und nach Heizfläche abrechnest, müsstest du keine weiteren Eingaben mehr machen.

    Doch du hast einen Leerstand vom 1.11.-31.12.21. Daher brauchst du bei vorgegebener Einrichtung nur den Zeitraum des Leerstandes (2 Monate) in deiner Mieteranzeige umstellen, dass du ab dem 1.11.21 Leerstand einträgst. Damit endet der Mietzeitraum des Mieters der ausgezogen ist und die restlichen Kosten werden dir als Leerstand aufgetragen.

    Diese Verfahrensweise gilt dann auch für die Betriebskostenarten wie Grundsteuer usw.


    Ich vermute, dass du die Mietzeiten dieser Wohnung nicht richtig eingetragen hast. Im Moment sehe ich keine andere Möglichkeit.

  • Weil die Grundkosten weiter laufen. Die Verbrauchskosten jedoch zum 31.10. beim Mieter enden

    Vielleicht besser dem Fragesteller anzugeben, dass alle Kosten IN 2021 auf alle Wohneinheiten umgelegt werden, nur halt dem Mieter dessen Anteil vom GANZEN Jahr (Beispiel Grundsteuer) anteilig auf seine Mietzeit 1.1.-31.10.21, der Rest geht in den Leerstand.

  • Ist doch auch nicht schlimm, das kommt sehr oft vor, da nur bestimmte Themen angegeben werden.


    Daher denke ich, dass wir ihm alles notwendige erklärt haben. Ansonsten kann er sich noch einmal melden. Denn wenn er es so gemacht hat wie angedeutet, muss ein sauberes Ergebnis rauskommen.